Restschuldversicherung bei der Immobilienfinanzierung – Sinnvoll oder nur teuer?

Wer einen Kredit zum Kauf oder Bau einer Immobilie aufnimmt, hat in aller Regel zuvor gut gerechnet und die monatliche Belastung über die Jahre durchkalkuliert. Die sorgfältigste Finanzplanung wird jedoch hinfällig, wenn sich Lebensumstände dramatisch ändern: Arbeitslosigkeit, Krankheit oder gar Tod des Hauptverdieners können schnell erst das Darlehen und anschließend das Eigenheim in Gefahr bringen. Für solche und ähnliche Risiken wurde die Restschuldversicherung erfunden, die die fälligen Kreditraten dann weiter bedient – im Idealfall. Denn selbstredend handelt es sich bei diesen Versicherern nicht um Samariter, die Ihnen aus reiner Nächstenliebe aus der Patsche helfen. Die Policen sind teurer, die Leistungsausschlüsse vielfältig und die Einschränkungen kleingedruckt. Die Verbraucherzentralen warnen regelmäßig vor Restschuldversicherungen – gleichwohl können sie in ausgewählten Fällen sinnvoll sein.

Lesen Sie im folgenden Ratgeber, welche Vor- und Nachteile eine Restschuldversicherung hat, was sie kostet und welche Alternativen im Einzelfall geeigneter sind, finanzielle Risiken abzufedern.

Was ist eine Restschuldversicherung?

Im Grundsatz ist die Restschuldversicherung ein Art Kreditausfallversicherung. Sie schützt Kreditnehmer oder deren Angehörige davor, den laufenden Kredit nicht mehr bedienen zu können, indem sie im Ernstfall, also in den vertraglich fixierten Versichertenfällen, die monatlichen Ratenzahlungen übernimmt. Es versteht sich von selbst, dass eine solche Fortführung auch im elementaren Interesse des Kreditgebers, also der finanzierenden Bank, liegt. Deshalb wurde die Restschuldversicherung bis dato zumeist direkt zusammen mit dem Darlehen abgeschlossen – und der Versicherungsbeitrag einfach über den Kredit mitfinanziert. Die Versicherungssumme richtete sich nach der Kredithöhe.

„Bis dato“ meint: Bis Ende 2024. Seit dem 2. Januar 2025 müssen der Abschluss eines Darlehensvertrags und einer Restschuldversicherung qua Gesetz entkoppelt werden. Zwischen beiden Verträgen muss mindestens eine Woche liegen. Diese Regelung soll verhindern, dass Kreditnehmer von dem „Paket“ aus Darlehensvertrag und Restschuldversicherungsvertrag „regelrecht überrumpelt“ werden (Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke) und „der Eindruck entsteht, dass sie den Darlehensvertrag ohne Restschuldversicherung nicht bekommen würden“ (dazu auch weiter unten).

Die Restschuldversicherung firmiert auch unter Restkreditversicherung, Ratenschutzversicherung oder Kreditlebensversicherung. Inhaltliche Unterschiede gibt es nicht.

Welche Risiken deckt eine Restschuldversicherung ab?

Für gewöhnlich bieten Restschuldversicherer mehrere Absicherungsmodelle an, aus denen Sie wählen können:

Absicherung im Todesfall

Absicherung im Todesfall sowie bei Arbeitsunfähigkeit

Absicherung im Todesfall und bei Pflegebedürftigkeit

Absicherung im Todesfall, bei Arbeitsunfähigkeit, bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit und (als Zusatzbaustein) bei Unfall oder im Fall einer Scheidung

Im Todesfall entlastet die Kreditversicherung die Angehörigen finanziell, was besonders bei Familien mit nur einem Hauptverdiener wichtig sein kann. Bei Berufsunfähigkeit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder im Scheidungsfall wird hingegen der Kreditnehmer selbst vor Pfändungen und steigenden Schulden geschützt, wenn er die Tilgung seines Kredits nicht mehr leisten kann.

Aber Achtung: Lesen Sie Versicherungsbedingungen nicht nur genau, sondern am besten dreimal. Häufig schließen Versicherer viele Leistungen aus den abenteuerlichsten Gründen aus – und zahlen dann doch nicht. Das kann selbst im Todesfall passieren: Sterben Sie innerhalb von zwei Jahren nach Vertragsabschluss an einer Erkrankung, die in den letzten zwölf Monaten vor Vertragsabschluss erfolgreich ärztlich behandelt wurde, haben Sie, besser gesagt Ihre Angehörigen, das Nachsehen. (Details dazu auch weiter unten)

Wie viel kostet eine Restschuldversicherung?

Wie viel Sie im konkreten Fall für eine Restschuldversicherung bezahlen müssen, hängt von mehreren Faktoren ab:

- der Höhe der Kreditsumme,

- der Kreditlaufzeit,

- dem gewählten Leistungsumfang,

- der Bonität des Versicherten,

- persönliche Merkmalen wie Alter, Geschlecht, Beruf, Gesundheitszustand.

Versicherer kalkulieren in ihren Berechnungen mit allen Faktoren, die für sie verfügbar sind, um die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsausfalls abzuschätzen. Neben der Darlehenshöhe, der Laufzeit und dem Leistungsumfang der Restschuldversicherung spielt deshalb die Kreditwürdigkeit des Versicherten eine maßgebliche Rolle. Und schließlich werden auch persönliche Merkmale auf die Waagschale gelegt. Allgemein gilt: Frauen zahlen in der Regel weniger als Männer, Jüngere weniger als alte Menschen und Nichtraucher weniger als Raucher. Weniger berappen müssen schließlich auch Personen, die einen Beruf ausüben, in dem sie kaum von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Die Restschuldversicherung wird üblicherweise nicht in separaten monatlichen Raten gezahlt, sondern mit einer Einmalzahlung bei Darlehensaufnahme. Nach Erhebungen von „Finanztip“ bewegen sich die Kosten der Versicherung in einem Korridor von 8 bis 15 Prozent der Kreditsumme. Einige Verbraucherzentralen monieren dagegen Kosten von bis zu 20 Prozent des Darlehensbetrags. Da kommt bei einer Immobilienfinanzierung ein ordentlicher „Batzen“ zusammen. Selbst bei einem „moderaten“ Satz von 10 Prozent klettern die Ausgaben für einen Immobilienkredit in Höhe von 400.000 Euro um satte 40.000 Euro.

Kritikpunkte an Restschuldversicherungen

Die Restschuldversicherung ist nicht immer der beste und sehr, sehr häufig auch nicht der günstigste Weg, ein Darlehen abzusichern. Sie steht daher seit vielen Jahren in der Kritik und besonders im Visier des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, der nicht müde wird, auf die deutlichen Nachteile hinzuweisen. Tatsächlich sind nicht unerhebliche Mankos augenfällig.

• Fehlende Standards und mangelhafte Vergleichbarkeit

Die Restschuldversicherung ist keine standardisierte Versicherung. Das bedeutet: Es gibt keine mustergültigen Bedingungen, wie beispielsweise bei einer Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, an denen sich Anbieter beurteilen und messen lassen. Die fehlenden Standards erschweren es Versicherungsnehmern Preise und Leistungen zu vergleichen. Anbieter A und Anbieter B müssen nicht einmal dieselben Risiken abdecken. Restschuldversicherungen sind daher ein besonders intransparentes Versicherungsprodukt.

Gut zu wissen: Seien Sie besonders auf der Hut, wenn es sich bei der von Ihrem Kreditinstitut angebotenen Restschuldversicherung um einen sogenannten Gruppenversicherungsvertrag handelt. In diesem Fall fungiert die Bank als Versicherungsnehmer und Sie lediglich als versicherte Person. Meint: Ihr Vertragsabschluss unterliegt nicht den gleichen Vorschriften (beispielweise des Versicherungsvertragsgesetzes) wie ein gewöhnlicher Einzelversicherungsvertrag. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung kann sich gegebenenfalls schwieriger gestalten.

• Leistungsausschlüsse und Einschränkungen

Im Zentrum der Kritik an Restschuldversicherungen stehen die stringenten Leistungsbegrenzungen und -ausschlüsse, die zum Teil, nach Meinung exponierter Verbraucherschützer, auf der Grenze zur Sittenwidrigkeit balancieren.

1. Karenz- und Wartezeiten: Regelmäßig leisten Versicherer erst dann für Versicherungsfälle, wenn eine bestimmte Zeitspanne nach Abschluss des Versicherungsvertrags abgelaufen ist. Diese sogenannte Wartezeit kann durchaus 6 Monate umfassen.

Genauso häufig sind Karenzzeiten Bestandteil der Vertragsbedingungen. Das heißt: Die Versicherungsleistung wird erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Eintreten des Versicherungsfalls gewährt. „Zum Ausgleich“ wird die Dauer der Versicherungsleistungen überdies begrenzt.

Ein typisches Beispiel: Tritt der Versicherungsfall Arbeitslosigkeit ein, so kann es Ihnen passieren, dass Ihre Versicherung erst nach einer Karenzzeit von 3 Monaten zahlt – und dann nur für einen Zeitraum von 12 Monaten – also nicht unbedingt bis zur Aufnahme einer neuen Berufstätigkeit. Und: Werden Sie innerhalb der ersten 3 Monate nach Vertragsabschluss arbeitslos, werden Ihre Kreditraten überhaupt nicht übernommen.

2. Inhaltliche Ausschlüsse: Besonders perfide sind einige Leistungsausschlüsse, die sich bevorzugt im Kleingedruckten finden. So können Versicherungsleistungen bei Berufsunfähigkeit schlicht versagt werden, wenn diese durch eine Vorerkrankung zumindest „begünstigt“ wurde, die Ihnen als Versichertem vor Vertragsabschluss nicht einmal selbst bekannt war. Keine Seltenheit überdies: Die Versicherung zahlt nicht bei Berufsunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung.

Kündigen Sie Ihren Arbeitsvertrag aus persönlichen Gründen selbst, so zahlt keine Versicherung.

Wie oben bereits erwähnt, finden einige Anbieter sogar Wege der Leistungsverweigerung für den recht eindeutigen Todesfall – wenn dieser zu früh nach Vertragsabschluss „passiert“ oder sich in den 12 Monaten vor Vertragsunterzeichnung eine erfolgreich behandelte Erkrankung ausmachen lässt, die dann erst 2 Jahre später doch tödlich endet.

• Hohe Kosten, hohe Provisionen

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Restschuldversicherung ist verwegen bis hanebüchen. Zum einen liegen die Kosten der Versicherung bei 10 bis 20 Prozent der Kreditsumme, was bei den hohen Summen eines Immobiliendarlehens ohnehin einem stolzen Betrag entspricht. Dazu kommt, dass die Prämie für die Restschuldversicherung auf die Kreditsumme aufgeschlagen wird. Das bedeutet: Sie müssen Sie mit verzinsen – was die Restschuldversicherung noch einmal teurer macht.

Zum anderen offenbaren Studien des Bankenfachverbandes und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dass die Restschuldversicherer in den Jahren 2020 bis 2023 (jüngere Zahlen liegen noch nicht vor) bei lediglich 3 Prozent (!) der versicherten Personen Schadensfälle reguliert haben.

Gleichwohl sind/waren Restschuldversicherungen auch für die Verkäufer ein recht lukratives Geschäft. Nach Ermittlungen der BaFin kassierten sie häufig mehr als 50 Prozent der vom Kunden zu zahlenden Versicherungsprämie. Mit Datum vom 1. Juni 2022 hat der Gesetzgeber diesem exzessiven Wildwuchs ein Ende gemacht – und die Provision auf 2,5 Prozent des versicherten Darlehensbetrags gedeckelt.

• Druck auf Kreditnehmer bei Darlehensabschluss

Ein weiterer Kritikpunkt richtet sich eher auf den Vertriebsweg der Restschuldversicherung – also die Art und Weise, wie Kreditnehmern eine Restschuldversicherung verkauft wird. Häufig wird dem Kunden nämlich suggeriert, dass sie den Kredit nur bekommen, wenn sie gleichzeitig eine Restschuldversicherung abschließen. Das ist in den allermeisten Fällen natürlich nicht so. Ausnahme: Bei schlechter Bonität kann die Bank auf dieser zusätzlichen Absicherung bestehen – sie muss dann allerdings deren Kosten explizit im effektiven Jahreszins ausweisen.

Dieser Praxis der Junktim-Verträge hat der Gesetzgeber, wie oben erwähnt, seit dem 2. Januar 2025 einen eindeutigen Riegel vorgeschoben: Restschuldversicherungsverträge dürfen ab diesem Zeitpunkt frühestens eine Woche nach dem Darlehensvertrag abgeschlossen werden, ansonsten sind sie nichtig. So sollen potentielle Versicherungsnehmer mehr Zeit erhalten, um zu überlegen, ob Sie überhaupt eine Restschuldversicherung abschließen wollen, respektive um über Alternativen nachzudenken.

Wann kann eine Restschuldversicherung sinnvoll sein?

Trotz der erheblichen Kosten und ausgebufften Versicherungsbedingungen kann eine Restschuldversicherung in bestimmten Fällen angeraten sein. Dies gilt bevorzugt, wenn Sie Allein- oder Hauptverdiener sind und

die Kreditsumme sehr hoch ist und

das Darlehen über eine sehr lange Zeit läuft.

Auch wenn Sie den Tilgungsplan sorgfältig durchdacht haben und seine grundsätzliche Erfüllung außer Frage steht – über die lange Darlehenslaufzeit von 20, 30 oder gar 40 Jahren kann einiges passieren, das diese Pläne durcheinanderbringt. Wenn Sie arbeitslos oder erwerbsunfähig werden oder plötzlich versterben, können Ihre Angehörigen die Kreditraten möglicherweise nicht mehr bedienen. Sie verlieren dann nicht nur einen geliebten Menschen, sondern auch ihr Zuhause. Mit einer Restschuldversicherung fangen Sie dieses Risiko auf.

Gut zu wissen: Bei schlechter Bonität oder zu wenig Eigenkapital kann der Abschluss einer Restschuldversicherung eventuell als Pro-Argument für die Bank dienen, Ihnen einen gewünschten Kredit trotzdem zu bewilligen. Aktuell gibt es aber noch keine belastbaren Zahlen, inwieweit dieses Procedere auch unter den neuen gesetzlichen Bestimmungen noch funktioniert.

Alternativen zur Restschuldversicherung

Wenn Sie sich und Ihre Familie für den Ernstfall absichern möchten, dann gibt es diverse Alternativen zur Restschuldversicherung. Sie haben einen gemeinsamen Vorteil: Sie können diese Alternativen gänzlich unabhängig von einem Kredit abschließen, sie decken aber trotzdem die meisten Risiken ab, die die Ratenzahlung gefährden könnten. Und sie sind auch außerhalb der Kreditsicherung überaus sinnvoll.

1. Risikolebensversicherung

Die wohl gängigste Alternative zur Restschuldversicherung ist die Risikolebensversicherung. Sie sorgt dafür, dass Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person keine finanzielle Not leiden müssen. Mit der Versicherungssumme können anfallende Kosten beglichen und die laufenden Kreditraten finanziert werden. Die Beiträge zur Risikolebensversicherung richten sich nach Alter und Gesundheitszustand des Versicherten und natürlich der Höhe der Versicherungssumme – sie liegen aber grundsätzlich sehr deutlich unter den Kosten für eine Restschuldversicherung.

Außerdem können Sie Ihre Risikolebensversicherung selbstverständlich mehrfach „verwenden“. Sie kann als Kreditsicherheit auch für den Autokredit dienen, den Sie vielleicht später, neben Ihrem Immobiliendarlehen, noch aufnehmen wollen.

2. Berufsunfähigkeits- und private Unfallversicherung

Auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer privaten Unfallversicherung verschaffen Sie sich eine Sicherheit, die über den puren Kredit hinaus reicht. Die Versicherungen zahlen bei Krankheit oder Unfällen eine lebenslange Rente oder eine vereinbarte Einmalsumme (Unfallversicherung).

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift bei nahezu allen Krankheiten, in deren Folge der Versicherungsnehmer nicht mehr in der Lage ist, 50 Prozent seiner bisherigen Tätigkeit auszuüben – und zwar völlig unabhängig davon, ob es sich um eine physische oder psychische Erkrankung handelt.

Die Unfallversicherung versichert – wie der Name unschwer vermuten lässt – körperliche Schäden nach Unfällen und finanziert in vereinbartem Umfang auch kosmetisch-operative Eingriffe. Das Geld aus den Versicherungen garantiert trotz eines schweren Schicksalsschlags eine finanzielle Grundlage, von der im Ernstfall auch Kreditraten weiterbezahlt werden können.

Wie kann ich eine Restschuldversicherung kündigen?

Sie haben drei Möglichkeiten, sich einer Restschuldversicherung zu entledigen:

• Widerruf: Es gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen nach dem postalischen Eingang der Versicherungsunterlagen. Haben Sie den Todesfall mitversichert, erhöht sich diese Frist auf 30 Tage. Lesen Sie in der Widerrufsbelehrung nach, an wen Sie den Widerruf richten müssen.

• Kündigung nach Kreditende: Sie können Ihre Restschuldversicherung kündigen, nachdem Sie Ihren Kredit regulär abbezahlt haben. Das gleiche gilt, wenn Sie den Kredit umschulden. Das ist für Kreditverträge seit Juni 2010 mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit möglich. Beachten Sie jedoch, dass es sich bei Darlehensvertrag und Versicherungsvertrag um zwei unterschiedliche Verträge handelt. Nehmen Sie im Rahmen einer Umschuldung einen neuen Kredit auf, so müssen Sie Ihre Restschuldversicherung beim alten Anbieter separat kündigen.

• Ordentliche Kündigung: Für eine ordentliche Kündigung müssen Sie die vertraglich festgelegten Fristen einhalten. In einigen Fällen kann es sein, dass Sie von Ihrer bereits gezahlten Prämie nichts, oder nur einen Bruchteil, zurückerstattet bekommen. So stärken diverse Restschuldversicherer das „Halsabschneider-Image“, das dieser Versicherungssparte ohnehin anhaftet.

Gut zu wissen: Erst seit dem 23. Februar 2018 gelten die regulären, oben genannten, Kündigungsmodalitäten ohne Abstriche auch für Gruppenversicherungsverträge, in denen die Bank Versicherungsnehmer, Sie hingegen lediglich „versicherte Person“ sind.

Im Überblick: Vor- und Nachteile der Restschuldversicherung

Wenn Sie mit der Entscheidung für oder gegen eine Restschuldversicherung hadern, folgend eine Gegenüberstellung der Pluspunkte und Negativaspekte.

1. Vorteile der Restschuldversicherung

Schutz vor Zahlungsausfällen

Absicherung des Kredits/Eigenheims bei unerwarteten Lebensereignissen

Aufwertung der Bonität

gezahlte Beiträge können als Sonderausgabe von der Steuer abgesetzt werden

die Kapitalleistung im Todesfall ist (noch) steuerfrei

2. Nachteile der Restschuldversicherung

hohe Kosten

vertraglich festgelegte Leistungseinschränkungen und/oder -ausschlüsse

Wartezeiten und Karenzzeiten

Leistungen werden häufig nur zeitlich befristet gewährt

günstigere Alternativen mit größerer Sicherheitsgarantie verfügbar

Prüfen Sie daher sehr genau und gewissenhaft, ob die Laufzeit und die Höhe Ihres Immobiliendarlehens den Abschluss einer Restschuldversicherung nötig machen – oder ob Sie nicht mit bestehenden oder noch abzuschließenden Versicherungen die Risiken besser und vor allem günstiger abdecken können.

FAQs

1. Ist der Abschluss einer Restschuldversicherung immer freiwillig?

Ja. Da viele Kreditinstitute in der Vergangenheit Darlehensvertrag und Restschuldversicherung quasi als Paket „verkauft“ haben und Kreditnehmer damit mehr oder weniger überrumpelten, hat der Gesetzgeber nun eindeutig festgelegt, dass zwischen Darlehensvertrag und (freiwilliger) Unterschrift unter einen Restschuldversicherungsvertrag mindestens eine Woche liegen muss.

2. Verlangen Restschuldversicherer eine Gesundheitsprüfung?

Nein. Allerdings nützt Ihnen das im Einzelfall herzlich wenig – weil in den Versicherungsbedingungen bestimmte Vorerkrankungen schlicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Werden Sie aufgrund einer solchen Vorerkrankung dann arbeitsunfähig, zahlt die Versicherung nicht.

3. Ist eine fristlose Kündigung durch die Restschuldversicherung gedeckt?

Nein. Restschuldversicherer gehen davon aus, dass eine fristlose Kündigung durch eigenes Verhalten verursacht wird und daher selbstverschuldet ist. Bei Selbstverschulden greift der Versicherungsschutz jedoch grundsätzlich nicht.

4. Gibt es Alternativen zur Restschuldversicherung?

Ja. Insbesondere mit einer Risikolebensversicherung können Sie Ihre Angehörigen im Todesfall vor einer finanziellen Notlage und dem Verlust des Zuhauses schützen – und das deutlich günstiger. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine private Unfallversicherung garantieren ein vergleichsweise stabiles Sicherheitsnetz, auf das Sie sich verlassen können und das Sie unter dem Strich weniger kostet als eine teure Restschuldversicherung. Mit diesen Versicherungen wappnen Sie sich außerdem und zusätzlich gegen Risiken, die außerhalb der puren Kreditabsicherung liegen.

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