Haus verrenten im Landkreis Kelheim – Alle Modelle der Immobilienverrentung einfach erklärt

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
11.7.2026
Lesezeit:
32min
Haus verrenten

Sind Sie auch mit dem Glaubenssatz „Man sollte immer auch an später denken!“ aufgewachsen? Dann gehören Sie zur Generation 65 plus – und nun ist später. Doch obwohl Sie als Immobilieneigentümer im Landkreis Kelheim Ihr Leben lang gearbeitet haben, ist Ihr finanzieller Spielraum recht überschaubar. Das Vermögen ist zwar da, steckt aber komplett im eigenen Haus – und ist quasi eingemauert. Wenn Sie nun dieses gebundene Kapital gegen eine regelmäßige Rente „eintauschen“ und trotzdem Ihren Lebensabend in Ihrem vertrauten Zuhause verbringen könnten, dann erfüllt Ihre Immobilie prinzipiell genau den Zweck, für den Sie gedacht war: Als Altersvorsorge. Die „Rente aus Stein“ heißt gebräuchlicher Immobilienverrentung und es gibt sie in verschiedenen Modellen.

Wie funktioniert eine Immobilienverrentung?

Immobilienverrentung ist sozusagen der Oberbegriff für verschiedene Modelle, bei denen Sie Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis an einen Dritten verkaufen, gleichzeitig jedoch in Ihrem Zuhause wohnen bleiben können. Den Kaufpreis erhalten Sie als monatliche Rente – oder bei einigen Konzepten – als einmalige Summe ausgezahlt. Der Käufer garantiert Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht oder gar ein Nießbrauchrecht, das grundbuchrechtlich gesichert wird. Der Wert dieses Wohn- oder Nießbrauchrechts wird gleichwohl vom Kaufpreis abgezogen. In jedem Fall fungiert Ihre Immobilie als ganz persönliche Altersvorsorge und bleibt dennoch als Ihr Zuhause erhalten.

Der Begriff der Immobilienverrentung deutet bereits auf eine elementare Bedingung dieses Geschäftsmodells hin: Es richtet sich ausdrücklich an ältere Immobilieneigentümer, die eher 70 als 65 Jahre alt sein sollten. Der Grund ist einleuchtend: Die Höhe der Rentenzahlung ist stets an die statistische Lebenserwartung gekoppelt. Und auch ein zweiter Pfeiler ist relevant: Die zu verrentende Immobilie sollte eine gewissen Wert haben und sie muss abbezahlt sein.

Welche Gründe sprechen dafür, das Eigenheim zu verrenten?

Mehr als die Hälfte aller älteren Immobilieneigentümer im Landkreis Kelheim wohnen in zwar abbezahlten Häusern, bekommen jedoch nur eine „kleine“ Rente, die ihren Lebensstandard einschränkt. Das „mehr“ im Geldbeutel gehört zu den gewichtigsten Argumenten für die Immobilienverrentung. Aber es gibt weitere.

• Aufstockung der Rente: Durch die regelmäßigen, monatlichen Zahlen erhöhen sich Ihre finanziellen Möglichkeiten.

• Einmalzahlung: Die in allen Modellen mögliche, einmalige Auszahlung einer größeren Summe kann dazu verwendet werden, eventuelle Umbauten vorzunehmen oder sich einen lange gehegten Wunsch zu erfüllen.

• Kein Umzug: Ein elementarer Grund für eine Immobilienverrentung liegt ohne Zweifel in der Möglichkeit, weiterhin im vertrauten Lebensumfeld wohnen zu können, mit Freunden und Familie in der näheren Umgebung.

• Verantwortung abgeben: Je nach Modell ist fortan der Käufer für die Instandhaltung der Immobilie zuständig und hat auch die Nebenkosten, wie beispielsweise die Grundsteuer, zu tragen. Achtung: Dieser Punkt gilt nicht beim Nießbrauchmodell (dazu weiter unten).

• Das eigene Vermögen aufbrauchen: Sie können Ihr in der Immobilie gebundenes Vermögen selbst aufbrauchen, falls Sie keine Erben haben oder diese nicht erben sollen.

Domovitum ist die spezialisierte Marke der Aurentum Immobilien Gruppe für Immobilienverrentung, Leibrente, Nießbrauch, Wohnrecht und individuelle Lösungen rund um die Immobilie im Alter. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und einer persönlichen Beratung, die genau auf Ihre Lebenssituation abgestimmt ist. 🌐 www.domovitum.de

Welche Nachteile hat die Immobilienverrentung?

Natürlich gibt es wie bei jeder Sache auch eine Kehrseite der Medaille: Die Immobilienverrentung impliziert einige Nachteile.

• Geringerer Kaufpreis: Der Kaufpreis, also die Summe, die final für Ihre Rentenzahlungen zu Verfügung steht, wird durch hohe Abschläge geschmälert, insbesondere durch den Wert des Wohn- oder Nießbrauchrechts wie auch durch den Risikoabschlag, den der Käufer vornimmt.

• Keine Wertsteigerung: Da Sie nicht mehr Eigentümer sind, partizipieren Sie in den Folgejahren auch nicht mehr an der eventuellen Wertsteigerung Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim (Ausnahme: Immobilien-Teilverkauf).

• Kein Erbe: Da Sie die Immobilie verkauft haben, kann Sie nicht mehr an Ihre Erben weitergereicht werden (Ausnahme: Immobilien-Teilverkauf).

Gut zu wissen: Wir haben Ihnen oben die Pluspunkte und Negativaspekte der klassischen Rentenmodelle dargestellt. Es gibt gleichwohl auch Anbieter wie Domovitum, die einzelne Bausteine ganz nach Ihren persönlichen Wünschen kombinieren, so dass am Ende maßgeschneiderte Lösungen stehen, die perfekt zu Ihrem Lebensabend passen. Lassen Sie sich unverbindlich beraten.

Modelle der Immobilienverrentung: 1. Haus verrenten mit Leibrente

Das älteste Modell der Immobilienverrentung ist das Leibrenten-Modell: Sie verkaufen ihre Immobilie an einen Leibrenten-Anbieter und erhalten von diesem in den folgenden Jahren monatlich eine Rente. Wobei Sie sich zu Beginn auch einmalig eine größere Summe auszahlen lassen können. Für gewöhnlich wird die Leibrente bis zum Tod bezahlt und ist immer mit einem lebenslangen Wohnrecht verknüpft. Alle Rechte an Ihrer Immobilie, aber auch alle Pflichten, gehen auf den neuen Eigentümer über.

Eine Variante dieses Modells ist die Vereinbarung einer sogenannten Zeitrente. Diese wird dann nur für einen zuvor definierten Zeitraum gezahlt. Nach Ablauf dieser Frist, beispielsweise nach 15 oder 20 Jahren, gilt der Kaufpreis als getilgt. Sie können außerdem vertraglich festlegen, welche Bedingungen gelten sollen, falls Sie vor diesem Ablauftermin versterben – also, ob beispielsweise noch ausstehende Zahlungen an Ihren Lebenspartner oder eventuelle Erben gezahlt werden müssen.

Bitte beachten Sie: Die Leibrente wird in aller Regel nur Eigentümern ab 70 Jahren angeboten, deren schuldenfreie Immobilie mindestens einen Wert von 200.000 Euro haben sollte.

Wie hoch die Leibrente ausfällt, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab: Dem Verkehrswert Ihres Hauses in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis und dem Wert Ihres Wohnrechts. Dieser ergibt sich aus einer hypothetischen Miete für Ihre Immobilie und Ihrer statistischen Restlebenszeit. Der Wohnwert wird anschließend vom Kaufpreis abgezogen – ebenso wie ein sogenannter Risikoabschlag des Käufers, der sich damit gegen das „Langlebigkeitsrisiko“ absichert.

Modelle der Immobilienverrentung: 2. Das Nießbrauchmodell

Wie beim Leibrentenmodell verkaufen Sie auch in diesem Fall Ihre Immobilie vollständig an einen Dritten. Der entscheidende Unterschied: Sie erhalten als Verkäufer statt eines lebenslangen Wohnrechts ein Nießbrauchrecht und statt einer regelmäßigen Rentenzahlung eine Einmalzahlung.

Und: Anders als bei der Leibrente und dem dazugehörigen Wohnrecht verbleiben beim Nießbrauchmodell alle Rechte und Pflichten bei Ihnen als dem wirtschaftlichen Eigentümer der Immobilie. Sie sind weiterhin in vollem Umfang für die Instandhaltung der Immobilie zuständig, müssen Grundsteuer und Hausversicherungen zahlen. Im Gegenzug können Sie die Immobilie jedoch jederzeit vermieten und die Mieteinnahmen behalten. Nur ein Verkauf bleibt dem juristischen Eigentümer, also dem Käufer, vorbehalten.

Bitte beachten Sie: Auch das Nießbrauchmodell richtet sich in seiner lebenslangen Variante in aller Regel an Immobilieneigentümer, die zwischen 66 und 70 Jahren, oder älter, sind. Wer jünger ist, bekommt zumeist ein nur befristetes Nießbrauchrecht angeboten.

Die Immobilienverrentung mit Nießbrauchrecht empfiehlt sich, wie das Leibrentenmodell, vor allem für Eigentümer, die Ihr Vermögen selbst verbrauchen möchten und/oder keine Erben haben. Durch den bereits erfolgten Verkauf profitieren Sie nicht mehr von einer potentiellen Wertsteigerung Ihres früheren Eigenheims.

Gut zu wissen: Jede Variante einer Immobilienverrentung basiert auf einer fundierten Immobilienbewertung. Der Verkehrswert Ihres Hauses bestimmt wesentlich die finanzielle Größenordnung, mit der Sie in Zukunft kalkulieren können. Bei Domovitum erhalten Sie eine professionelle Immobilienbewertung nach anerkannten Verfahren kostenlos – mit allen wichtigen Daten zu Ihrem Haus und zur Marktentwicklung in Ihrem Umfeld.

Modelle der Immobilienverrentung: 3. Der Immobilien-Teilverkauf

Wie der Name unschwer erahnen lässt, verkaufen Sie in diesem Fall nur einen Teil Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim an einen Teilverkauf-Anbieter – und zwar maximal 50 Prozent. Der Käufer wird damit Miteigentümer. Ein zertifizierter Immobiliengutachter ermittelt zuvor den Verkehrswert Ihrer Immobilie, der mindestens bei 200.000 Euro liegen muss. Für den verkauften Teil erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss eine Überweisung der vereinbarten Summe, über die Sie frei verfügen können.

Gleichzeitig garantiert Ihnen der Verkäufer ein grundbuchrechtlich abgesichertes Nießbrauchrecht. Sie können Ihr Haus also weiter bewohnen, umbauen, modernisieren oder im Bedarfsfall auch vermieten. Für den verkauften Teil Ihrer Immobilie müssen Sie dem Käufer hingegen monatlich ein sogenanntes Nutzungsentgelt, also eigentlich eine Miete, zahlen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie weiterhin (Mit-) Eigentümer Ihrer Immobilie. Das bedeutet. Einerseits profitieren Sie vom möglichen Wertsteigerungen Ihres Hauses, andererseits müssen Sie dieses auch instandhalten und die laufenden Kosten tragen.

Am Rande: Immobilien-Teilverkauf-Anbieter weisen gern darauf hin, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, die Immobilie zurückzukaufen oder komplett zu veräußern. Diese Option entpuppt sich bei näherer Betrachtung allerdings als Blendwerk: Durch die Erhebung eines sogenannten Durchführungsentgelts und weiterer Gebühren würde ein solches Ansinnen unverhältnismäßig teuer und wäre wirtschaftlich unsinnig.

Risiken, die Sie bedenken sollten: Ein hoher Teilverkaufspreis bedingt ein hohes Nutzungsentgelt, das Sie als Miete an den Käufer zahlen müssen. Dieses wird immer als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und kann nach einer ersten Festschreibung auch erhöht werden.

Gut zu wissen: Wir von Domovitum verzichten – anders als alle übrigen Anbieter – vollständig auf das ansonsten übliche monatliche Nutzungsentgelt. Sie müssen also weder heute noch morgen mit zusätzlichen Kosten kalkulieren. Unsere Vertragsbedingungen sind nicht nur in dieser Hinsicht klar, transparent und verständlich.

Modelle der Immobilienverrentung: 4. Die Umkehrhypothek

Bei der Umkehrhypothek schließen Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis einen Kreditvertrag mit einer Bank oder einer Versicherung ab. Ihr Haus bleibt in Ihrem Eigentum, sie erhalten jedoch die Hypothek in monatlichen Raten ausbezahlt. Zinsen und Tilgung werden Ihnen gestundet.

Im Gegensatz zur normalen Immobilienfinanzierung baut sich die Schuldenlast so von Jahr zu Jahr mehr auf, das Prinzip der Hypothek funktioniert also umgekehrt – daher rührt der Name. Ist die Laufzeit abgelaufen, so enden die monatlichen Ratenzahlungen und die Hypothek muss entweder in einer Summe zurückgezahlt werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der Bank.

Vorteil dieser Variante ist ebenfalls der Verbleib in den, in diesem Fall tatsächlich „eigenen“ vier Wänden bei gleichzeitiger Aufstockung der monatlichen Rente. Nachteil hingegen: Sie bleiben als Eigentümer vollständig in der Pflicht, für den Unterhalt der Immobilie zu sorgen. Und noch wichtiger: Die Abzüge und Risikoabschläge, die vom Darlehensgeber von vorneherein einbehalten werden, sind in aller Regel sehr hoch und recht undurchschaubar, so dass die Umkehrhypothek im direkten Vergleich mit allen anderen Formen der Immobilienverrentung deutlich schlechter abschneidet.

Modelle der Immobilienverrentung: 5. Der Rückmietkauf

Der Rückmietkauf stammt als Sale-and-Lease-back-Konzept ursprünglich aus dem gewerblichen Sektor und wurde erst gelinde Zeit später als Möglichkeit entdeckt, auch im privaten Bereich in Immobilien gebundenes Kapital zu verflüssigen.

Das Prinzip dahinter erscheint recht einfach: Sie verkaufen Ihr Haus auf Basis eines Verkehrswertgutachten an einen Dritten. Sie erhalten den vollen Kaufpreis – und gleichzeitig einen Mietvertrag, der es Ihnen ermöglicht, weiterhin in Ihrem Zuhause zu wohnen. An Ihrer allgemeinen Wohnsituation ändert sich zunächst also nichts – außer dass Sie fortan verpflichtet sind, Miete zu zahlen.

Wichtig ist, dass im entsprechenden Vertrag mit dem Käufer einige Eckdaten unmissverständlich fixiert werden. Dazu gehören die Höhe der Miete und der Intervall für eventuelle Mieterhöhungen, der Verzicht auf die Eigenbedarfskündigung des Käufers sowie detaillierte Regelungen für einem möglichen Weiterverkauf der Immobilie oder bei Insolvenz des Käufers.

Zu den Nachteilen dieses Modells gehört zweifelsfrei, dass Sie nun monatlich eine Miete zahlen müssen – statt ein Zusatzeinkommen zu erhalten. Sie müssen mit dem Kaufpreis daher gut wirtschaften, um bis an Ihr Lebensende zahlungsfähig zu bleiben.

Bedenken Sie außerdem: Wahrscheinlich ist Ihr ehemaliges Familienheim im Landkreis Kelheim nach dem Auszug der Kinder irgendwie viel zu groß geworden. Sie müssen aber bei diesem Modell auch für die eigentlich nicht benötigte Fläche Monat für Monat Miete bezahlen. Und: Verkaufen Sie ein Haus mit beträchtlichem Wert, das Sie anschließend zurückmieten wollen, dann steht der hohe Verkaufspreis auch für eine hohe Miete, die Ihr Budget fortan belastet.

Der Rückmietkauf ist gleichwohl die einzige Variante der Immobilienverrentung, die kein Mindestalter verlangt. Sie können sich für dieses Modell bereits vor dem offiziellen Renteneintritt entscheiden.

Welche steuerlichen Aspekte sind bei der Immobilienverrentung wichtig?

Grundsätzlich gilt: Der Verkauf einer seit Jahren selbstgenutzten Immobilie ist steuerfrei. Daran ändert sich auch nichts, wenn Sie Ihr Haus im Rahmen des Nießbrauchmodells oder der Rückmietkauf-Variante veräußern oder sich für einen Immobilien-Teilverkauf entscheiden. Von der jeweils erhaltenen Kaufpreis-Summe müssen Sie keinen Cent an den Fiskus abführen.

Aber: Nutzen Sie Ihr Nießbrauchrecht, das ihnen auch bei einem Teilverkauf zugestanden wird, um Ihre Immobilie zu vermieten und erzielen Sie folglich Mieteinkünfte, so müssen Sie diese versteuern. Werbungskosten, die durch die Vermietung entstehen, können Sie hingegen steuerlich geltend machen. Dazu zählen beispielsweise Fahrt- und Verwaltungskosten, aber auch eventuelle Maklergebühren. Außerdem dürfen Sie Ihre Steuern auf die Mieteinkünfte durch Geltendmachung der Absetzung für Abnutzung (AfA) mindern.

Anders sieht es bei der Immobilienverrentung mit Leibrente aus. Als Empfänger einer Leibrente müssen Sie diese als „sonstige Einkünfte“ in Ihrer Steuererklärung angeben (§ 22 Nr. 1a EStG). Aber: Von der Immobilien-Leibrente wird nur ein sogenannter Ertragsanteil besteuert. Das meint: Nur auf einen Teil der Rente müssen Sie Steuern zahlen – und die Höhe dieses Anteils hängt allein von Ihrem Alter ab. Je älter Sie zu Beginn der Rentenzahlung sind, desto weniger Steuern entfallen auf Ihre Leibrente. So muss ein 68jähriger Rentenempfänger noch 16 Prozent seiner Rente versteuern, ein 74jähriger nur noch 12 Prozent, bei einem 80jährigen hat sich der Anteil auf 8 Prozent reduziert, ab 88 Jahre verbleiben 4 Prozent.

Worauf sollten Sie bei der Vertragsgestaltung unbedingt achten?

Das Wohnrecht, beziehungsweise das Nießbrauchrecht, ist für alle Modelle der Immobilienverrentung essentiell – im Falle der Leibrente selbstverständlich ergänzt um die regelmäßige monatliche Überweisung. Es ist daher extrem wichtig, dass sowohl die Zahlung der Leibrente (als Reallast) wie auch das lebenslange Wohn- beziehungsweise Nießbrauchrecht (als höchstpersönliche Rechte) an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Der Rang beziehungsweise die Reihenfolge der Grundbucheinträge entscheidet im Extremfall, also beispielweise bei Insolvenz des Käufers und einer möglichen Verwertung der Immobilie, wer vorrangig aus dem Erlös entschädigt wird.

Es versteht sich von selbst, dass Sie bei der Auswahl des Anbieters der Immobilienverrentung hinreichend Zeit und Sorgfalt investieren sollten, um einen vertrauenswürdigen und langfristig zahlungskräftigen Käufer zu finden. Bedenken Sie: Für die Solvenz der Anbieter übernimmt keine staatliche Stelle eine Garantie. Lassen Sie den Vertrag in jedem Fall von einem juristischen Profi auf dem Gebiet des Immobilienverkaufs gegenchecken. Und achten Sie besonders auf das berühmt-berüchtigte Kleingedruckte:

Jeder Leibrenten-Vertrag sollte eine sogenannte Wertsicherungsklausel enthalten, die die Inflationsrate ausgleicht und die Rentenzahlungen dem steigenden Preisniveau anpasst.

Achten Sie beim Nießbrauchmodell auf die Möglichkeit, Ihr Nießbrauchrecht nach einer festgelegten Frist gegen Entschädigung eventuell zurückgeben zu können.

Prüfen Sie bei einem angedachten Immobilien-Teilverkauf sorgfältig die hinterlegten Zuständigkeiten für werterhaltende Maßnahmen und größere Modernisierungen (Heizungstausch) sowie eventuelle Regelungen, die eine dynamische Anpassung des monatlichen Entgelts erlauben.

Lassen Sie sich im Vorfeld eines Umkehrhypothek-Vertrags von der Bank genauestens aufschlüsseln, welche Gebühren und Abzüge fällig werden – und nutzen Sie Ihre Ernüchterung am besten, um sich für eine andere Art der Immobilienverrentung zu entscheiden.

Der Vertrag zu einem Rückmietkauf sollte, wie oben bereits erwähnt, detaillierte Passagen zu Miete, Mieterhöhungen, Weiterverkauf der Immobilie und für das Szenario einer Insolvenz des Käufers enthalten.

Alle Konzepte der Immobilienverrentung, mit Ausnahme der Umkehrhypothek, erfordern die Beurkundung vor einem Notar, der auch die notwendigen Eintragungen im Grundbuch veranlasst. Die Notar- und Grundbuchkosten trägt in aller Regel der Käufer.

Gut zu wissen: Wir von Domovitum sind der festen Überzeugung, dass Vertrauen die beste Grundlage für eine erfolgreiche Geschäftsbeziehung ist. Deshalb können Sie sich bei uns auf klare, faire Verträge verlassen, die ohne versteckte Kosten auskommen. Wir finden zusammen eine für Sie perfekte Lösung. Das ist unser Ziel und dafür engagieren wir uns mit Empathie und Sachkenntnis.

Lohnt es sich für mich, mein Haus zu verrenten?

Im Prinzip bietet die Immobilienverrentung Ihnen als Eigentümer in fortgeschrittenem Alter eine gute Möglichkeit, im Ruhestand finanzielle Sicherheit und ein komfortables Auskommen zu genießen, ohne das geliebte Zuhause in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis verlassen zu müssen. Gleichzeitig sollte Ihnen jedoch klar sein, dass Sie mit einer einmaligen Auszahlung oder regelmäßigen Rentenzahlungen niemals den Kapitalwert erreichen, den ein klassischer Verkauf der Immobilie erzielen würde.

Während Leibrente und Nießbrauchmodell eine relativ sichere Zukunftsplanung garantieren, schwebt über den Konzepten des Immobilien-Teilverkaufs und des Rückmietkaufs stets das Damoklesschwert steigender Kosten für das Nutzungsentgelt, beziehungsweise die Miete. Es sei denn, Sie entscheiden sich für einen Anbieter wie Domovitum, der überhaupt kein monatliches Nutzungsentgelt verlangt – was dementsprechend auch nicht steigen kann. Immer sollten Sie jedoch zunächst sehr sorgfältig überlegen, ob Ihnen Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim in den nächsten Jahren nicht vielleicht viel zu groß oder auch zu beschwerlich wird. In diesen Fällen ist es ratsamer, über einen regulären Verkauf einen möglichst hohen Verkaufspreis zu erzielen – und sich nach einem altersgerechten, neuen Zuhause umzusehen.

Welche Lösung passt wirklich zu Ihrer Lebenssituation?

Die Immobilienverrentung ist keine Entscheidung, die man zwischen Tür und Angel trifft. Schließlich geht es um Ihr Zuhause, Ihre finanzielle Zukunft und oft auch um die Interessen Ihrer Familie.

Deshalb beginnt eine gute Entscheidung immer mit einer fundierten Analyse Ihrer persönlichen Situation und einer professionellen Immobilienbewertung.

Bei Domovitum nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihrem Leben passt – transparent, verständlich und ohne Zeitdruck.

🏡 Lassen Sie den aktuellen Wert Ihrer Immobilie kostenlos ermitteln und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen.

📞 Persönliche Beratung

🌐 www.domovitum.de

FAQs

Nein. Ihr Haus muss mindestens einen Wert von 200.000 Euro haben, schuldenfrei sein und eine hinreichend attraktive Lage mitbringen, die es für den Anbieter der Immobilienrente als Kapitalanlage interessant macht. Mit Ausnahme des Rückmietkaufs wird die Immobilienverrentung außerdem nur Eigentümern angeboten, die eher 70 als 65 Jahre alt sind. Diese Altersgrenze rührt daher, dass die Anbieter mit Ihrer statistischen Lebenserwartung kalkulieren. Je jünger Sie sind, desto länger ist die Zeitspanne, in der Sie mietfrei wohnen – und desto kleiner würde beispielsweise Ihre Leibrente ausfallen.

Das kommt auf Ihre persönlichen Prioritäten an. Möchten Sie einen komfortablen, finanziell abgesicherten Lebensabend verbringen, ohne sich weiter um die Instandhaltung Ihres Hauses kümmern zu müssen, empfiehlt sich die Leibrente. Wollen Sie hingegen an einer möglichen Wertsteigerung Ihrer Immobilie partizipieren und auch ansonsten weiter „schalten und walten“ können, wie es Ihnen beliebt, sollten Sie einen Teilverkauf in Erwägung ziehen. Bedenken Sie außerdem: Entscheiden Sie sich für die Leibrente, sind Sie an Ihr Zuhause gebunden. Bei einem Teilverkauf können Sie es bei Bedarf auch vermieten – zeitweise oder auch dauerhaft.

Ja. Da Sie weiterhin in Ihrem Zuhause wohnen bleiben, mindert das Ihnen zugesicherte Wohn- oder Nießbrauchrecht den Verkehrswert Ihrer Immobilie – und damit zwangsläufig auch den Verkaufspreis. Der Wert des Wohn- oder Nießbrauchrechts wird deshalb ja auch bei der Berechnung der Rentenzahlungen oder der Einmalüberweisung direkt vom (theoretischen) Verkaufspreis abgezogen. Dazu kommt, dass selbstredend auch der Anbieter der Immobilienverrentung noch einmal sogenannte Risikoabschläge, Gebühren und Entgelte einbehält – wodurch der tatsächliche Auszahlungsbetrag schrumpft. Isoliert betrachtet bekommen Sie für Ihr Eigenheim folglich im freien Verkauf stets deutlich mehr Geld als bei einer Verrentung.

Im Fall einer Leibrente wird eine lebenslange Rentenzahlung und ein ebensolches Wohnrecht vertraglich fixiert. Bei einer Zeitrente erfolgen die Zahlungen hingegen für einen definierten Zeitraum, beispielsweis 15 oder 20 Jahre. Nach Ablauf dieser Frist gilt der Kaufpreis als getilgt. Varianten sind die Mindestzeitrente, bei der der Käufer die garantierten Rentenzahlungen für den vereinbarten Zeitraum auch über den eventuell vorzeitigen Tod des Berechtigten hinaus leisten muss – das Geld steht dann dem Lebenspartner oder Erben zu. Die Höchstzeitrente endet hingegen auch dann, wenn der Rentenempfänger bei Fristablauf noch lebt. Verstirbt er vorher, darf der Käufer seine Zahlungen schlicht einstellen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

Weitere Artikel

Wissenswertes rund um Immobilien in der Umgebung Abendsberg & Kehlheim

Verkauf

Wohnrecht oder Nießbrauch – Welche Lösung ist für Eigentümer im Landkreis Kelheim sinnvoller?

Wohnrecht oder Nießbrauch? Erfahren Sie, welche Lösung bei der Übertragung Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim sinnvoll sein kann und welche steuerlichen

Verkauf

Immobilie verkaufen in Abensberg – regional verwurzelt, sachverständig begleitet

Was Tanzsport und Immobilien verbindet: Vertrauen, Vorbereitung und Verantwortung – regionale Werte beim Immobilienverkauf in Abensberg

Abensberg
Verkauf

Gemeinsam stark – auf der Matte, in Abensberg und beim Immobilienverkauf

Was Judo und Immobilien verbindet

Abensberg