Immobilientransaktionen haben fast immer steuerliche Konsequenzen – beim Kauf, beim Verkauf und bei der Vermietung. Wer die Grundregeln kennt, kann Steuerbelastungen einplanen und in manchen Fällen legal optimieren.
Die wichtigsten Steuerarten im Überblick
- Grunderwerbsteuer: Fällt beim Kauf an, Satz in Bayern 3,5 % – einer der niedrigsten in Deutschland
- Spekulationssteuer: Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn bei Verkauf innerhalb von 10 Jahren (Ausnahme: Eigennutzung)
- Einkommensteuer auf Mieteinnahmen: Mieteinnahmen sind steuerpflichtig, Werbungskosten jedoch absetzbar
- Abschreibung (AfA): Bei vermieteten Immobilien 2 % der Herstellungskosten jährlich absetzbar
- Erbschaft- und Schenkungsteuer: Hohe Freibeträge für Ehegatten (500.000 €) und Kinder (400.000 €), Sonderregeln für selbst bewohntes Eigentum
Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Für verbindliche steuerliche Beratung – insbesondere bei Erbschaft, Schenkung oder Vermietung – wenden Sie sich bitte an einen zugelassenen Steuerberater.
Steuern beim Verkauf: Spekulationsfrist verstehen
Wer eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf wieder veräußert und sie nicht selbst bewohnt hat, muss den erzielten Gewinn als Einkommen versteuern. Nach Ablauf der Frist ist der Gewinn in der Regel steuerfrei – ein wichtiger Faktor bei der Verkaufsplanung. Mehr zum Verkaufsprozess im Ratgeber zum Immobilienverkauf.
Steuern beim Kauf: Grunderwerbsteuer einplanen
Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und wird direkt beim Erwerb fällig. In Bayern beträgt sie 3,5 % des beurkundeten Kaufpreises – günstiger als in den meisten anderen Bundesländern. Alle Kaufnebenkosten erklären wir im Ratgeber zum Immobilienkauf.


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