Mietnomaden – So schützen Sie sich im Landkreis Kelheim vor Mietbetrügern

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
29.8.2026
Lesezeit:
32min
Mietnomaden erkennen

Wenn Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim eine Immobilie vermieten, sollten Sie bei den Bewerbern genau hinsehen. Denn manchmal entpuppen sich zunächst seriös und vertrauenswürdige wirkende Personen recht schnell als sogenannte Mietnomaden. Sie haben nicht vor, jemals einen Cent Miete zu zahlen und verlassen Haus oder Wohnung verdreckt, zugemüllt und nicht selten demoliert. Wie viele Mietnomaden es in Deutschland gibt, ist statistisch nirgendwo erfasst. Die Eigentümergemeinschaft Haus & Grund schätzt den Kreis der Betrüger auf rund 15.000. Wahlweise machen sich Mietnomaden irgendwann heimlich aus dem Staub – oder Sie müssen sie mit einer Räumungsklage wieder loswerden. Das kann lange dauern und teuer werden. Besser Sie verwenden einige Sorgfalt darauf, Mietnomaden zu erkennen, bevor Sie sich in Ihrem Haus einnisten.

Was sind Mietnomaden?

Als Mietnomaden – auch Einmietbetrüger oder Mietpreller – werden umgangssprachlich Personen bezeichnet, die schon beim Einzug in eine Wohnung planen, die Miete zu prellen. Der Begriff Nomade bezieht sich dabei auf den Umstand, dass diese Menschen im Grunde nicht sesshaft sind. Sie ziehen in betrügerischer Absicht von einer Mietwohnung in die nächste – meistens, nachdem der geschädigte Vermieter ihnen fristlos gekündigt hat, weil sie die vereinbarte Miete nicht gezahlt haben.

Betroffene Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis bleiben nicht nur auf dem Mietausfall sitzen, sondern finden ihr Eigentum nach dem Auszug der Mietnomaden häufig in einem schlimmen Zustand vor. Da die Bewohner nicht vorhaben, die Wohnung langfristig zu bewohnen, behandeln sie das Mietobjekt oft rücksichtslos. Regelmäßig sind die Räume verdreckt und zugemüllt. Gar nicht selten sind überdies Fälle, in denen das mitvermietete Inventar, beispielsweise die Einbauküche oder die Badausstattung, demontiert und verkauft wurde. Nach dem Auszug der Nomaden müssen Sie als Eigentümer nahezu immer für eine Entrümpelung und eine komplette Renovierung sorgen, um die Räume wieder bewohnbar zu machen.

Wichtig: Mietnomaden sind Betrüger, die die Miete vorsätzlich nicht begleichen. Es geht also nicht um Menschen, die eventuell aufgrund eines finanziellen Engpasses kurzfristig in Zahlungsverzug geraten. Mietbetrug ist in Deutschland ein Straftatbestand nach § 263 des Strafgesetzbuchs (StGB).

Gut zu wissen: Die Angaben über die Anzahl der Mietnomaden in Deutschland gehen weit auseinander. Während der Eigentümerverband Haus & Grund von 15.000 Fällen und mehr spricht, beziffert der Deutsche Mieterbund die Größenordnung von Mietbetrug eher auf 1.500 bis 2.000 Fälle – und verweist zeitgleich darauf, dass Millionen von Mietverhältnissen völlig problemlos ablaufen. Die fehlende statistische Erfassung oder gar das Manko einer einschlägigen Datenbank erklärt sich vor allem aus der Tatsache, dass in der Regel vor Zivilgerichten gestritten wird (Mietschulden, Räumungsklage), die Polizei oder die Strafverfolgungsbehörden führen über Mietnomaden hingegen ganz wörtlich kein Buch.

Wie und woran erkennen Sie im Landkreis Kelheim Mietnomaden?

Das Wichtigste vorab: Mietnomaden wollen bei der Wohnungsbesichtigung nicht negativ auffallen – insofern ist es kaum möglich, sie auf den ersten Blick zu erkennen. Nicht selten wirken sie im Gegenteil wie der perfekte Mieter: Sie sind gut gekleidet, eloquent und freundlich. Mit gefälschten Dokumenten untermauern sie ihre vermeintliche Seriosität.

Grundsätzlich sind einige Immobilien für Mietbetrüger attraktiver als andere. So suchen sich Mietnomaden gerne hochpreisige Objekte aus – hier haben sie durch die geringere Anzahl an Interessenten größere Chancen auf einen Mietvertrag als bei begehrten, günstigen Wohnungen. Auch lange Leerstände wirken auf Mietnomaden wie eine willkommene Einladung. Vermieter sind dann oft froh über jeden Interessenten und nehmen es mit den Vorsichtsmaßnahmen nicht so genau. Überhaupt ist das Risiko, auf die Betrugsmaschen dieser Gauner hereinzufallen, für unerfahrene Privatvermieter im Landkreis Kelheim deutlich größer als für erfahrene Makler.

In jedem Fall gilt: Lassen Sie sich vom gepflegten Auftreten der Interessenten, vom teuren Auto und der eleganten Kleidung nicht blenden. Gehen Sie auf Nummer sicher und holen Sie stichhaltige, aussagekräftige Informationen ein.

Gut zu wissen: Wir von Aurentum Immobilien haben als engagierte Makler täglich mit Menschen zu tun, die sich für eine Immobilie interessieren – sei es als Käufer oder auch als Mieter. Neben unserer professionellen Expertise bringen wie daher auch eine ausgeprägte Menschenkenntnis mit, die es uns leichter macht, die sprichwörtliche Spreu vom Weizen zu trennen. Legen Sie die Vermietung Ihrer Immobilie daher besser in fachkundige Hände, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wie kann ich mich in Kelheim und Abensberg vor Mietnomaden schützen?

Kündigen Sie am besten schon bei der Besichtigung an, welche Informationen Sie benötigen, um sich für einen Mieter entscheiden zu können. Viele Mietpreller lassen sich schon im Vorfeld von zu viel Bürokratie abschrecken und versuchen es dann lieber dort, wo ihnen vor der Unterschrift unter den Mietvertrag weniger Hürden in den Weg gestellt werden.

1. Umfassende Selbstauskunft ausfüllen lassen: Je mehr Sie über Ihren zukünftigen Mieter in Kelheim oder Abensberg wissen, desto besser können Sie ihn einschätzen. Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie am besten einen Vordruck für die Mieterselbstauskunft nutzen. Denn alles dürfen Sie nicht fragen – Infos zu den Themen Gesundheit, Religion, politische Orientierung, sexuelle Neigung und Ethnie gehen Sie als Vermieter qua Gesetz schlicht nichts an. Wichtig ist es hingegen, zu erfahren, ob der Bewerber die Miete aus seinem Arbeitseinkommen oder anderen Einkünften bestreiten kann – verlangen Sie die letzten drei Gehaltsabrechnungen und prüfen Sie sie sorgfältig (!) auf ihre Echtheit.

2. Bonitätsauskunft der Schufa anfordern: Eine Schufa-Auskunft kann die Gefahr von Mietausfällen deutlich mindern. Sie warnt vor Bewerbern, die bereits durch Zahlungsausfälle oder Inkasso-Verfahren negativ aufgefallen sind. Über die Schufa können Sie zudem die Identität eines zukünftigen Mieters eindeutig feststellen. Sie dürfen den Bonitäts-Check jedoch nicht selbst bei der Schufa anfordern, Sie müssen ihn als Mieterselbstauskunft vom Mietinteressenten verlangen.

3. Wohnsitz überprüfen: Checken Sie den Personalausweis des Mietinteressenten. Mietnomaden haben oft keinen festen Wohnsitz im Ausweis stehen. Allerdings muss ein Blick reichen – eine Kopie dürfen Sie nicht anfertigen.

4. Referenz des vorherigen Vermieters: Sie können vom Bewerber eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters anfordern. Da dieser aber nicht zur Ausstellung verpflichtet ist, deutet das Fehlen nicht automatisch auf eine nicht vorhandene Bonität hin. Nicht zulässig ist es übrigens, wenn Sie sich ohne ausdrückliches Einverständnis an den vorherigen Vermieter wenden. Kann der Bewerber eine (echte!) Bescheinigung vorlegen, rundet dies das Gesamtbild positiv ab.

5. Klausel im Mietvertrag aufnehmen: Legen Sie im Mietvertrag fest, dass die Wohnung im Landkreis Kelheim erst mit der Zahlung der ersten Rate der Kaution sowie der Überweisung der ersten Monatsmiete übergeben wird.

Mit diesen Tipps tun Sie Ihr Möglichstes, um sich in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis vor Mietnomaden zu schützen – eine Garantie gibt es gleichwohl nicht. Je weniger Erfahrung Sie selbst in Sachen Vermietung haben, desto größer bleibt die Unwägbarkeit, eventuell doch auf Mietnomaden hereinzufallen. Beauftragen Sie daher besser einen erfahrenen Makler von Aurentum Immobilien. Bereits unser professioneller Bewerbungsprozess wirkt auf Mietnomaden abschreckend – und mit unserer Erfahrung und profunden Menschenkenntnis können wir Mietnomaden häufig rechtzeitig entlarven.

Wie werde ich Mietnomaden im Landkreis Kelheim wieder los?

Haben sich Mietnomaden erst einmal eingenistet, wird es für Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis schwer, sie wieder loszuwerden. Sie müssen sich bei Ihrem Rauswurf nämlich an juristische Spielregeln halten:

1. Die Abmahnung

Fehlt auf Ihrem Konto der Überweisungseingang einer Monatsmiete, so sollten Sie Ihren Mieter mit einer Abmahnung dazu auffordern, die ausstehende Miete zu zahlen. Dazu haben Sie das Recht ab dem fünften Werktag eines Monats, für den die Miete noch nicht bezahlt wurde.  Setzten Sie eine 10-Tages-Frist zur Beseitigung des Rückstands. Verstreicht auch der laufende Monat ohne Zahlung, so können Sie Ihrem Mieter ordentlich kündigen.

2. Die Kündigung

Zahlt der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Monaten – oder länger – nicht, so dürfen Sie als Vermieter in Kelheim oder Abensberg dem säumigen Kandidaten nach § 543 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) fristlos kündigen. Haben Sie es tatsächlich mit einem Mietnomaden zu tun, ist damit aber noch lange nicht gesagt, dass der Bewohner nun auch auszieht. Betrüger legen es darauf an, dass sie herausgeklagt werden – so gewinnen sie weitere Zeit, in der sie „mietfrei“ wohnen können.

Suchen Sie trotzdem zunächst den persönlichen Kontakt. Immerhin sind auch eine Menge anderer Gründe denkbar, warum ein Mieter nicht zahlt – oder zahlen kann. Nicht immer, muss eine betrügerische Absicht dahinterstecken.

• Das müssen Sie bei einer Kündigung von Mietnomaden beachten:

1. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

2. Die Übergabe sollte nachweisbar sein (durch Zeugen oder per Einschreiben).

3. Die Kündigung muss begründet werden.

4. Sie sollte eine kurze (zumeist 14-tägige) Frist zur Räumung und anschließenden Herausgabe des Schlüssels enthalten.

3. Die Räumungsklage

Verlässt der Mietnomade Ihre Wohnung im Landkreis Kelheim nicht freiwillig und fristgerecht, so bleibt Ihnen nichts anderes übrig, als eine Räumungsklage beim Amtsgericht Kelheim einzureichen. Sie leitet den Räumungsprozess ein. Bis jedoch ein vollstreckbares Urteil vorliegt, kann es bis zu 18 Monate (!) dauern. Ab Zustellung der Räumungsklage bleiben dem Mieter zunächst zwei Monate Zeit, seine Mietschulden eventuell doch noch zu begleichen. Anschließend setzt das Gericht einen Termin zur mündlichen Verhandlung an. Erhalten Sie als Vermieter recht, so bekommen Sie einen Räumungstitel – oftmals geknüpft an eine letzte Auszugsfrist für den Mieter.

Lässt der Betrüger auch diese Frist verstreichen, kann die Zwangsräumung der Wohnung in Kelheim oder Abensberg eingeleitet werden. Dazu muss der Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungstermin ansetzen, der mindestens drei Wochen in der Zukunft liegt. Bis hierher haben Sie als Vermieter bereits erkleckliche Kosten zu stemmen – denn Sie müssen sowohl für die Gerichts- als auch Ihre Anwaltskosten in Vorleistung gehen – und dazu gesellen sich die Mietausfälle.

Bitte beachten Sie: Die sogenannte Berliner Räumung ist deutlich günstiger als die klassische Variante. Anders als bei dieser transportiert der Gerichtsvollzieher den Hausrat nicht ab, um ihn auf Ihre Kosten einzulagern. Vielmehr wechselt er lediglich das Türschloss aus, Möbel und persönliche Gegenstände des Mieters verbleiben in der Wohnung. Nach Ablauf eines Monats dürfen Sie als Vermieter pfändbare Gegenstände verwerten, also versteigern oder verkaufen, und unverwertbaren Hausrat entsorgen.

Im Saldo – und das macht die Räumungsklage so überaus unattraktiv – bleiben Sie als Vermieter im Landkreis Kelheim regelmäßig auf den Kosten des Verfahrens und der Zwangsräumung sitzen. Mietnomaden sind in aller Regel mittellos und können weder für Mietschäden noch die aufgelaufenen Mietausfälle haftbar gemacht werden.

Gut zu wissen: Die Räumungsklage ist stets alternativlos, wenn Sie einen Mieter, der nach einer Kündigung nicht auszieht, legal aus der Wohnung bekommen wollen. Nur so gewinnen Sie die Verfügungsgewalt über Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim zurück. Wenn Sie anschließend lieber verkaufen als erneut vermieten möchten, dann stehen wir von Aurentum Immobilien fest an Ihrer Seite. Wir ermitteln für Sie den Wert Ihrer Immobilie auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren und gestalten mit Ihnen gemeinsam einen erfolgreichen, transparenten Vermarktungsprozess.

Mietnomaden sind plötzlich einfach weg – Was jetzt?

Manchmal passiert es, dass Mietnomaden sang- und klanglos verschwinden. Sie als Vermieter bemerken zwar, dass kontinuierlich keine Miete auf Ihrem Konto eingeht – stehen aber gleichzeitig vor einem gelinden Problem. Denn eine Kündigung des Mietverhältnisses muss der Mietpartei nachweislich zugestellt werden – ansonsten ist sie unwirksam.

Achtung: Sie dürfen als Vermieter Ihr Recht nicht quasi selbst in die Hand nehmen und die Wohnung auf eigene Faust räumen. Auch das eigenmächtige Austauschen der Schlösser ist Ihnen untersagt.

Können Sie nun keine neue Kontaktadresse der flüchtigen Mieter ausmachen, so müssen sie beim Amtsgericht Kelheim eine öffentliche Zustellung der Kündigung nach § 132 Abs. 2 BGB und § 185 Zivilprozessordnung (ZPO) beantragen. Allerdings steht Ihnen dieser Weg erst offen, wenn Sie nachweislich alles versucht haben, um die Kontaktdaten der verschwundenen Person zu finden. Dazu gehören:

- Anfrage beim Einwohnermeldeamt,

- Anfrage bei Bekannten und/oder Familienangehörigen der Mietpartei,

- Befragung der Nachbarschaft,

- falls vorhanden: Auskunftsersuchen beim Anwalt des Mieters.

Das Gericht veranlasst dann einen entsprechenden Aushang an der Gerichtstafel und nimmt ihn ebenfalls in den öffentlichen Anzeiger für Gerichtsbekanntmachungen auf. Das eigentliche Dokument wird in der Geschäftsstelle zur Einsicht verwahrt.

Nach Ablauf eines Monats gilt das Schriftstück offiziell als zugestellt. Sie als Vermieter können nun den weiteren Weg über die Räumungsklage bis zum Gerichtsvollzieher beschreiten.

Kann ich mich gegen Mietnomaden versichern?

Unter dem Rubrum der Mietausfallversicherung gibt es auch Varianten, die sich speziell um Mietnomaden „kümmern“. Der Schutz setzt sich aus einer Absicherung gegen Mietausfall und Sachschaden zusammen. Die Kosten für das gerichtliche Verfahren gegen den Mieter und eine nötige Räumungsklage werden durch diese Versicherungen jedoch nicht gedeckt. Dafür benötigen Sie als Vermieter eine geeignete Rechtsschutzversicherung.

Die Leistungen der einzelnen Policen unterscheiden sich nicht unbeträchtlich im Hinblick auf den Selbstbehalt (!) und etwaige Maximalleistungen. Üblicherweise sind jedoch die folgenden Leistungen abgesichert:

- Übernahme der entgangenen Miete für einen bestimmten Zeitraum

- Kostenerstattung für Entrümpelung

- Übernahme der Renovierungskosten

Die Kosten einer Mietnomadenversicherung richten sich nach der Höhe der Entschädigungssumme und rangieren zwischen 150 bis 250 Euro jährlich. Zudem leisten Versicherer grundsätzlich nur, wenn Sie als Vermieter im Landkreis Kelheim, die säumige Miete zuvor angemahnt, dem Mieter gekündigt und die Räumungsklage veranlasst haben.

Wenn Sie von Vermieterstress und Mietnomaden jetzt genug haben, dann lassen Sie Ihre Immobilie in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis von Aurentum Immobilien bewerten und planen Sie einen Verkauf, der Ihnen eine stressfreie Zukunft garantiert. Wir von Aurentum Immobilien kümmern uns um die professionelle Wertermittlung, die kompetente Ansprache der richtigen Käufer-Zielgruppe, eine zügige, reibungslose Vermarktung und einem Verkauf zum besten Preis.

Immobilie sicher vermieten – mit professioneller Mieterauswahl

Eine zuverlässige Mieterauswahl ist einer der wichtigsten Schritte für eine langfristig erfolgreiche Vermietung. Denn Mietausfälle, Schäden an der Immobilie oder langwierige Auseinandersetzungen können für Eigentümer schnell teuer und belastend werden.

Aurentum Immobilien unterstützt Sie bei der professionellen Vermietung Ihrer Immobilie – von der marktgerechten Mietpreiseinschätzung über die Vermarktung und Interessentenauswahl bis zur sorgfältigen Prüfung potenzieller Mieter.

So reduzieren Sie Risiken und schaffen von Anfang an die Grundlage für ein möglichst zuverlässiges Mietverhältnis.

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Sprechen Sie mit uns – wir kümmern uns um eine professionelle Vermarktung und sorgfältige Mieterauswahl für Ihre Immobilie.

FAQs

Auf den ersten Blick gibt es keine Möglichkeit, Mietnomaden zu erkennen. Die Mietbetrüger treten zumeist seriös und eloquent auf. Als Vermieter haben Sie die größten Chancen, sich vor diesen Gaunern zu schützen, wenn Sie die Bonität von Interessenten gewissenhaft prüfen, sich zwingend eine Schufa-Auskunft vorlegen lassen und vor allem den Wohnungsschlüssel erst herausgeben, wenn die erste Rate der Kaution und eine vollständige Monatsmiete auf Ihrem Konto eingegangen sind.

Nein. Auch wenn Sie eine wirksame Kündigung ausgesprochen haben und die „Schonfrist“ längst abgelaufen ist, dürfen Sie Mietpreller nicht einfach vor die Tür setzen und das Schloss austauschen. Sie müssen sich den gesetzlichen Vorschriften beugen, die eine Räumungsklage vor Gericht und einen Vollstreckungstitel für die Zwangsräumung verlangen – bevor Sie wieder vollumfänglich über Ihr Eigentum verfügen können. Nutzen Sie die Berliner Räumung, um zumindest die Wohnungsherausgabe zu beschleunigen. Sie müssen dann keine Spedition und ein Einlagerungslager organisieren (und bezahlen), wie es bei der klassischen Räumung vorgeschrieben ist. Nach einem Monat greift Ihr Vermieterpfandrecht und Sie können die zurückgelassenen Sachen entweder verkaufen oder entsorgen.

Ja. Wenn der Mieter bereits beim Einzug vorhatte, niemals Miete oder Nebenkosten zu zahlen, so liegt der Straftatbestand des Einmietbetrugs nach § 263 Strafgesetzbuch (StGB) vor. Kann der Vermieter nachweisen, dass der Mieter ihn von Anfang an getäuscht hat, weil er zahlungsunfähig oder -unwillig war, so kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren verhängen. Aber: Strafrechtliche Prozesse gegen Mietnomaden sind eher selten, es überwiegen die zivilrechtlichen Verfahren, in denen Vermieter Schadensersatz für ausstehende Mieten und Nebenkosten sowie Kostenentschädigungen für die Räumungsklage, die Zwangsvollstreckung und die Reparaturen von stark verwüsteten Wohnungen einfordern.

Grundsätzlich kann es jede Wohnung treffen – es gibt aber ein paar Faktoren, die Mietnomaden besonders entgegenkommen: a) Teure Wohnungen in guten Lagen: Da Mietnomaden ohnehin nicht die Absicht haben, Miete für die Wohnung zu bezahlen, kommen für sie auch hochpreisige Wohnungen in Frage – besonders weil bei diesen die Interessentenschar deutlich kleiner ist. Die beigebrachten Dokumente sind oft gefälscht. b) Wohnungen, die privat vermietet werden: Mietnomaden spekulieren darauf, dass Eigentümer nicht so viel Erfahrung haben und sich leichter täuschen lassen. c) Wohnungen, die in Quartieren mit hohem Leerstand liegen: Vermieter sind in dieser Situation nicht sehr wählerisch und freuen sich über jeden Interessenten – mit der Folge, dass die gebotene Vorsicht vernachlässigt wird.

Für eine sorgfältige Mieterauswahl sollten Vermieter unter anderem eine Mieterselbstauskunft, aktuelle Einkommensnachweise und eine Bonitätsauskunft prüfen. Zusätzlich kann eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters hilfreich sein. Wichtig ist, die Unterlagen nicht nur einzusammeln, sondern auch auf Plausibilität und mögliche Unstimmigkeiten zu prüfen.

Die Schlüsselübergabe sollte erst erfolgen, wenn der Mietvertrag abgeschlossen ist und die vereinbarten Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt sind. Gerade zum Schutz vor Mietausfällen ist eine klare Regelung zur Zahlung der ersten Miete und der fälligen Kautionsrate sinnvoll. Die konkreten Zahlungs- und Übergabemodalitäten sollten bereits im Mietvertrag eindeutig festgehalten werden.

Ein vollständiger Schutz vor Mietausfällen oder betrügerischen Mietern ist auch durch einen Immobilienmakler nicht möglich. Ein professioneller Vermietungsprozess kann das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Dazu gehören eine strukturierte Interessentenauswahl, die Prüfung relevanter Unterlagen und der Bonität sowie ein nachvollziehbarer Auswahlprozess. Gerade für private Vermieter kann professionelle Unterstützung deshalb sinnvoll sein.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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