Neuer EU-Energieausweis ab Mai 2026 – Was Eigentümer in Kelheim und Abensberg jetzt wissen müssen

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
6.5.2026
Lesezeit:
32min
EU-Energieausweis 2026

Ab Mai 2026 gelten in der gesamten EU neue verbindliche Vorgaben für Energieausweise. Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit von Immobilien innerhalb Europas. Deshalb wird die bisherige Skala von A+ bis H durch eine neue Rangfolge von A bis G ersetzt – die neuen Bewertungsklassen entsprechen dann denen von Haushaltsgeräten: Vom Staubsauger bis zur Waschmaschine – und nun eben auch bis zum Wohnhaus. Die aktuelle Systematik kann für Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim dazu führen, dass Ihr Haus nun plötzlich in eine schlechtere Klasse rutscht, obwohl sich an der Immobilie nichts geändert hat. Und ganz wichtig: Sie müssen den neuen Energieausweis zukünftig nicht nur bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung, sondern auch bei Mietvertragsverlängerungen und größeren Renovierungen vorlegen.

Lesen Sie im folgenden Ratgeber, was sich beim reformierten Energieausweis alles ändert, welche Konsequenzen die neuen Vorschriften für Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim haben und was mit Ihrem alten Energieausweis passiert.

Warum wird der Energieausweis reformiert?

Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher in Europa. Gleichzeitig bringt er jedoch auch das größte Potential mit, Energie zu sparen und Co2-Emission zu reduzieren.

• Rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs in Europa entfallen nicht etwa auf den Verkehr oder die Industrie, sondern auf Gebäude.

• Satte 36 Prozent der Co2-Emissionen entstehen direkt durch das Heizen, den Warmwasser- und den Stromverbrauch in Gebäuden.

Die beiden Fakten resultieren auch aus dem Umstand, dass viele Gebäude in Europa alt und wenig energieeffizient sind. Wohnhäuser wurden gebaut, bevor moderne Dämmungen und sparsame Heizungen überhaupt erfunden waren oder erneuerbare Energien genutzt werden konnten.

Auch in Deutschland und im Landkreis Kelheim sieht das ganz ähnlich aus. Die meisten Häuser in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis stammen aus den 1960er bis 1980er Jahren und wurden seither nur zum Teil modernisiert oder energetisch auf Vordermann gebracht. Im Saldo sind die Energiekosten hoch und die Co2-Emissionen ebenfalls.

Die europäische Klimapolitik will dieses Manko gezielt angehen. Mit der neuen Energy Perfomance of Buildings Directive (EPBD) nimmt die EU alle Mitgliedsstaaten in die Pflicht, Gebäude Schritt für Schritt energieeffizienter zu machen. Der Energieausweis spielt dabei eine zentrale Rolle. Er soll künftig deutlicher zeigen, wie effizient ein Haus wirklich ist und welche Sanierungen sinnvoll wären.

Gut zu wissen: Bis spätestens zum 29. Mai 2026 müssen alle Mitgliedsstaaten die neuen Vorgaben in nationales Recht umsetzen. In Deutschland treten sie mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) am 1. Juni 2026 in Kraft. Sie müssen Ihren alten Energieausweis für Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis jedoch nicht zwangsläufig zum Stichtag tauschen. Aber: Möchten Sie Ihr Haus verkaufen, vermieten, einen bestehenden Mietvertrag verlängern oder größere Sanierungsmaßnahmen veranlassen – dann brauchen Sie einen neuen Energieausweis.

Bitte beachten Sie: Wenn sie Ihr Haus im Landkreis Kelheim mit Aurentum Immobilien verkaufen oder vermieten, dann müssen Sie sich keine weiteren Gedanken über die neuen EU-Vorschriften machen: Als qualifizierter Makler kümmern wir uns um die Ausstellung eines konformen Energieausweises, der allen Erfordernissen gerecht wird. Jetzt kostenlose Immobilienbewertung durch Aurentum anfragen.

Was ändert sich ab Mai 2026 konkret?

Neben den folgend aufgeführten, inhaltlichen Modifikationen ist besonders eine ganz praktische Anpassung relevant: Wie bereits kurz angedeutet, müssen Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim den neuen Energieausweis auch dann nachweisen, wenn Sie einen bestehenden Mietvertrag verlängern möchten oder bei größeren Renovierungen. Das meint: Wenn Sie mehr als ein Viertel der Gebäudehülle sanieren oder die Maßnahmen ein Viertel des Immobilienwerts betreffen. Und: Fehlt der (neue) Ausweis, so drohen Ihnen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.

1. Neue EU-weite Effizienzskala

Bislang wurden Gebäude in Deutschland und im Landkreis Kelheim innerhalb einer Skala von A+ bis H bewertet. Grundlage war der berechnete jährliche Energiebedarf/-verbrauch je Quadratmeter. Diese Bewertung galt übrigens so nur in Deutschland und die Ergebnisse ließen sich logischerweise nur schwer mit den Resultaten in anderen europäischen Ländern vergleichen. In Zukunft gibt es in der ganzen EU eine einheitliche Skala von A bis G – die Energieeffizienz von Häusern lässt sich folglich deutlich besser gegeneinander abwägen.

Die neu EU-Skala verschiebt die Dimensionen und richtet sich nach dem tatsächlichen Energieverbrauch und den Co2-Emissionen eines Gebäudes. Das bedeutet:

• Klasse A (grün) markiert den höchsten Standard und steht für besonders energieeffiziente Gebäude wie Passivhäuser oder moderne Nullemissionsgebäude.

• Klasse G (rot) wird für die schlechtesten 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes definiert.

• Klassen B und C umfassen sehr effiziente Neubauten oder umfänglich modernisierte ältere Gebäude.

• Klassen D und E stehen für Häuser mit durchschnittlicher Energieeffizienz.

• Klasse F kennzeichnet Gebäude, die ineffizient sind und viel Energie verbrauchen.

Wichtig: Der Löwenanteil des Gebäudebestands, also abzüglich der Klasse-A-Kandidaten und der 15 Prozent aus Klasse G, wird „gleichmäßig“ auf die verbleibenden Stufen B bis F „verteilt“. Daher kann es passieren, dass Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis, das heute noch in Klasse D liegt, nach der neuen EU-Skalierung in die schlechtere Klasse E rutscht, weil der Bestand neu sortiert wird.

Im Saldo wird die Skala auf diese Weise strenger und flexibler zugleich. Die Vertreter der G-Fraktion stehen dabei im Mittelpunkt konkreter Sanierungsprogramme – denn die langfristige Zielmarke ist gesetzt: Bis 2030 sollen Wohngebäude der Klasse G auf die Klasse F saniert werden und bis 2033 alle Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen.

Gut zu wissen: Haben Sie Fragen zu einer möglichen energetischen Sanierung Ihres Hauses in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis – und dem damit verbundenen, besseren Verkaufschancen? Wir von Aurentum Immobilien geben Ihnen gerne einen ersten Überblick über Optionen und Kosten. Und vermitteln Ihnen Kontakte zu vertrauenswürdigen Experten und lokalen Handwerksbetrieben.

2. Der Energieausweis wird detaillierter

Der Energieausweis soll in Zukunft mehr bieten als eine pure Momentaufnahme des Energieverbrauchs. Bislang enthielt das Dokument vor allem Kennzahlen zum Energiebedarf, respektive -verbrauch, eines Gebäudes und einige allgemeine Empfehlungen zur Modernisierung. Durch die Reform erhält er mehr Aussagekraft – auch für Eigentümer. Weil er die größten Schwachstellen auflistet und gleichzeitig die Sanierungsmaßnahmen benennt, die am wirkungsvollsten unnötige Energieverluste verhindern beziehungsweise reduzieren.

Der neue Energieausweis gibt ergänzend Auskunft über:

- die Co2-Emissionen des Gebäudes,

- den Energieverbrauch nach Energieträgern ((beispielsweise Gas, Strom oder Fernwärme),

- konkrete Sanierungsempfehlungen mit Prioritäten,

- mögliche Effizienzklassen nach einer Sanierung

Im Kern wird der Energieausweis so zu einer Art Sanierungsfahrplan im Kurzformat.

3. Mehr Fokus auf den Bedarf

In Deutschland wird es (vorläufig) zwar weiterhin den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis geben, der europäische Vorstoß zielt jedoch (langfristig) auf eine Forcierung des Bedarfsausweises. Einfach, weil er deutlich aussagekräftiger ist.

• Der Verbrauchsausweis wird aktuell noch häufig genutzt, weil er einfacher und günstiger zu erstellen ist. Er stützt sich auf die Erfassung des tatsächlichen Energieverbrauchs der jeweiligen Bewohner – mit der Folge, dass die Ergebnisse eben auch von den Eigenarten dieser Bewohner abhängen: Also von deren Heizverhalten, von der Anzahl der Personen, von der Lüftung, der Häufigkeit des Duschens etc.. Die Resultate können daher in Mehrfamilienhäusern von Jahr zu Jahr stark schwanken.

• Der Bedarfsausweis basiert hingegen auf der Bausubstanz und der technischen Ausstattung des Gebäudes. Er berücksichtigt die Dämmung, den Zustand der Fenster, die Heizanlage und die gesamte Gebäudetechnik. Er liefert daher eine deutlich objektivere Einschätzung der Energieeffizienz – weil die Werte unabhängig vom jeweiligen Nutzerverhalten von Sachverständigen erhoben werden. Die Anfertigung eines Bedarfsausweises ist aufwendiger und logischerweise teurer.

Weil der Bedarfsausweis deutlich aufschlussreicher ist als der Kollege aus der Verbrauchsabteilung wird er zukünftig Standard.

Gut zu wissen: Der neue Energieausweis beeinflusst nicht nur vehement den Immobilienwert. Er erhält auch einen höheren Stellenwert bei der Finanzierung und bei der Beantragung von Fördermitteln. Käufer, Banken und Förderstellen können so besser beurteilen, wie energieeffizient ein Gebäude tatsächlich ist und welche Modernisierungen in Zukunft nötig sind.

Welche Folgen haben die Änderungen für Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim?

Der neue Energieausweis bedeutet für Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim nicht, dass Sie nun sofort Ihr Haus sanieren müssen. Aber: Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass der Druck auf Gebäude mit schlechter Energiebilanz in den nächsten Jahren (noch) weiter steigen wird. Der neue Energieausweis offenbart deutlicher und schonungsloser die energetischen Schwachstellen Ihres Hauses im Landkreis Kelheim. Mit der Folge, dass Käufer, Banken und Mieter noch sensibler darauf reagieren.

Liegt Ihr Haus energetisch deutlich unter dem Standard, dann sind Sie besonders betroffen. Das gilt vor allem für:

- unsanierte Einfamilienhäuser,

- Gebäude der Energieklasse F oder G,

- Bestandsimmobilien mit alten Heizungssystemen.

In diesen Fällen müssen Sie mit Nachteilen bei einem Verkauf der Immobilie rechnen – und bei der Vermietung ebenso. Bedenken Sie außerdem: Weil auch Banken und Kreditinstitute die Energieeffizienz eines Hauses zu einem relevanten Kriterium für die Finanzierung erhoben haben, können Käufer, selbst, wenn sie wollten, nicht nonchalant über ein paar Defizite „hinwegsehen“ – spätestens beim Bankgespräch legt der Sachbearbeiter dann den Finger in die Wunde und verweigert eventuell den Kredit in gewünschter Höhe.

Bitte beachten Sie: Ihr alter Energieausweis bleibt zwar unverändert bis zu seinem Ablauf gültig. Er verliert aber am Markt einen großen Teil seiner Aussagekraft, weil er mit der neuen EU-Skala nicht kompatibel ist. Für die aktuell bereits laufende Übergangsfrist bis zum 29. Mai 2026, respektive 1. Juni 2026, müssen Sie in Immobilienanzeigen eindeutig angeben, ob die angegebene Energieeffizienzklasse Ihres Hauses laut Energieausweis auf den alten Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG-alt) oder den neuen Vorschriften des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG-neu) basiert.

Und der Vollständigkeit halber: Wenn Sie Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim weder verkaufen noch vermieten noch verpachten oder sanieren wollen, brauchen Sie den neuen Energieausweis nicht.

Warum lohnt sich eine energetische Modernisierung jetzt besonders?

Wenn Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim ohnehin wissen, dass Sie Ihr Haus energetisch verbessern sollten, dann kann der neue Energieausweis für Sie vielleicht den entscheidenden Anstoß geben. Die Energieeffizienz eines Gebäudes spielt auch in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis eine immer relevantere Rolle: Weil die Preise für fossile Energieträger mit Sicherheit weiter steigen werden – unabhängig davon wie lange der Krieg im Nahen Osten und die Blockade der Straße von Hormus noch dauern werden –, weil die europäischen Klimaziele auch in strengeren, deutschen Gesetzen verankert werden und weil der energetische Zustand einer Immobilie bei Käufern, Mietern und Banken zu einem nicht zu unterschätzenden Entscheidungsfaktor geworden ist.

Eine energetische Sanierung steigert den Marktwert Ihrer Immobilie beträchtlich und garantiert Ihnen eine weiterhin stabile Wertentwicklung. Und: Aktuell können Sie sich noch großzügige staatliche Förderungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und zinsgünstige Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sichern. Die Koalition hat die Budgets für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis 2029 zugesagt. Was danach wird, kann angesichts der klammen Haushaltskassen niemand mit Sicherheit prognostizieren.

Sprechen Sie mit einem qualifizierten Makler von Aurentum Immobilien, wenn Sie langfristig über einen Verkauf Ihrer Immobilie nachdenken. Wie bewerten Ihr Haus kostenlos und unverbindlich im Status quo – und besprechen mit Ihnen ausführlich, welche Wertsteigerungen sich durch gezielte energetische Maßnahmen erreichen lassen. So können Sie sicher sein, dass sich Ihre Investition durch einen entsprechend höheren Verkaufspreis auch amortisiert.

FAQs

Der neue EU-weit einheitliche Energieausweis gilt verbindlich ab dem 29. Mai 2026 – bis zu diesem Datum müssen alle Mitgliedsländer die EU-Vorschriften in nationales Recht umgesetzt haben. Im Deutschland greifen sie mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) ab dem 1. Juni 2026. Ihr alter Energieausweis behält zwar seine zehnjährige Gültigkeit, Sie dürfen ihn aber bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung und bei der Verlängerung von Mietverträgen oder größeren Renovierungsvorhaben (ab 25 Prozent der Gebäudehülle oder des Immobilienwerts) ab diesem Datum nicht mehr verwenden.

Ab Mai 2026 greift EU-weit die einheitliche Effizienzskala von A bis G. Die in Deutschland bislang gültige Klassifizierung von A+ bis H gibt es dann nicht mehr. Zur Handhabung: Die Klasse A bleibt besonders effizienten Gebäuden wie Passivhäusern oder Nullemissionsimmobilien vorbehalten, während in Klasse G die 15 Prozent des Gebäudebestands eines Landes zusammengefasst werden, die die schlechteste Energiebilanz aufweisen. Alle übriggeblieben Häuser werden auf die Klassen B und C (effiziente Neubauten, modernisierte ältere Gebäude), D und E (durchschnittliche Energieeffizienz) sowie F (ineffizient, mit hohem Energieverbrauch) aufgeteilt. Durch diese Neuskalierung kann es passieren, dass Ihr Haus im Landkreis Kelheim nun in eine schlechtere Klasse rutscht – ohne dass Sie Veränderungen am Gebäude vorgenommen haben.

Energieausweise dürfen nur von zertifizierten Fachleuten ausgestellt werden, dazu gehören staatlich geprüfte Energieberater, Architekten, Bauingenieure und Handwerksmeister. Über die sogenannte dena-Liste (Deutsche Energie-Agentur) oder unter Energie-Effizienz-Experten.de finden Sie schnell vertrauenswürdige Experten in Ihrer Nähe. Den weiterhin zulässigen Verbrauchsausweis können Sie zudem bei qualifizierten Online-Portalen anfordern, beispielsweise Greenox, EAV oder Gebäudeenergiepass. Wenn Sie Ihre Immobilie mit Aurentum Immobilien verkaufen oder vermieten, kümmern wir uns für Sie um den benötigten EU-Energieausweis.

Wenn Sie Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis selbst bewohnen und es in naher Zukunft weder verkaufen noch vermieten möchten, dann brauchen Sie auch keinen Energieausweis – weder einen alten noch einen neuen. Das Dokument soll die Energieeffizienz einer Immobilie gegenüber Dritten verdeutlichen, damit diese einschätzen können, welche Folge- und Energiekosten im Falle eines Kaufs oder einer Anmietung auf sie zukommen. Beachten Sie gleichwohl die Neuregelung: Bei Verlängerung eines schon bestehenden Mietverhältnisses müssen Sie nun den neuen EU-Energieausweis vorlegen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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