Grundstück im Landkreis Kelheim verkaufen – Vorbereitung, Wertermittlung und Käuferansprache

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
11.7.2026
Lesezeit:
32min
Grundstück verkaufen Landkreis

Die Bodenpreise im Landkreis Kelheim haben sich auf einem hohem Niveau stabilisiert. Ungeachtet einer aktuell leichten Delle im Bausektor übersteigt die Nachfrage nach Grundstücken konsequent das Angebot – insbesondere in den attraktiven Lagen von Kelheim, Bad Abbach oder Saal a. d. Donau. Wenn Sie als Eigentümer nun überlegen, Ihr Grundstück zu verkaufen, beispielsweise weil Sie das darin gebundene Kapital „verflüssigen“ möchten, dann sollten Sie diesen Schritt gleichwohl gut vorbereiten und die Vermarktung strategisch angehen. Nur dann können Sie sicher sein, einen optimalen Verkaufspreis zu erzielen. Ob Sie den Verkauf Ihres Grundstücks im Landkreis Kelheim in Eigenregie managen möchten oder doch besser einen qualifizierten Makler damit beauftragen, sollten Sie erst entscheiden, wenn Sie am Ende des folgenden Textes angekommen sind.

Was müssen Sie vor dem Grundstücksverkauf erledigen?

Bevor Sie mit dem eigentlichen Akt des Grundstücksverkaufs überhaupt beginnen können, müssen sie zunächst einmal klären, welche Art von Grund und Boden sich in Ihrem Besitz befindet. In einem zweiten Schritt benötigen Sie eine Reihe von Unterlagen, die Aufschluss über die exakten Eigentumsverhältnisse, eventuelle Lasten und/oder Beschränkungen geben.

1. Ihr Grundstück im Landkreis Kelheim richtig einordnen

Grundsätzlich gibt es unterschiedliche Arten von Bauland – mit unterschiedlichen Erschließungsgraden und unterschiedlicher „Bebauungserlaubnis“. Da Käufer in aller Regel ein Grundstück erwerben, um darauf ein Haus zu bauen, sind diese Angaben für sie elementar. Mit Blick auf den baurechtlichen Status werden Grundstücke in die folgenden Kategorien eingeteilt:

· Bauerwartungsland

Der verheißungsvolle Name ist trügerisch. Tatsächlich handelt es sich bei diesen Flächen um noch unerschlossenes Land, für das der Flächennutzungsplan jedoch die Zulassung erteilt hat, es in Bauland umwandeln zu dürfen. Wann eine Bebauung gleichwohl tatsächlich erlaubt wird, bestimmt allein die Gemeinde. Das kann in kurzer Zeit klappen, sich aber auch noch Jahre oder Jahrzehnte hinziehen.

· Rohbauland (nicht erschlossenes Bauland)

Ein Stufe weiter als Bauerwartungsland ist das sogenannte Rohbauland. Auch diese Grundstücke sind noch nicht erschlossen, besitzen also keine Verbindung zu den Versorgungsbetrieben für Strom, Wasser, Gas, Fernwärme etc.. Was Rohbauland jedoch von Bauerwartungsland unterscheidet, ist der gewichtige Umstand, dass es von der Gemeinde bereits als Bauland ausgeschrieben wurde. Die Gemeinde hat die bauliche Nutzung also abgesegnet.

· Baureifes Land

Als baureifes Land werden Grundstücke bezeichnet, die tatsächlich „sofort“ baulich genutzt werden können. Die Flächen sind vollständig erschlossen und von natürlichen Hindernissen wie Bäumen und Sträuchern befreit. Vor allem aber besteht für baureifes Land bereits Baurecht. Das heißt: Nach dem Einholen einer Baugenehmigung können Käufer damit beginnen, den Keller auszuheben.

2. Unterlagen für den Grundstücksverkauf besorgen

Wenn Sie ein Grundstück im Landkreis Kelheim verkaufen möchten, dann funktioniert das nur, wenn Sie eine ganze Mappe mit Dokumenten zusammenstellen. Dazu gehören (in Klammern, das Amt, bei dem Sie die Schriftstücke bekommen):

- Der Grundbuchauszug gibt Auskunft über den Eigentümer und die Rechtsverhältnisse des Grundstücks (Grundbuchamt).

- Flurkarte und Lageplan: Die Flurkarte ist eine Art maßstabsgetreue Landkarte, auf der Grundstücke und Gebäude dargestellt werden. Sie dient als Nachweis für die genaue Lage des Grundstücks und seine Grenzen. Der amtliche Lageplan erfasst die Umgebung des Grundstücks topographisch und detaillierter. Er muss von einem öffentlich bestellten Vermessungsingenieur für das konkrete Grundstück erstellt werden (Katasteramt).

- Das Baulastenverzeichnis informiert über mögliche Baulasten, die auf dem Grundstück liegen, beispielweise eine Abstandsflächenbaulast oder ein Wegerecht (in Bayern im Grundbuchauszug enthalten).

- Der Bebauungsplan zeigt schwarz auf bunt, welche Gebäude in welcher Größe, Höhe und mit wie vielen Geschossen wo auf dem Grundstück gebaut werden dürfen (Bauordnungs- oder Stadtplanungsamt, Online-Service).

- Eine Bauvoranfrage ist immer dann sinnvoll und empfehlenswert, wenn es für Ihr Grundstück keinen Bebauungsplan gibt (Bauamt).

- Der Erschließungsnachweis dokumentiert, dass Ihr Grundstück ordnungsgemäß an das öffentliche Versorgungsnetz angeschlossen ist (zuständige Gemeinde, Online-Service).

- Eine Altlastenauskunft dokumentiert mögliche umweltschädigende Verunreinigungen des Bodens. Das zuständige Altlastenkataster kann im Einzelfall festlegen, inwiefern das Grundstück bebaut werden darf, sollten Belastungen nachgewiesen worden sein (Altlastenkataster).

- Der Flächennutzungsplan ist das langfristige Planungsinstrument einer Gemeinde. Er legt in Grundzügen für das komplette Gemeindegebiet fest, welche Flächen für welche Nutzung vorgesehen sind, beispielsweise für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Grünflächen. Die Planung hat einen Horizont von 10 bis 15 Jahren (Landratsamt Kelheim/Geoportal, Online-Dienste).

- Vermessungsunterlagen bündeln wichtige Informationen zu Ihrem Grundstück (Liegenschaftskataster).

- Der Grundsteuerbescheid weist die Höhe der zahlenden Grundsteuer aus. Sie erhalten ihn als Eigentümer von Ihrem Finanzamt.

- Luftbildaufnahmen/Drohnenfotos von Ihrem Grundstück sind ein wichtiger Bestandteil des Exposés, das Sie selbst oder Ihr Makler erstellen müssen, und das alle wesentlichen Informationen und Merkmale des Grundstücks anschaulich und ansprechend zusammenfassen sollte.

Gut zu wissen: Wenn Sie Ihr Grundstück im Landkreis Kelheim über Aurentum Immobilien verkaufen, dann übernehmen wir das Zusammentragen der Verkaufsunterlagen für Sie. Das erspart Ihnen viel Zeit und Aufwand. Auch um das Erstellen eines aussagekräftigen Exposés müssen Sie sich nicht selbst kümmern. Vor allem aber, ermitteln wir den Wert Ihres Grund und Bodens für Sie – damit wir auf dieser Basis einen realistischen Verkaufspreis festlegen können.

Wie ermitteln Sie den Wert Ihres Grundstücks?

Um den Wert Ihres Grundstücks im Landkreis Kelheim zu ermitteln, benötigen Sie entweder einen qualifizierten Gutachter – oder diese Arbeit übernimmt der Makler, den Sie mit dem Verkauf beauftragt haben. Das bevorzugte Wertermittlungsverfahren zur Feststellung des Marktwerts ist das Vergleichswertverfahren – alternativ können auch die Bodenrichtwerte zu Rate gezogen werden.

1. Das Vergleichswertverfahren

Ähnlich wie bei der Immobilienbewertung funktioniert das Vergleichswertverfahren auch bei der Grundstücksbewertung über den direkten Vergleich mit in jüngerer Zeit verkauften, ähnlichen Objekten. Die Kaufpreise dieser Grundstücke werden in den Kaufpreissammlungen des örtlichen Gutachterausschusses für den Landkreis Kelheim archiviert. Da nun in den seltensten Fällen zwei Grundstücke vollkommen identisch sind, werden die Unterschiede durch festgelegte Zu- und Abschläge bei der Berechnung des tatsächlichen Grundstückswert berücksichtigt. Das Vergleichswertverfahren ist damit in der Lage, eine Vielzahl wertmindernder oder wertsteigernder Faktoren, jeweils gewichtet, einzubeziehen (dazu auch Punkt 3.).

Allerdings benötigt das Vergleichswertverfahren für stichhaltige Ergebnisse eine möglichst breite Datenbasis. Da nun in vielen Städten und Regionen Grundstücke Mangelware und abgeschlossene Verkäufe entsprechend rar sind, reichen diese Vergleichswerte oftmals nicht aus, um eine belastbare Grundstückswertung vornehmen zu können.

2. Grundstücksbewertung über die Bodenrichtwerte

Als Alternative zum Vergleichswertverfahren kann der Grundstückswert über die Bodenrichtwerte ermittelt werden. Hintergrund: Zum Ende jeden zweiten Kalenderjahres wertet der Gutachterausschuss für Grundstücke für den Bereich des Landkreises Kelheim alle von den Notaren der Kommune beurkundeten Kaufvertragskopien aus. Aus der Addition der Kaufpreise wird ein Durchschnitt ermittelt und in die Bodenrichtwerttabellen und -karten der festgelegten Bodenrichtwertzonen eingetragen. In diesen Zonen sind jeweils Grundstücke mit einem ähnlichen Entwicklungsstand zusammengefasst. Sie können den Bodenrichtwert für die Bodenrichtwertzone, in der Ihr Grundstück liegt, jederzeit (online) einsehen.

Bitte beachten Sie: Das bundesweite Bodenrichtwertinformationssystem BORIS wird in Bayern derzeit aktualisiert. Die Bodenrichtwerte für den Landkreis Kelheim mit Stichtag 1. Januar 2024 können Sie momentan ausschließlich über den Bayern Atlas bodenrichtwerte.bayern.de (kostenfrei) abrufen. Ab Anfang Juli stehen dann die neuen Zahlen mit Stichtag 1. Januar 2026 für Sie bereit. Die Bodenrichtwerte werden für gewöhnlich in zweijährigem Rhythmusaktualisiert – und dann auch in den lokalen Medien publiziert. Der Wert Ihres Grundstücks ergibt sich aus der einfachen Formel Bodenrichtwert x Fläche im Quadratmetern.

Gut zu wissen: Die Zuordnung der jeweiligen Grundstücke zu Bodenrichtwertzonen geht stillschweigend davon aus, dass alle Grundstücke dieser Zone ähnliche Eigenschaften haben. Durch unterschiedliche Größen und Zuschnitte ergeben sich jedoch nicht unerhebliche Abweichungen. Es ist daher keineswegs ungewöhnlich, dass der am Markt erzielbare Preis für einzelne Grundstücke um bis zu 20 Prozent vom errechneten Bodenrichtwert abweicht.

3. Faktoren, die den Wert Ihres Grundstücks beeinflussen

Zu den wesentlichen Merkmalen, die den Wert Ihres Grundstücks bestimmen, gehören selbstredend quasi „natürliche“ Kennzeichen, wie die Lage oder die Bodenbeschaffenheit. Diese werden jedoch ergänzt durch Faktoren, die die Bebaubarkeit rechtlich reglementieren, allen voran die Bestimmungen des jeweiligen Bebauungsplans. Folgend die wichtigsten Bewertungskriterien:

• Makro- und Mikrolage

Grundstücke in attraktiven Stadtlagen haben selbstredend einen höheren Wert als solche in abgelegenen Regionen. Die Makrolage wird wesentlich durch die vorhandene Infrastruktur und Kaufkraft bestimmt. Die Mikrolage bezeichnet hingegen die unmittelbare Nachbarschaft des Grundstücks. Hier zählen die Anbindung an Schulen, Supermärkte, Ärzte und kulturelle Einrichtungen – ebenso wie die Abwesenheit von Lärmbelästigung und Luftverschmutzung.

• Größe und Zuschnitt

Nicht nur absolute Größe, sondern auch der Zuschnitt des Grundstücks ist ein wertbestimmendes Kriterium. Eine zusammenhängende, größere Fläche erzielt grundsätzlich einen höheren Grundstückswert als eine „verwinkelte“ gleichen Ausmaßes. Mit Fokus auf den Quadratmeterpreis gilt die Maßeinheit Größe allerdings nicht bei hart umkämpften Innenstadtlagen: Hier kann eine kleinere Fläche weitaus mehr kosten als eine größere, die nur 20 Kilometer Luftlinie entfernt liegt. Maßgabe bleibt dennoch: Je ungünstiger der Zuschnitt eines Grundstücks, desto geringer der Grundstückswert. Der Grund ist einleuchtend: Bei einem komplizierten Zuschnitt ist es umso schwieriger, die Bruttogrundfläche optimal auszunutzen.

• Erschließungsgrad

Ein Grundstück, das direkt an die Strom-, Wasser- und Abwasserleitungen angeschlossen ist, ist mehr wert als eines, das nur über ein angrenzendes Grundstück Zugang dazu hat. Auch die Anbindung an das öffentliche Straßennetz nimmt beachtlichen Einfluss auf den Grundstückswert. Ist beispielsweise ein Wegerecht eingerichtet, das den Zugang über ein angrenzendes Grundstück ermöglicht, kann dies den Wert des Grundstücks steigern, das davon profitiert, und den Wert des Grundstücks senken, das das Wegerecht einräumen muss. Gleiches gilt für ein eingetragenes Leitungsrecht.

• Bodenbeschaffenheit und Altlasten

Die Beschaffenheit des Bodens spielt bei der Grundstücksbewertung eine, ganz wörtlich, tragende Rolle. Böden mit einem beispielsweise hohen Lehm- oder Tonanteil, sogenannte bindige Böden, eignen sich nicht so gut, um ein Haus darauf zu bauen. Unter hoher Last neigt diese Bodenart dazu, sich zu verformen. Nicht bindiger Boden ist dagegen etwas grober. Er besteht zumeist aus Sand oder Kies mit unterschiedlicher Körnung. Ist der Untergrund zudem recht fest, ist er bestens für den Hausbau geeignet.

Altlasten schmälern den Marktwert Ihres Grundstücks hingegen empfindlich, da die Abtragung stets mit hohen Kosten verbunden ist.

• Spezifische Eigenheiten des Grundstücks

In diese Kategorie fallen nicht nur Grundbucheinträge, die sich auf die Grundstücksbewertung auswirken: Dazu gehören beispielsweise ein noch nicht getilgtes Darlehen mit eingetragener Grundschuld oder Rechte Dritter wie ein Wege- oder Nießbrauchrecht. Unter dem Rubrum der spezifischen Eigenheiten werden gleichwohl auch „ungewöhnliche“ Charakteristika erfasst: Zum Beispiel der unverbaubare Ausblick auf einen nahen Park, der Privatzugang zu einem Gewässer, aber auch der moderne Schallschutz gegen die naheliegende Bahnlinie oder die ruhige Anliegerstraße, die eine optimale Anbindung an das Straßennetz gewährleistet.

• Vorgaben des Bebauungsplans

Nun nutzt das tollste Grundstück einem Bauherren in spe herzlich wenig, wenn er darauf nicht das Haus bauen darf, das im vorschwebt. Der Verkehrswert Ihres Grundstücks im Landkreis Kelheim wird deshalb auch durch die Reglementierungen des jeweiligen Bebauungsplans bestimmt. Insbesondere durch die Grundflächenzahl (GRZ), die die maximal bebaubare Grundstücksfläche angibt, durch die Geschossflächenzahl (GFZ), die festlegt, wie viele Quadratmeter Geschossfläche auf dem Grundstück errichtet werden dürfen und schließlich durch die erlaubte Anzahl der Vollgeschosse (VG).

Gut zu wissen: Die richtige Gewichtung aller dieser Faktoren erfordert Sachkenntnis, Professionalität und Erfahrung: Die qualifizierten Makler von Aurentum Immobilien bewerten Ihr Grundstück auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren, so dass Sie sicher sein können, ein Ergebnis zu erhalten, das dem tatsächlichen Marktwert Ihres Grundstücks entspricht. Und nur wenn Sie den genauen Verkehrswert Ihres Grundstücks kennen, können Sie einen realistischen Verkaufspreis festlegen.

Wie finden Sie den richtigen Käufer?

Welche Käufer für Ihr Grundstück im Landkreis Kelheim infrage kommen, hängt vor allem von der Größe, der Bebaubarkeit und der Erschließung ab. Je klarer diese Punkte belegt sind, desto schneller finden Sie passende Interessenten. Sehr pauschal gelten in puncto Bebaubarkeit die folgenden Allgemeinplätze: Einfamilienhaus = Privatpersonen, Mehrfamilienhaus = Kapitalanleger, größere Projekte = Bauträger.

- Grundstücksverkauf an Privatpersonen: Für private Bauherren sind kleinere Grundstücke interessant, die für die Bebauung mit Ein- oder Zweifamilienhäusern freigegeben sind. Das Umfeld spielt für Familien dabei eine herausragende Rolle. Wie weit sind Kindergärten, Schulen, Freizeitangebote entfernt? Wie verhält es sich mit der Altersstruktur in der unmittelbaren Nachbarschaft?

- Grundstück an Kapitalanleger verkaufen: Investoren legen ihren Fokus auf Grundstücke, die eine Bebauung mit Mehrfamilienhäusern erlauben. Logisch: Je mehr Wohneinheiten sich in einem Gebäude unterbringen lassen, desto höher ist die Rendite bei Vermietung oder Verkauf der Objekte. Ausschlaggebend sind die baurechtliche Ausnutzbarkeit, mögliche Wohnflächen und eine renditestarke Grundriss- und Stellplatzplanung.

- Grundstücksverkauf an Bauträger: Bauunternehmer kaufen in der Regel sehr große Grundstücke, auf denen entsprechend dimensionierte Bauprojekte umgesetzt werden können. Wichtig: Bauträger sind mit dem Grundstücksmarkt vor Ort bestens vertraut und versuchen, mit hinlänglich erprobten Verhandlungstechniken zunächst, möglichst günstig an Ihr Grundstück zu kommen.

Gut zu wissen: Eine bestätigte Auskunft aus dem Bebauungsplan oder eine Bauvoranfrage macht Ihr Angebot für alle drei Gruppen deutlich attraktiver. Potentielle Käufer haben so die Garantie, dass sie das Grundstück auch wirklich bebauen dürfen. Eine Bauvoranfrage bindet die ausstellende Behörde für mindestens drei Jahre.

Grundstück im Landkreis Kelheim verkaufen: Privat oder mit Makler?

Wenn Sie sich für die private Verkaufsvariante entscheiden, dann sollten Sie definitiv einige Vorkenntnisse im Grundstücksverkauf mitbringen. Gleichzeitig sollte Ihnen bewusst sein, dass der gesamte Verkaufsprozess einen hohen Zeitaufwand und kontinuierliches Engagement erfordert. Eine Hürde bleibt gleichwohl immer: Sie müssen Ihr Grundstück von einem externen Immobiliengutachter bewerten lassen. Die Kosten für ein einfaches Kurzgutachten belaufen sich auf 500 Euro bis 1.500 Euro, je nach Grundstück. Ein solches Kurzgutachten reicht allerdings Banken und Behörden in aller Regel nicht. Für ein ausführliches Verkehrswertgutachten nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) berechnet Ihnen der Sachverständige für gewöhnlich 0,5 Prozent bis 1,5 Prozent des Grundstückswerts.

Beauftragen Sie hingegen einen Makler mit dem Verkauf Ihres Grundstücks, so ist die Bewertung Ihres Grundstücksim Rahmen Ihres Vermittlungsauftrags für Sie kostenlos. Dafür muss ich aber dann den Makler bezahlen, werden Sie nun vermutlich einwenden. Antwort: Das kommt darauf an. Natürlich steht dem Makler für seine Arbeit eine entsprechende Courtage zu, aber: Beim Verkauf von Grundstücken ist die Verteilung der Maklerprovision frei verhandelbar. Das meint: Das Prinzip der hälftigen Teilung wie es bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen vorgeschrieben ist, greift beim Verkauf von Grund und Boden nicht. Je nach Marktlage und Attraktivität des Grundstücks können Sie die Maklercourtage zum großen Teil oder sogar vollständig dem Käufer übertragen.

Gut zu wissen: Wir von Aurentum Immobilien begleiten Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim durch den gesamten Verkaufsprozess mit Empathie und Sachverstand. Wir bewerten Ihr Grundstück, besprechen mit Ihnen die mögliche Zielgruppe, kümmern uns um die gesamte Vermarktung und tragen mit Expertise und Engagement Sorge dafür, dass Sie den besten Verkaufspreis erzielen.

• Grundstücksverkauf Im Bieterverfahren

Für attraktive Grundstücke in begehrten Lagen kann sich das Bieterverfahren empfehlen, um einen möglichst hohen Preis zu erreichen. Sie können im Exposé ein Mindestangebot festlegen, müssen Sie aber nicht, und anschließend in zumeist mehreren Bieterrunden Kaufinteressenten Gebote abgeben lassen. Die so erzeugte Wettbewerbssituation pusht den Preis. Aber: Anders als bei einer Versteigerung sind weder die Gebote der Interessenten bindend, noch müssen Sie sich als Verkäufer verpflichtend für das höchste Gebot entscheiden. Das Bieterverfahren hat also so einige Tücken – und Sie sollten es stets von einem erfahrenen Immobilienmakler durchführen lassen, der sich um den gesamten Ablauf kümmert und quasi als Bindeglied zwischen Ihnen und den potentiellen Käufern fungiert.

Was sollten Sie bei der Besichtigung des Grundstücks beachten?

Die Besichtigung entscheidet nicht selten über das Tempo des Verkaufsprozesses. Sie können Einzeltermine vereinbaren, aber auch einen offiziellen Besichtigungstermin ansetzen. Bereiten Sie sich in jedem Fall gut vor:

- Wählen Sie vorzugsweise einen regenfreien Tag mit sonnigem Wetter für die Besichtigung. Vermeiden Sie Termine am späten Abend oder bei mangelndem Tageslicht.

- Stellen Sie alle wichtige Informationen/Unterlagen für den Grundstücksverkauf übersichtlich zusammen, so dass Sie diese, samt Exposé, potentiellen Käufern aushändigen können.

- Informieren Sie sich umfassend über alle Details des Grundstücks, damit Sie keine Antwort auf Fragen zu Bebauungsoptionen, Bodenbeschaffenheit, Infrastruktur der Umgebung und perspektivischer Entwicklung der Nachbarschaft schuldig bleiben müssen.

- Lassen Sie sich bei der Besichtigung noch nicht auf Preisverhandlungen ein. Sammeln Sie zunächst die Kontaktdaten aller Interessenten und entscheiden Sie später in Ruhe.

- Die Besichtigung eines Grundstücks unterscheidet sich wesentlich von der Präsentation eines Hauses – weil hier die Phantasie des Interessenten gefragt ist. Ein erfahrener Makler weiß diese anzuregen und die vielfältigen Möglichkeiten, die das Grundstück bietet, pointiert darzustellen. Wenn Sie in Eigenregie verkaufen möchten, üben Sie zuhause eine denkbare Gesprächsführung.

So läuft der Grundstücksverkauf final ab

Sobald Sie einen Käufer für Ihr Grundstück gefunden haben, befinden Sie sich quasi auf der Zielgeraden. Jetzt sind noch die folgenden Schritte nötig:

1. Kaufinteressenten auf Bonität prüfen: Über eine Schufa-Selbstauskunft, die Vorlage der Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, einen Eigenkapitalnachweis und eine Finanzierungsbestätigung der Bank (exakt auf Ihr Grundstück ausgestellt!) erfahren Sie, ob der Käufer über die nötigen, finanziellen Mittel verfügt, um den Kaufpreis und die anfallenden Nebenkosten zu begleichen.

2. Kaufvertragsentwurf aufsetzen: Mit Unterstützung Ihres Notars entwickeln Sie einen Kaufvertrag, der alle Details den Grundstückverkaufs dokumentiert. Der Entwurf wird dem Interessenten zugesandt, der eventuell noch Änderungen beantragen kann.

3. Unterzeichnung des Kaufvertrags: Der von beiden Parteien abgesegnete Kaufvertrag wird im Beisein des Notars vom Käufer und Ihnen als Verkäufer unterzeichnet. Mit der Beurkundung ist der Eigentümerwechsel dokumentiert.

4. Eintragung der Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst unverzüglich die Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Das ist eine Art verbindliche Reservierung, die verhindert, dass Sie als Verkäufer das Grundstück noch anderweitig verkaufen oder mit Grundschulden, respektive anderen Rechten, belasten können.

5. Eintragung der Grundschuld für die Bank (bei Finanzierung): Der Notar kümmert sich bei der üblichen Grundstücksfinanzierung zeitgleich um die grundbuchrechtliche Eintragung einer Grundschuld zugunsten der Käuferbank.

6. Zahlung des Kaufpreises: Der Käufer überweist den Kaufpreis an Sie.

7. Eintragung des neuen Eigentümers: Nach Eingang der vollständigen Kaufpreissumme bei Ihnen, wird der neue Eigentümer als solcher ins Grundbuch eingetragen. Der Verkauf ist damit abgeschlossen.

Grundstück im Landkreis Kelheim verkaufen: Eine gute Vorbereitung zahlt sich aus

Ein Grundstückskauf ist komplexer als gemeinhin angenommen. Eine präzise Wertermittlung, die Abklärung baurechtlicher Fragen und die richtige Ansprache der passenden Käuferzielgruppe nehmen großen Einfluss auf einen zügigen Verkaufserfolg. Wenn Sie Stolperfallen und unnötige Preisabschläge vermeiden wollen, sollten Sie einen erfahrenen Makler von Aurentum Immobilien mit dem Verkauf beauftragen. Unsere professionelle Wertermittlung, eine klare Verkaufsstrategie und unsere genaue Kenntnis des lokalen Marktes bilden die Basis für einen erfolgreichen Grundstücksverkauf im Landkreis. Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie gerne kostenlos und unverbindlich.

Sie möchten Ihr Grundstück im Landkreis Kelheim verkaufen?

Ganz gleich, ob Baugrundstück, Bauerwartungsland, Freizeitgrundstück oder unbebautes Grundstück – wir unterstützen Sie von der ersten Wertermittlung bis zur notariellen Beurkundung.

Als regionales Immobilienunternehmen und zertifizierte Sachverständige kennen wir den Grundstücksmarkt im Landkreis Kelheim genau und entwickeln für jedes Grundstück eine individuelle Verkaufsstrategie.

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FAQs

Ja. Wenn zwischen dem Erwerb des Grundstücks und seinem Verkauf mehr als zehn Jahre liegen, müssen Sie auf Ihren Grundstücksverkauf im Landkreis Kelheim keine Steuern zahlen. Ist der Zeitraum zwischen den beiden Polen hingegen kürzer als zehn Jahre, so fällt auf den Gewinn, den Sie mit dem Verkauf erzielen, Spekulationssteuer an.

Nein. Der Verkauf eines Grundstücks ist ebenso wie der Verkauf einer Immobilie in Deutschland nicht ohne Notar möglich. Der Kaufvertrag muss im Beisein eines Notars von beiden Kaufparteien unterschrieben und von diesem beurkundet werden. Nur ein Notar kann die Eigentumsübertragung im Grundbuch veranlassen, durch die der Käufer offiziell als neuer Eigentümer vermerkt wird. Ohne Notar nimmt das Grundbuch keine Änderung vor – und der Kaufvertrag über den Grundstücksverkauf wird nicht rechtskräftig.

Ja. Wenn Sie ein überdurchschnittlich großes Grundstück Ihr Eigen nennen, dann kann es durchaus lohnend sein, dieses in zwei Hälften zu teilen – weil Sie beim Verkauf beider Grundstück deutlich mehr Geld erhalten, als wenn Sie das überdurchschnittlich große Grundstück als Ganzes veräußern. Vorausgesetzt immer, der Grund und Boden befindet sich in einer attraktiven Lage. Dann erzielen kleinere, baureife Grundstücke einen deutlich höheren Quadratmeterpreis als große Flächen – weil die Gesamtkosten für Privatpersonen erschwinglicher sind, die Nachfrage also größer ist. Sie erweitern durch die Teilung also quasi Ihre Zielgruppe. Bedenken Sie gleichwohl, dass die Grundstücksteilung auch Kosten und Gebühren (Vermessung und Grundbuchamt) verursacht. Und: Vergewissern Sie sich durch eine Bauvoranfrage, ob im Anschluss auch tatsächlich bei Grundstücke bebaut werden können.

Üblicherweise müssen Sie als Verkäufer beim Grundstücksverkauf die Vermarktungskosten und die Gebühren für die Beschaffung der notwendigen Dokumente tragen – wenn Sie in Eigenregie verkaufen möchten. Zu den Vermarktungskosten zählen nicht nur Inserate und Anzeigen, sondern auch Ausgaben für Luftbildaufnahmen und eventuell Exposéerstellung. Unumgänglich ist zudem das Honorar für einen Gutachter, der den Wert Ihres Grundstücks ermittelt. Beauftragen Sie einen Makler mit dem Verkauf Ihres Grundstücks, so sind alle diese Posten in der Maklerprovision inkludiert. Und bitte beachten Sie: Sie können nicht nur die Höhe der Courtage frei verhandeln, sondern auch die Verteilung zwischen Käufer und Verkäufer individuell vereinbaren. Das Gesetz zur hälftigen Teilung der Maklerkosten greift für unbebaute Grundstücke nicht.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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