Grundstückspreise Mainburg 2026 – Bodenrichtwert & Grundstückswert

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
​
Aktualisiert:
29.9.2026
​
Lesezeit:
32min
Grundstückspreise Mainburg

Grundstückspreise Mainburg 2026

Wer ein Grundstück in Mainburg besitzt oder verkaufen möchte, sollte Bodenrichtwert, Marktwert und Angebotspreis unterscheiden. Der Bodenrichtwert ist eine wichtige Orientierung, ersetzt aber keine Bewertung des konkreten Grundstücks.

Offizielle Grundlage: Der Gutachterausschuss Landkreis Kelheim hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2026 am 23.06.2026 beschlossen. Grundlage sind Verkäufe aus 2024 und 2025. 2025 wurden im Landkreis mehr als 1.400 Kaufverträge beurkundet; der Geldumsatz lag bei nahezu 450 Mio. €. Quelle Landkreis Kelheim.

Historische Kaufpreisdaten

Für voll erschlossene Wohnbauflächen für Ein- und Zweifamilienhäuser weist der Immobilienmarktbericht 2025 für die sogenannte Lage 1 im Bezugsjahr 2024 einen Median von 358 €/m² aus. Die mittleren 50 % lagen zwischen 265 und 418 €/m²; die typische Grundstücksgröße lag im Median bei 649 m². Diese Lagegruppe umfasst mehrere Gemarkungen und ist ausdrücklich kein pauschaler Ortswert.

Was beeinflusst den Grundstückswert?

  • Mikrolage
  • Grundstücksgröße und Zuschnitt
  • Erschließung
  • Bebaubarkeit, GRZ und GFZ
  • Zufahrt und Topografie
  • Dienstbarkeiten und Belastungen
  • Teilbarkeit und Nachverdichtung
  • vorhandener Altbestand

Bodenrichtwert ist nicht gleich Verkaufspreis

Der konkrete Marktwert kann über oder unter dem Bodenrichtwert liegen. Entscheidend ist, wie das Grundstück tatsächlich genutzt werden kann und welche Nachfrage für die konkrete Lage besteht.

Erschließung und Teilbarkeit

Vor dem Verkauf sollte geklärt werden, welche Erschließungsanlagen vorhanden und welche Beiträge abgerechnet sind. Bei größeren Grundstücken kann eine Teilung wertrelevant sein, wenn daraus sinnvoll bebaubare Flächen mit gesicherter Zufahrt und Erschließung entstehen.

Grundstück mit Altbestand

Ein vorhandenes Gebäude kann einen Mehrwert darstellen oder zusätzliche Kosten verursachen. Käufer berücksichtigen bei stark sanierungsbedürftigem Bestand häufig Sanierungs- oder Abrisskosten.

Portalpreise richtig einordnen

Inserate zeigen Angebotspreise, nicht automatisch die später notariell vereinbarten Kaufpreise. Vergleichsgrundstücke müssen zudem hinsichtlich Lage, Bebaubarkeit und Erschließung tatsächlich vergleichbar sein.

Grundstück in Mainburg bewerten und verkaufen

Mehr zum Thema finden Sie in unserer Grundstücksbewertung und im Beitrag Haus verkaufen in Mainburg.

Eine erste Einschätzung können Eigentümer über unsere kostenlose Immobilienbewertung anfragen. Mehr vor Ort: Immobilienmakler Mainburg.

Fazit

Für Grundstückspreise in Mainburg gibt es keinen belastbaren Einheitswert. Bodenrichtwert, Mikrolage, Erschließung, Bebaubarkeit und Grundstückseigenschaften müssen gemeinsam betrachtet werden.

FAQs

Einen einheitlichen Preis gibt es nicht. Für die Lagegruppe, zu der Mainburg im offiziellen Marktbericht zählt, lag der Median geeigneter voll erschlossener Wohnbauflächen 2024 bei 358 €/m². Dieser Gruppenwert ist kein pauschaler Mainburg-Preis.

Nein. Der Bodenrichtwert ist ein Orientierungswert. Lage, Zuschnitt, Erschließung, Bebaubarkeit und weitere Merkmale können den konkreten Marktwert verändern.

Ob ein Grundstück vollständig erschlossen ist, sollte anhand der tatsächlich vorhandenen Erschließungsanlagen und möglicher offener Beiträge geprüft werden.

Das kann möglich sein, hängt aber von Zuschnitt, Zufahrt, Erschließung und den baurechtlichen Vorgaben ab.

Eine große Rolle. Zulässige Nutzung, GRZ, GFZ, Baugrenzen, Abstandsflächen und mögliche Wohneinheiten können den Wert wesentlich beeinflussen.

Sie können eine Orientierung liefern, zeigen aber Angebotspreise und nicht automatisch tatsächlich erzielte Kaufpreise.

Eigentümer können bei Aurentum Immobilien eine Immobilienbewertung anfragen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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