Die Bundesregierung hat die Eckpunkte zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Während das alte Heizungsgesetz von Robert Habeck bundesweit die Gemüter hochkochen ließ, warnen nun Wirtschaftsinstitute und Ökonomen vor steigenden Heizkosten. Denn die von Union und SPD propagierte, vermeintliche „Wahlfreiheit im Heizungskeller“ wird um den Preis eines höheren finanziellen Aufwands erkauft – weil die nun erlaubte Mixtur aus Gas und Öl mit Bioanteil schnell zur Kostenfalle werden kann. Wenn Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg. Mainburg oder im Landkreis aktuell über die Zukunft Ihrer alten oder die Anschaffung einer neuen Heizung nachdenken, dann sollten Sie über die Änderungen im neuen Heizungsgesetz genau Bescheid wissen. Auch über die perspektivischen.
Im folgenden Ratgeber beantworten wir Ihnen die zehn wichtigsten Fragen zum Gebäudemodernisierungsgesetz.
1. Welche zentrale Änderung gibt es?
Die Koalition hat die wohl wichtigste Regel aus dem Heizungsgesetz, wie es unter Robert Habeck beschlossen wurde, gekippt: Die sogenannte 65-Prozent-Regel. Die pauschale Pflicht, dass jede neueingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist gestrichen worden. Im Eckpunktepapier heißt es; „Betriebsverbote bestimmter Heizungen entfallen“. Sie können als Eigentümer im Landkreis Kelheim nun prinzipiell auch weiterhin eine Gas- oder Ölheizung in Ihre Bestandsimmobilie einbauen. Allerdings müssen diese fossilen Heizungen ab dem 1. Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Brennstoffe betrieben werden. Dabei gilt eine sogenannte „Bio-Treppe“, das heißt: Der Anteil muss 2029 bei mindestens zehn Prozent liegen und bis 2040 in drei Schritten steigen. Die genaue Ausgestaltung ist derzeit noch unklar und soll noch festgelegt werden. So unwägbar wie der Pfad bis 2040 sind derzeit vor allem auch die Kosten, die er verursacht.
2. Was sind klimafreundliche Brennstoffe?
Die Koalition zählt dazu besonders Biomethan, das zum Beispiel in Biogasanlagen aus Raps, Gülle und Stroh hergestellt wird, aber auch in Mooren entsteht. Außerdem werden synthetisch erzeugtes Methan sowie verschiedene Arten von Wasserstoff genannt. Bioheizöl wird zum Beispiel im Öko-Landbau aus Raps, Soja oder Sonnenblumenöl produziert. Der viel diskutierte grüne Wasserstoff muss mit erneuerbaren Energien gewonnen werden, um klimafreundlich zu sein. Die Technologie erfordert nicht nur sehr, sehr viel Strom, auch der Transport und die Speicherung gestalten sich derzeit noch überaus aufwendig. Sie müssen nicht vom Fach sein, um zu erkennen, dass es grundsätzlich günstiger und effizienter ist, grünen Strom direkt etwa in einer Wärmepumpe zu verwenden, als damit ein Gas herzustellen, um dieses später zu verbrennen. Die Auflistung der infrage kommenden Brennstoffe, führt unmittelbar zur nächsten Frage.
3. Gibt es ausreichend grüne Brennstoffe?
Malte Küper vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) gab in einer ersten Stellungnahme zum neuen Heizungsgesetz gegenüber der Nachrichtenagentur dpa eine unmissverständliche Antwort: „Wasserstoff und synthetisches Methan sind auf absehbare Zeit knapp und müssen effizient eingesetzt werden. Daher haben sie im Heizungskeller nichts verloren und drohen für Haushalte zur Kostenfalle zu werden.“ Getreu dem ehernen Gesetz der Ökonomie, dass knappe Güter teuer sind. Zumal ganze Industriezweige (Stahl- und chemische Industrie, Zement- und Glasindustrie) auf Wasserstoff angewiesen sind, um klimaneutral zu werden. „Private Haushalte dürften damit in Zukunft mit der energieintensiven Industrie um knappes Grüngas konkurrieren.“ Und auch der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU), Sprachroh der Stadtwerke im Land, zeigt sich überaus skeptisch, dass Biomethan und Wasserstoff in ausreichendem Maß vorhanden sind/sein werden. „Entscheidend ist die Frage, wie die Verfügbarkeit entsprechend der ‚Biotreppe‘ für neue Gasheizungen gesteigert werden kann. Hier bleibt die Koalition eine Antwort schuldig,“ erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebig.
4. Muss ich dafür meine Heizung umrüsten?
Je nach Art des verwendeten Gases müssen Sie beizeiten dann noch zusätzlich eine Umrüstung vornehmen (und bezahlen), sollten Sie sich als Eigentümer im Landkreis Kelheim für die Variante einer konventionellen Heizung mit „Biotreppe“ entscheiden. Biomethan strömt heute bereits durch viele Gasleitungen. Anders sieht es hingegen bei Wasserstoff aus. Das Molekül ist kleiner und flüchtiger als Erdgas – und es brennt auch anders. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) gibt auf Focus-Anfrage zu Protokoll: „Eine Beimischung zum Erdgas ist zwar technisch möglich, ohne dass unmittelbar Anpassungen bei den Endgeräten nötig sind – allerdings nur in begrenztem Umfang von etwa zehn, maximal 20 Prozent.“ Biomethan und Wasserstoff können also nur bedingt durch dieselbe Leitung transportiert werden. Die technische Umsetzung der neuen Regelungen bleibt völlig offen.
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5. Wird das Heizen zukünftig teurer?
Ja eindeutig, denn Gas und Öl mit Bioanteil sind eben teuer. Auf die fossilen Brennstoffe müssen Sie als Eigentümer einen steigenden Co2-Preis zahlen, die klimafreundlichen Kraftstoffe verursachen hohe Kosten, weil es sich um knappe Güter handelt, die nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen. Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) prognostiziert: „Wir sehen aktuell nicht, wie der Hochlauf grüner Gase und insbesondere Biomethan für eine Beimischung ins Gasnetz massiv gesteigert werden kann, ohne weitere Kostensteigerungen für Eigentümer und Mieter zu verursachen.“
Die Fraktionen selbst geben an, dass Biogas für ein Einfamilienhaus mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 23.000 Kilowattstunden aktuell Mehrkosten von bis zu 16 Euro im Monat verursacht. Bio-Öl sei bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.000 Litern pro Monat 23 Euro teurer. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schätzt, dass der Grüngas-Plan die Gasrechnung eines Zwei-Personen-Haushalts bis 2030 um rund 350 Euro erhöht.
Unisono warnen das IW, das Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie und andere Wirtschaftsexperten daher nachdrücklich vor steigenden Heizkosten, die vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen massiv belasten könnten. Die Eckpunkte des Koalitionspapier seinen „nicht nur ein Rückschritt für den Klimaschutz, sondern auch für eine sozialverträgliche Wärmewende“.
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6. Was passiert mit den Förderungen für Wärmepumpe & Co.?
Die bisherige staatliche Förderung für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heizung haben die Koalitionäre aktuell nicht angetastet. Das gilt auch für die Subventionen der stetig beliebter (und damit günstiger) werdenden Wärmepumpe. Der Fördertopf dafür bleibt bis auf weiteres erhalten. „Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt“, heißt es dazu im Eckpunktepapier. Darüber hinaus ist jedoch nicht klar, ob die Bundesregierung am Umfang der bisherigen Förderung festhält – bislang übernimmt der Bund beim Wechsel zu den Erneuerbaren bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten. Es kann sich also durchaus lohnen, einen angedachten klimafreundlichen Heizungstausch jetzt möglichst zügig auf den Weg zu bringen – bevor die Förderung mittelfristig angepasst, sprich: heruntergefahren wird.
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7. Wie geht es mit der kommunalen Wärmeplanung weiter?
Auch die kommunale Wärmeplanung bleibt vom Reformeifer weitgehend verschont. Das entsprechende Gesetz gilt bereits seit 2024. Es sieht vor, dass Großstädte ab 100.000 Einwohnern bis Mitte 2026 eine Wärmeplanung vorlegen müssen. Dazu gehört etwa die genaue Angabe, wo eine Fernwärmeversorgung geplant ist oder wo ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll. Kleinere Städte und Gemeinden haben dafür bis Mitte 2028 Zeit. Die Vorgaben für diese Planungen werden nun vereinfacht, so dass die Kommunen weniger genaue Daten erheben müssen. Eigentümer sollen frei entscheiden können, ob sie sich an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe oder eine andere klimafreundliche Heizung einbauen lassen.
8. Was bedeuten die Pläne für den Klimaschutz?
Der Wärmesektor ist mit Blick auf die Klimaziele seit jeher das große Sorgenkind. Immer wieder verfehlte dieser Bereich seine Ziele. Nun setzt die Koalition auf grüne Gase, bei denen völlig unklar ist, ob sie in ausreichender Menge überhaupt vorhanden sein werden – das Eckpunktepapier der Koalition wirft den Klimaschutz um Meilen zurück.
So rechnen Umweltverbände und Klima-Ökonomen schlicht und überzeugend vor, dass der Tausch von Habecks 65-Prozent-Vorgabe gegen das neue Regelwerk erheblich weniger Co2 einsparen wird. Das Freiburger Öko-Institut hat ermittelt, dass die bisherigen Vorschriften von 2024 bis 2030 rund 30 Millionen Tonnen Kohlendioxid eingespart hätten. Mit den neuen Vorschlägen liegt die Ersparnis bei maximal zwei Millionen Tonnen – und das Ganze kostet ungleich mehr.
Deshalb kalkulieren Kritiker bereits jetzt fest damit, dass im Jahr 2030 massiv „nachgesteuert“ werden muss, weil der Gebäudesektor seine Klimaziele sensationell verfehlt hat.
9. Ab wann gelten die neuen Regeln?
Die Fraktionen von Union und SPD haben sich aktuell auf das hier vorgestellte, fünfseitige Eckpunkte-Papier geeinigt. Bis Ostern, also Anfang April, soll das Kabinett einen Gesetzentwurf verabschieden. Danach ist der Bundestag am Zug. Das neue Gesetz soll am 1. Juli 2026 in Kraft treten.
10. Welche Vorschriften greifen für Neubauten?
Für Bestands-Eigentümer, die im Landkreis Kelheim ihre Heizung tauschen müssen, ist der unmittelbare Druck durch das neue Heizungsgesetz (vermeintlich) geringer als unter der alten 65-Prozent-Regel. Es gibt – zumindest vorerst – etwas mehr Spielraum. Der gleichwohl teuer bezahlt werden muss.
Doch während Berlin lockert, hat Brüssel längst Fakten geschaffen – und zwar für Neubauten. Die novellierte EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) ist mit klaren Vorgaben beschlossen, Deutschland muss sie noch in 2026 in nationales Recht umsetzen. Und das wiederum meint: Bauherren haben faktisch die Wahl zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse. Die Wärmeversorgung muss ab spätestens 2030 vollständig aus erneuerbaren oder Co2-armen Quellen stammen. Eine klassische Gas- oder Ölheizung ist europarechtlich nicht mehr möglich. Auch unter diesem Aspekt ist das neue Heizungsgesetz ein Strohfeuer, eine Freiheit mit Ablaufdatum.
Fazit: Das neue Heizungsgesetz ist eine kostspielige, politische Revanche
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Das neue Heizungsgesetz ist eine echte Mogelpackung und eine abenteuerliche Wette auf die Zukunft – getrieben allein von dem politischen Kalkül, das verhasste Habeck-Gesetz (wie im Wahlkampf versprochen) zu torpedieren. Beim Ausstieg aus fossilen Brennstoffen treten Union und SPD mit Verve auf die Bremse – und dieser längere Bremsweg kostet teuer. Die favorisierten Grüngase sind selten und kostspielig und können anderswo sinnvoller und effizienter eingesetzt werden. Das Signal, das dieses neue Heizungsgesetz setzt, ist in jeder Hinsicht fatal: Für Eigentümer, die in einigen Jahren ihr blaues Wunder bei den Kosten für ihre Gasheizung erleben. Für die Hersteller von klimafreundlichen Heizungen und für die Installateure, deren Markt gerade in Schwung gekommen ist. Und schließlich für die wichtigen Wirtschaftszweige, für die grüner Wasserstoff unverzichtbar ist. Und das alles vor dem Hintergrund, dass vermutlich bereits 2030 zurückgerudert werden muss – weil die EU-Klimaziele mit diesem Gesetz niemals erreicht werden können.
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FAQs
1. Was ist mit dem Begriff „Luxusgas“ beim neuen Heizungsgesetz gemeint?
Den Begriff „Luxusgas“ haben die Grünen in die Diskussion geworfen. Gemeint ist damit, dass der Gaspreis nicht nur durch die Beimischung erneuerbarer Energien steigt, weil Methan und Wasserstoff knapp und teuer sind, sondern dass zweitens auch der Prozess der Vermengung den Verbraucherpreis erhöht – und dass drittens schließlich ziemlich sicher zusätzlich die Netzentgelte anziehen: Je mehr Eigentümer sich für Technologien wie die Wärmepumpe oder andere entscheiden, desto weniger Nutzer müssen die Betriebskosten des Netzes finanzieren.
2. Wie hoch soll der „zunehmende Anteil“ der Beimischung Co2-neutraler Brennstoffe sein?
Das ist derzeit noch völlig offen. Die Koalition hat lediglich festgelegt, dass es ab dem 1. Januar 2029 zehn Prozent sein müssen. Ab wann und mit welchen Stufen es mit der sogenannten „Bio-Treppe“ dann weitergeht, weiß derzeit niemand.
3. Lohnt es sich, jetzt auf eine Wärmepumpe umzurüsten?
Ja. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz rührt die bisherige großzügige Förderung für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen nicht an, so dass Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim diese (noch) voll ausschöpfen können. Zudem arbeiten Wärmepumpen deutlich effizienter als alle anderen Heizungen und verursachen geringere Betriebskosten. Sie müssen sich keine Sorgen über eine höhere Co2-Bepreisung und teure Grüngase machen. Die Amortisationszeit einer Wärmepumpe – also der Zeitraum, bis sich die Investition durch eingesparte Heizkosten refinanziert hat – liegt typischerweise bei sieben bis zehn Jahren.
4. Gilt die „Wahlfreiheit im Heizungskeller“ für immer?
Nein. Auch das Gebäudemodernisierungsgesetz muss europäisches Recht einhalten. Und das schreibt ab 2030 für Neubauten bereits strenge EU-Klimarichtlinien vor: Bauherren müssen sich zwischen Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse entscheiden. Und auch für den Bestand mahnte die Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE) Ursula Heinen-Esser bereits, dass die Abschaffung der 65-Prozent-Erneuerbaren-Pflicht und die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erfüllung der europäischen Vorgaben nicht ausreichen könnten. Der „Wahlfreiheit“ könnte daher ein recht kurzes Dasein beschieden sein.






