Immobilienbewertung in Kelheim und Abensberg – Wann und wie Sie von einem Verkehrsgutachten profitieren

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
17.7.2026
Lesezeit:
32min
Verkehrswertgutachten

Die kostenlosen Online-Rechner zur Ermittlung des Immobilienwerts sind eine feine Sache – leider sind sie unzuverlässig und ziemlich ungenau. Das ist nicht weiter dramatisch, solange Sie als Eigentümer in Kelheim oder Abensberg das Ergebnis quasi nur für Ihren Hinterkopf nutzen. Es gibt jedoch Situationen, in denen Sie den exakten Wert Ihrer Immobilie kennen müssen: Lassen Sie sich beispielsweise scheiden, dann spielt der Verkehrswert Ihres Eigenheims bei der Aufteilung des Vermögens eine erhebliche Rolle. Oder Sie erben ein Haus und das Finanzamt stellt Ihnen einen völlig überzogenen Steuerbescheid zu, weil der Fiskus den Wert der Erbschaft pauschal viel zu hoch angesetzt hat. In beiden Fällen und allen anderen Auseinandersetzungen, die vor den Schranken eines Gerichts oder im Schriftverkehr mit Behörden ausgetragen werden, schafft nur das Verkehrswertgutachten eines zertifizierten Sachverständigen eindeutige Klarheit: Der in ihm ermittelte Wert einer Immobilie gilt objektiv und rechtssicher – und wird deshalb von Gerichten, Behörden und Banken anerkannt.

Das Wichtigste in Kürze:

Ein Verkehrswertgutachten zeigt Ihnen den Verkehrswert einer Immobilie in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis zu einem bestimmten Stichtag an. Es besitzt vor Gerichten und Behörden Gültigkeit und ist bei einigen Verfahren sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Der Verkehrswert muss zwingend von einem zertifizierten Sachverständigen oder einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt werden, damit das Gutachten „gerichts- und behördenfest“ ist.

• Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Immobilienwert und dem erforderlichen Aufwand – sie liegen zumeist zwischen 0,5 bis 1,5 Prozent des ermitteltem Verkehrswerts.

Für den Verkauf einer Immobilie im Landkreis Kelheim ist gewöhnlich ein sogenanntes Kurzgutachten völlig ausreichend, das den Verkehrswert nach den gleichen Verfahren ermittelt, aber auf eine detaillierte Dokumentation und verzichtet. Es kostet zwischen 500 Euro und 1.500 Euro.

Was ist ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten ist ein von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliensachverständigen erstelltes Gutachten, das den aktuellen Verkehrswert einer Immobilie objektiv, verlässlich und rechtskonform festlegt – und zwar bezogen auf einen Stichtag X. Es muss verschiedene formale und inhaltliche Vorgaben erfüllen. Grundsätzlich berücksichtigt es alle wertrelevanten Merkmale von Immobilie und Grundstück sowie die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Verkehrswertgutachten wird in aller Regel nicht nur auf Basis eines der drei anerkannten Wertermittlungsverfahren erstellt – zur Plausibilitätsprüfung der Ergebnisse wird zumeist mit einem zweiten Verfahren gegengecheckt.

• Was genau ist der Verkehrswert?

Starten wir einfach: Der Verkehrswert einer Immobilie ist gleichbedeutend mit ihrem Marktwert und wird in § 194 des Baugesetzbuchs (BauGB) definiert. Wohlgemerkt: Die Buchstaben des Gesetzes unterscheiden explizit nicht zwischen Verkehrs- und Marktwert. Es folgt die leider etwas sperrige Originaldefinition – die wir Ihnen anschließend „übersetzen“:

„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Im Klartext: Der Verkehrswert ist der monetäre Wert einer Immobilie, der zu einem Stichtag X unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren durch einen normalen Verkauf erzielt werden könnte. Oder noch eingängiger formuliert: Der Verkehrswert gibt den Preis an, den potentielle Käufer heute für Ihr Haus zu zahlen bereit wären.

Die Ermittlung dieses Marktwerts verlangt nun die Expertise eines zertifizierten Sachverständigen, der sich mit der Anwendung und Durchführung der drei anerkannten Verfahren zur Immobilienbewertung bestens auskennt (dazu weiter unten).

Gut zu wissen: Wenn Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis Ihre Immobilie „gerichtsfest“ bewerten lassen möchten, so können Sie sich einfach an die DEKRA-qualifizierten Sachverständigen (D1 Standard EFH/ZFH) von Aurentum Immobilien wenden. Unsere „normale“ Immobilienbewertung auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren ist für Sie sogar kostenlos und unverbindlich.

Wann brauchen Sie als Eigentümer in Kelheim ein Verkehrswertgutachten?

Ein Verkehrswertgutachten benötigen Sie immer dann, wenn Sie den Wert einer Immobilie gegenüber einem Gericht oder einer Behörde nachweisen oder belegen müssen. Klassische Anlässe sind daher:

• Scheidungsverfahren: Ein Verkehrswertgutachten verhindert Streit um den Wert der gemeinsamen Immobilie.  Es verschafft beiden Parteien eine objektive und neutrale Basis, um den Zugewinnausgleich fair regeln zu können.

• Erbschaft: Der in einem Verkehrswertgutachten ermittelte Wert einer Immobilie liegt in aller Regel unter dem vom Finanzamt pauschal angesetzten Wert. Durch die Vorlage beim Fiskus können Sie also Erbschaftsteuer sparen. Das Gutachten schützt überdies vor späterem Zwist innerhalb der Familie.

• Schenkung: Auch in diesem Fall zielt das Verkehrsgutachten auf Senkung der Schenkungssteuer.

• Finanzierung: Wenn Sie eine Immobilie beleihen möchten, verlangen Banken und Kreditinstitute gelegentlich ein Verkehrswertgutachten (alternativ geben sie selbst ein Beleihungswertgutachten in Auftrag). In jedem Fall stellt das Gutachten sicher, dass die Immobilie die Darlehenssumme tatsächlich absichert.

• Zwangsversteigerung: Der Auftrag für ein (gesetzlich vorgeschriebenes) Verkehrswertgutachten wird hier vom Gericht veranlasst.

• Besondere steuerliche Angelegenheiten: Möchten Sie beispielsweise eine Immobilie aus dem Betriebsvermögen in die Privatnutzung überführen – oder umgekehrt – so verhindert das Verkehrswertgutachten, dass der Fiskus den Wert zu hoch ansetzt.

• Versicherungsfall: Hilfreich kann ein Verkehrswertgutachten auch bei Unstimmigkeiten über die Schadenshöhe nach einem Versicherungsfall sein – etwa nach Brand oder Wasserschaden. In einer solchen Situation schafft das Gutachten jedoch nur Klarheit, wenn es bereits vor dem Schaden angefertigt wurde.

Was ist der Unterschied zwischen einem Verkehrswertgutachten und einem Kurzgutachten?

Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim hingegen zu quasi privaten Zwecken in Erfahrung bringen, beispielsweise, weil Sie über einen Verkauf nachdenken, dann genügt ein Kurzgutachten. Es ist im Grundsatz eine „abgespeckte“ Version des Verkehrswertgutachtens. Das meint: Das Kurzgutachten, das Ihnen jeder qualifizierte Makler erstellen kann, basiert ebenfalls auf einem der anerkannten Wertermittlungsverfahren und berücksichtigt daher alle wertrelevanten Faktoren – es geht aber nicht so sehr in die Tiefe, verzichtet auf einen umfänglichen Dokumentationsanhang und die Erläuterung der angewandten Methodiken.

Der Name Kurzgutachten bezieht sich daher nicht auf eine vermeintlich oberflächliche, „kurze“ Inaugenscheinnahme Ihres Hauses in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis, sondern auf die Anzahl der Seiten, auf denen die Ergebnisse dokumentiert werden: Es besteht zumeist aus etwa 10 bis 15 Seiten – ein Verkehrswertgutachten kommt dagegen auf 30 bis 35 Seiten reine Ausführungen, zu denen sich dann noch einmal die gleiche Seitenzahl an Dokumentations-Anhang gesellt – im Ergebnis also eine respektable Mappe von 60 bis 70 Seiten.

Das Kurzgutachten wird von Gerichten nicht anerkannt – für den Verkauf der zu bewertenden Immobilie ist esaber völlig ausreichend und eine kostengünstigere Alternative zur Ermittlung des Marktwerts.

Gut zu wissen: Für die erfahrenen und sachkundigen Makler von Aurentum Immobilien gehört die sorgfältige Immobilienbewertung zu den vornehmsten Standards ihrer Arbeit. Legen Sie die Wertermittlung Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim daher vertrauensvoll in kompetente Hände. So können Sie sicher sein, dass das erzielte Ergebnis jeder Überprüfung standhält.

Wer erstellt Ihnen ein Verkehrswertgutachten für Ihr Haus in Abensberg?

Ein Verkehrswertgutachten kann nicht von jeder beliebigen Person erstellt werden, sondern muss zwingend die Unterschrift eines Sachverständigen tragen. Aber Achtung, das ist noch nicht alles: Die Bezeichnung „Sachverständiger“ als solche ist nämlich nicht geschützt und prinzipiell darf sich jeder mit einer fachlich-akademischen Ausbildung und einer gewissen Berufserfahrung, beispielsweise als Architekt, Statiker oder Bauingenieur, mit dem Titel „freier Sachverständiger“ schmücken. Weil dahinter jedoch nicht zwingend eine konkrete fachliche Qualifikation steckt, werden Wertgutachten von freien Sachverständigen weder von Gerichten, Banken noch Behörden anerkannt.

Deshalb noch einmal ganz deutlich, wie oben bereits angeführt: Für ein gerichts- und behördenfestes Verkehrswertgutachten müssen Sie daher entweder einen zertifizierten Sachverständigen oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen engagieren.

• Zertifizierte Sachverständige verfügen über eine besondere Sachkunde und Erfahrung auf einem bestimmten Gebiet – und sind gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 von der Deutschen Akkreditierungsstelle (Träger sind das Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesverband der Deutschen Industrie) oder der DEKRA Certification GmbH auf gleicher Basis zertifiziert worden. Diese Zertifizierung gilt international als Gütesiegel für Qualität und Kompetenz.

• Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden von den Industrie- und Handelskammern auf gesetzlicher Basis bestellt und vereidigt. Sie müssen ein strenges Überprüfungsverfahren durchlaufen und nicht nur ihre fachliche Qualifikation, sondern auch ihre persönliche Eignung im Hinblick auf Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit unter Beweis stellen. Final leisten Sie einen Eid zur gewissenhaften Ausübung ihrer Tätigkeit.Gerichte und Behörden verlassen sich auf die Expertise des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, da dessen Qualifikation und Verlässlichkeit durch das Bestellungsverfahren bestätigt wurde.

Gut zu wissen: Achten Sie unbedingt auf die Qualifikation, respektive Zertifizierung, des von Ihnen ins Auge gefassten Sachverständigen, wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihr Gutachten anerkannt wird. Bei den qualifizierten Gutachtern von Aurentum Immobilien können Sie sich das DEKRA-Zertifikat und die damit verbunden Leistungen für Ihre Wertermittlung direkt auf der Seite sachverstaendiger-abensberg.de ansehen – und sich dabei auch gleich die durchweg positiven Kundenbewertungen anschauen.

Welche Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts gibt es?

Die gesetzliche Grundlage für die Verkehrswertermittlung von Immobilien und Grundstücken im Landkreis Kelheim liefert die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Sie „erlaubt“ nur drei Wertermittlungsverfahren, die je nach Art der Immobilie und Umfang der vorhandenen Daten angewandt werden können.

1. Das Vergleichswertverfahren

Das Vergleichswertverfahren basiert auf der Analyse von realen Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien in der Umgebung, die in jüngerer Zeit verkauft wurden. Da es sich in den allermeisten Fällen jedoch nicht um völlig identische Objekte handelt, werden für die Unterschiede festgelegte Zu- oder Abschläge in die Berechnung einkalkuliert. Das Vergleichswertfahren wird bevorzugt für selbstgenutzte, also nicht vermietete, Immobilienangewandt und liefert umso präzisere Ergebnisse, je mehr Vergleichsdaten vorhanden sind. Da es auf tatsächlich erzielten Kaufpreisen beruht, bildet es das aktuelle Marktgeschehen recht authentisch ab. Es funktioniert gleichwohl nicht, wenn es keine oder zu wenige Vergleichsobjekte gibt, also beispielsweise in dünn besiedelten, ländlichen Regionen.

2. Das Ertragswertverfahren

Das Ertragswertverfahren konzentriert sich – daher der Name – auf die Erträge, die mit einer Immobilie generiert werden können. Es beurteilt also die langfristige Wirtschaftlichkeit von vermieteten Immobilien. Dazu werden Grundstück und Immobilie zunächst getrennt voneinander bewertet. Der Gebäudeertragswert errechnet sich aus Mieteinnahmen und Bewirtschaftungskosten und ist seinem Wesen nach dynamisch – während der Bodenwert relativ konstant bleibt und sich am jeweiligen Bodenrichtwert festmacht, der alle zwei Jahre neu festgesetzt wird. Das Ertragswertverfahren liefert belastbare Zahlen für Investitionsentscheidungen, taugt aber nicht für die Verkehrswertermittlung von selbstgenutztem Wohneigentum.

3. Das Sachwertverfahren

Das Sachwertverfahren bestimmt den materiellen Wert einer Immobilie auf Basis der Wiederherstellungskosten. Es beschäftigt sich prinzipiell mit der Frage, welchen monetären Aufwand es aktuell erfordern würde, die zu bewertende Immobilie heute exakt so wieder aufzubauen. Dabei wird mit Regelherstellungskosten gearbeitet und in Folge ein Abzug für die Alterswertminderung in die Kalkulation eingebracht. Das Sachwertverfahren wird immer dann relevant, wenn es keine oder nur spärliche Vergleichsobjekte gibt oder wenn es sich bei der zu bewertenden Immobilie um ein einzigartiges Gebäude, beispielsweise ein Denkmalschutzhaus, handelt. Wichtig: Der ermittelte Sachwert entspricht allein dem materiellen Wert der Bausubstanz – er ist (noch) nicht identisch mit dem Verkehrswert, der immer auch die vorhandene Nachfrage am lokalen Markt mit „einpreist“. Deshalb wird der (vorläufige) Sachwert final mit sogenannten Marktanpassungsfaktoren multipliziert, um ein aussagekräftiges Resultat zu erhalten.

Gut zu wissen: Das Sachwertverfahren wird bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens bevorzugt auch dazu genutzt, um die Ergebnisse aus den beiden anderen Verfahren einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen.

So läuft die Verkehrswertgutachten-Erstellung im Landkreis Kelheim ab

Sachverständige folgen typischerweise einem klaren Schema, um ein Verkehrswertgutachten zu erstellen. Schritt für Schritt sieht das für gewöhnlich folgendermaßen aus:

1. Sie kontaktieren einen seriösen Sachverständigen. Achten Sie dabei sorgfältig auf die erforderliche Qualifikation, respektive Zertifizierung, und besprechen Sie mit ihm den Grund, aus dem Sie ein Verkehrswertgutachten benötigen. Erkundigen Sie sich nach den Kosten und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin.

2. Der Sachverständige wird Ihnen im Vorfeld mitteilen, welche Unterlagen er für seine Arbeit benötigt. Dazu gehören in jedem Fall:

- aktueller Grundbuchauszug (maximal 3 Monate alt),

- amtlicher Flur- und Lageplan,

- Baugenehmigung,

- Baubeschreibung,

- Energieausweis,

- Grundrisse, Schnitte, Ansichten,

- Kubatur, Wohn- und Nutzflächenberechnung,

- Aufstellung durchgeführter Reparaturen, Modernisierungen und Sanierungen,

- eventuell Mietverträge und Zusatzvereinbarungen.

Gut zu wissen: Mit einer Vollmacht können Sie den Sachverständigen ermächtigen, fehlende Unterlagen und Dokumente zu Ihrer Immobilie zu beschaffen, die für die Erstellung des Verkehrswertgutachten nötig sind.

3. Beim eigentlichen Besichtigungstermin begutachtet der Sachverständige Ihre Immobilie gewissenhaft und gründlich – und dokumentiert viele Sachverhalte auch fotografisch. Wertrelevant sind Größe, Bauart, Zustand und Ausstattung des Gebäudes. Im Detail achtet er auf:

- Dach- und Fassadenzustand,

- Qualität der Innenausstattung,

- Raumaufteilung und Wohnfläche,

- technische Einrichtungen und Energieeffizienz,

- Alter und Instandhaltungsstatus der Immobilie.

Daneben spielt selbstredend die Lage Ihrer Immobilie eine ganz entscheidende Rolle. Maßgebliche Merkmale sind:

- Nähe zu Schulen, Ärzten und Einkaufsmöglichkeiten,

- verfügbare Verkehrsanbindungen (öffentlicher Nahverkehr, Autobahnen),

- Freizeitangebote in der Umgebung,

- Sicherheits- und Umweltfaktoren.

4. Wahl des Wertermittlungsverfahrens und Analyse der aktuellen Marktbedingungen: Auf Basis seiner weitreichenden Expertise wird der Gutachter eines der oben genannten anerkannten Wertermittlungsverfahren favorisieren und zusätzlich verfügbare Daten zum aktuellen Marktgeschehen in seine Berechnungen mit einbeziehen, insbesondere

- Preistrends in der Region,

- Angebot und Nachfrage am Immobilienmarkt,

- wirtschaftliche Rahmenbedingungen,

- Prognosen für zukünftige Entwicklungen.

5. Zur Absicherung des Ergebnisses wird für gewöhnlich ein weiteres Wertermittlungsverfahren angewandt.

6. Nach drei bis vier Wochen, bei hoher Auslastung des Sachverständigen gelegentlich auch etwas später, erhalten Sie Ihr gerichtsfestes Verkehrswertgutachten in gebundener Form. Das Dokument umfasst in aller Regel 60 bis 70 Seiten inklusive Anhängen, in Einzelfällen erreicht die Seitenzahl auch den dreistelligen Bereich.

Inhalt und Aufbau des Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie in Abensberg

Wie oben bereits erwähnt, muss ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten einigen inhaltlichen und formalen Vorschriften genügen. Deshalb folgt es einem weitgehend identischen Aufbau:

1. Deckblatt

2. Inhaltsverzeichnis

3. Zusammenfassung der Ergebnisse

4. Ausführliche Beschreibung der zu bewertenden Immobilie unter Auflistung aller wertrelevanten Daten

5. Baubeschreibung und Zustandsbewertung

6. Lage- und Marktanalyse

7. Rechtliche Verhältnisse und Belastungen

8. Wertermittlung mit Verfahrenserläuterung

9. Plausibilitätsprüfung

10. Verkehrswertfeststellung

11. Anhang: Dokumentation inklusive Lagepläne, Grundrisse, Baupläne, Grundbuchauszug, Energieausweis und Fotodokumentation.

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für Ihr Haus in Kelheim oder Abensberg?

Grundsätzlich können Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis den Preis für ein Verkehrswertgutachten mit dem Sachverständigen frei verhandeln. Bis 2009 war das anders. Da galt verbindlich die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Sie dient gleichwohl vielen Immobiliengutachtern auch noch heute als, nennen wir es, Richtschnur. Und daraus ergibt sich, dass das Honorar der Sachverständigen üblicherweise bei0,5 bis 1,5 Prozent des „erwarteten Verkehrswerts“ der Immobilie liegt. Bei einem ermitteltem Wert von 400.000 Euro pendelt Ihr Rechnungsbetrag folglich zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro.

Die vergleichsweise breite Kostenspanne ergibt sich einerseits aus der variablen Komplexität der Immobilie selbst, zum anderen aus den unterschiedlich ausgeprägten Schwierigkeiten bei der Datenbeschaffung. Vereinfacht gesagt: Ein Reihenhaus mit einem vollständig vorliegenden Dokumentensatz und unmittelbar in der Nachbarschaft vorhandenen Vergleichsmöglichkeiten lässt sich zweifelsohne einfacher bewerten als eine betagte Vorort-Villa, mit diversen An- und Umbauten, Wegerechten auf dem Grundstück und verschollener Bauakte.

Wichtig: Sie können als Auftraggeber selbst für eine geringere Kostenbelastung sorgen, wenn Sie im Vorfeld bereits alle erforderlichen Unterlagen zusammenstellen und dem Sachverständigen aushändigen.

Bitte beachten Sie: Es ist keineswegs unüblich, dass Ihnen ein Sachverständiger auf Basis der von Ihnen gemachten Angaben zur Immobilie im Landkreis Kelheim und zum Zweck des Verkehrswertgutachtens ein Angebot auf Festpreisbasis macht. Das verschafft Ihnen von vorneherein einen transparenten und verbindlichen Überblick über die Kosten und ist insofern recht positiv.

Gut zu wissen: Wenn Sie den Verkehrswert Ihrer Immobilie allein für einen geplanten Verkauf ermitteln lassen wollen, dann reicht in aller Regel, wie oben angeführt, ein Kurzgutachten, dass Sie nur einige Hundert Euro kostet. Und: Beauftragen Sie einen Makler von Aurentum Immobilien mit dem Verkauf, dann erhalten Sie Immobilienbewertung für Ihr Haus in Abensberg, Mainburg oder Kelheim gänzlich kostenfrei.

• Wie lange ist ein Verkehrswertgutachten gültig?

Auf diese häufig gestellte Frage gibt es leider nur eine zwiespältige Antwort. Zum einen: Ein Verkehrswertgutachten hat kein Verfallsdatum, es wird also nicht irgendwann einfach ungültig. Zum anderen allerdings verliert es mit zunehmendem Alter an Aussagekraft. Wie ganz oben erklärt, ist der Verkehrswert, der monetäre Wert einer Immobilie an einem Stichtag X unter den Bedingungen des zu diesem Zeitpunkt herrschenden Verhältnisses von Angebot und Nachfrage. Der Immobilienmarkt ist nun aber überaus dynamisch, Nachfrage-Potentiale verschieben sich, flachen ab oder schießen in die Höhe, die Preise reagieren entsprechend – je größer also der zeitliche Abstand zwischen Erstelldatum des Verkehrswertgutachtens und Gegenwart also wird, desto mehr schwindet seine inhaltliche Signifikanz.

Mit einem Verkehrswertgutachten sind Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim auf der (rechts-)sicheren Seite

Ein Verkehrswertgutachten ist ein rechtssicheres Dokument, das Ihnen ein objektives und nachprüfbares Ergebniszum aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie liefert. Sie können es gegenüber Gerichten und Behörden verwenden, um Ihre Position bei Vermögensauseinandersetzungen zu untermauern oder um Ihre Steuerlast bei Erbschaften und Schenkungen zu senken. Wichtig ist nur, dass das Gutachten von einen zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt wurde – nur dann wird es von Richtern und Finanzbehörden anerkannt. Die DEKRA-zertifizierten Sachverständigen von Aurentum Immobilien erfüllen diese Voraussetzungen und bringen nicht nur die erforderliche Expertise, sondern auch eine fundierte Kenntnis des Immobilienmarkts im Landkreis Kelheim mit. Nutzen Sie daher unser Angebot für eine kostenlose Erstberatung und vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir sind ganz in Ihrer Nachbarschaft und haben stets Zeit für Ihr Anliegen.

Sie benötigen eine professionelle Immobilienbewertung oder ein Verkehrswertgutachten?

Ob Immobilienverkauf, Erbschaft, Scheidung oder Vermögensauseinandersetzung – wir unterstützen Sie mit fachlicher Expertise bei der Bewertung Ihrer Immobilie in Abensberg, Kelheim und der gesamten Region.

Aurentum Immobilien GmbH
📍 Abensberg | Landkreis Kelheim
📞 Telefon: 09443 918 60 60
📧 E-Mail: info@aurentum-immobilien.de

Weitere Informationen rund um unsere Leistungen als Sachverständige für Immobilienbewertung finden Sie unter:

👉 sachverstaendiger-abensberg.de

Jetzt persönlich beraten lassen – wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

FAQs

Nein. Nach den Buchstaben des Baugesetzbuches sind beide inhaltlich identisch. Bis 2004 wurde in amtlichen Dokumenten bevorzugt der Begriff „Verkehrswert“ verwendet, in der Praxis hat sich seither jedoch die Bezeichnung „Marktwert“ zunehmend durchgesetzt – auch und insbesondere weil sie international gebräuchlicher ist. Gemeint ist stets der objektiv ermittelte Preis, der in einem gewöhnlichen Verkauf zum aktuellen Zeitpunkt für eine Immobilie erzielt werden könnte.

Ja. Vorausgesetzt, es wurde von einem zertifizierten oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt. Der Fiskus schätzt den Immobilienwert pauschal und „typisierend“, ohne Vor-Ort-Besichtigung ein – und erhebt deshalb zumeist viel zu hohe Steuerforderungen. Durch die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens, das den tatsächlichen Immobilienwert ausweist, können Sie Ihre Steuerlast im Landkreis Kelheim reduzieren.

Nein. Das Finanzamt erkennt die Gutachter-Rechnung weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung an. Gänzlich anders sieht es aus, wenn Sie Vermieter sind. Dann dürfen Sie die Aufwendungen für das Verkehrswertgutachten Ihrer vermieteten Immobilie in der Steuererklärung bei den Werbungskosten eintragen.

Wertgutachten ist der Überbegriff für die kostenpflichtige Bewertung einer Immobilie durch einen geprüften Immobiliengutachter. Es kann sowohl die Ermittlung des Markt- oder Verkehrswerts als auch andere Wertarten, wie beispielsweise den Beleihungswert oder den Versicherungswert, zum Inhalt haben. Das Verkehrswertgutachten bezieht sich hingegen explizit auf den Marktwert der Immobilie und wird nach Vorgaben des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) erstellt.

Für die Erstellung werden unter anderem ein aktueller Grundbuchauszug, Flur- und Lageplan, Bauunterlagen, Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnungen sowie Angaben zu Modernisierungen benötigt. Je nach Immobilie können weitere Dokumente wie Mietverträge oder der Energieausweis erforderlich sein.

Das passende Verfahren hängt von der Art und Nutzung der Immobilie ab. Zur Verfügung stehen das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Häufig wird ein weiteres Verfahren genutzt, um das ermittelte Ergebnis auf Plausibilität zu prüfen.

Ein qualifiziert erstelltes Verkehrswertgutachten kann insbesondere bei Erbschaften oder Schenkungen als Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts gegenüber dem Finanzamt relevant sein. Entscheidend sind dabei die gesetzlichen Anforderungen an den Nachweis und die Qualifikation des Gutachters.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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