Immobilie bewerten lassen: Gutachter, Makler oder selbst?

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
20.4.2026
Lesezeit:
32min
Immobilie bewerten

Immobilie bewerten lassen: Wer darf das?

Grundsätzlich gibt es kein Gesetz, das einem Eigentümer verbietet, den Wert seiner Immobilie selbst einzuschätzen. Von der Wahl des Ausführenden hängt jedoch die Verbindlichkeit und Aussagekraft der Bewertung entscheidend ab. Für den Privatverkauf genügt häufig eine professionelle Markteinschätzung – für gerichtliche Auseinandersetzungen ist das Gutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen unverzichtbar.

Welche Bewertungsmethode dabei eingesetzt wird – Vergleichswert-, Sach- oder Ertragswertverfahren – erklärt der Beitrag zu den drei anerkannten Bewertungsverfahren nach ImmoWertV.

Immobilie bewerten lassen durch einen Gutachter

Das Gutachten eines Immobiliensachverständigen ist in bestimmten Situationen nicht nur sinnvoll, sondern zwingend erforderlich:

  • Gerichtliche Auseinandersetzungen im Scheidungsverfahren
  • Erbstreitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen werden
  • Dokumentation des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt
  • Feststellung von Betriebsvermögen
  • Drohende Zwangsversteigerung

Ein wichtiger Hinweis: Die Bezeichnung „Immobiliensachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Eigentümer sollten sich daher über die nachweislichen Qualifikationen informieren, bevor sie jemanden beauftragen. Auf der sicheren Seite sind Sie mit einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen – diese werden von den Industrie- und Handelskammern geprüft und ernannt.

Der Gutachter nimmt die Immobilie persönlich in Augenschein und dokumentiert alle wertrelevanten Merkmale vor Ort. Das fertige Wertgutachten umfasst typischerweise 30 bis 50 Seiten und enthält:

  • Relevante Marktdaten zum Standort
  • Quadratmeter-Durchschnittspreise in der Region
  • Demografische Auswertungen
  • Angaben zur Bausubstanz (Mauerwerk, Fassade, Dach, Keller)
  • Größe, Baujahr, Wohnfläche, Zimmeranzahl
  • Ausstattungsdetails (Dämmung, Heizung, Sanitäranlagen)
  • Ergänzende Angaben (Mietstatus, Lichterhältnisse, Raumaufteilung)

Die Kosten belaufen sich je nach Immobilie und Aufwand auf 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts.

Immobilie bewerten lassen durch einen Makler

Für den Verkauf einer Immobilie wird kein gerichtsfestes Wertgutachten benötigt. Eine professionelle Wertermittlung durch einen qualifizierten Makler steigert jedoch das Vertrauen des Käufers in die Validität des Verkaufspreises erheblich – und ist für Eigentümer, die einen Makler beauftragen, in der Regel kostenlos.

Qualifizierte Makler wenden bei der Immobilienbewertung üblicherweise das Vergleichswertverfahren an. Sie können auf die anonymisierten Kaufpreissammlungen der örtlichen Gutachterausschüsse zurückgreifen und verfügen über eine umfassende Kenntnis des lokalen Marktes – seiner Preise, seiner Dynamik und seiner Besonderheiten.

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Immobilie selbst bewerten: Möglichkeiten und Grenzen

Eigentümer, die einen grob überschlägigen Wert ihrer Immobilie ermitteln möchten, haben drei Möglichkeiten:

  1. Vergleichswerte sammeln: Möglichst viele Preise ähnlicher Objekte in der näheren Umgebung recherchieren und um objektindividuelle Zu- und Abschläge bereinigen. Zeitaufwändig und ohne Fachkenntnis oft ungenau.
  2. Faustformel: üblichen Quadratmeterpreis der Region × Wohnfläche. Schnell, aber grob – wertrelevante Faktoren wie energetischer Zustand oder hochwertige Ausstattung bleiben außen vor.
  3. Online-Bewertungsrechner: Mehrere Portale nutzen und Durchschnittswert bilden. Liefert Orientierungswerte, aber keine belastbaren Ergebnisse – und aktiviert in der Regel umgehend Kontaktanfragen der Portale.
Typischer Fehler: Der emotionale Bezug zur eigenen Immobilie führt regelmäßig zu einer Überbewertung. Das Ergebnis einer Selbsteinschätzung fällt daher meist deutlich zu hoch aus.

Spezialimmobilien bewerten: Denkmal, Gewerbe, Ferienwohnung

Für bestimmte Immobilientypen gelten bei der Bewertung besondere Regeln:

Denkmalschutzimmobilien entziehen sich den üblichen Wertmaßstäben. Der Denkmalschutz kann sich wertsteigernd, wertmindernd oder wertneutral auswirken – je nach Einzelfall. Steuerliche Vorteile für Käufer sind erheblich, allerdings müssen alle Renovierungsmaßnahmen von der Denkmalschutzbehörde genehmigt werden. Eine ausgewählte Käuferklientel kann jedoch bereit sein, für ein solches „Liebhaberstück“ einen deutlich überdurchschnittlichen Preis zu zahlen.

Gewerbeimmobilien werden grundsätzlich nach dem Ertragswertverfahren bewertet. Der Ertragswert steigt mit der Anzahl alternativer Nutzungsmöglichkeiten: Umnutzungsfähige Bürogebäude erzielen höhere Werte als hochspezialisierte Industrieanlagen. Zudem gilt: Je länger die verbleibende Nutzungsdauer, desto wertvoller die Immobilie.

Ferienimmobilien im Ausland bergen ohne fachkundige Begutachtung erhebliche Risiken. Ein lokaler Gutachter mit Kenntnis der landestypischen Bauweise, spezifischen Vorschriften und regionalen Besonderheiten ist hier unverzichtbar.

Immobilie bewerten lassen bei besonderen Anlässen

Eine Immobilienbewertung ist nicht nur vor einem Verkauf sinnvoll. Es gibt eine Reihe von Situationen, in denen eine fundierte Bewertung Entscheidungen erleichtert, Streitigkeiten verhindert oder finanzielle Nachteile abwendet:

Scheidung: Bei der Aufteilung gemeinsamer Immobilien liefert die Bewertung eine neutrale Entscheidungsgrundlage. Für die Übertragung eines Miteigentumsanteils empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten. Eine Teilungsversteigerung sollte als letzter Ausweg betrachtet werden – sie führt regelmäßig zu erheblichen finanziellen Einbußen.

Erbschaft: Nach dem Erbfall empfiehlt sich eine rasche Bewertung aus zwei Gründen: Erbengemeinschaften streiten häufig über die Zukunft der Immobilie – eine klare Bewertung schafft eine objektive Grundlage. Zudem berechnet das Finanzamt die Erbschaftssteuer auf Basis von Durchschnittswerten, die oft zu hoch liegen. Mit einem Verkehrswertgutachten können Erben dagegen vorgehen.

Finanzierung: Jede Bank verlangt zur Kreditabsicherung eine Immobilienbewertung – unabhängig davon, ob es sich um eine Hypothek oder einen Modernisierungskredit handelt. Die Bank ermittelt daraus den Beleihungswert, indem sie einen Sicherheitsabschlag von 10 bis 15 Prozent vom Verkehrswert abzieht.

Zwangsversteigerung: Amtsgerichte lassen vorab ein Verkehrswertgutachten erstellen. Achtung: Gutachter erhalten häufig keinen Zugang zum Inneren der Immobilie – mögliche Innenmängel werden daher nicht erfasst. Dieser Umstand ist im Gutachten vermerkt, wird von Interessenten aber oft überlesen.

Steuern und Schenkung: Bei Schenkungen gilt dasselbe wie bei der Erbschaft: Das Finanzamt setzt den Wert auf Basis von Durchschnittswerten an. Eine eigene Immobilienbewertung schützt vor überzogenen Schenkungssteuer-Forderungen. Tipp: Schenkungen in Tranchen alle zehn Jahre nutzen den Freibetrag (Kinder: 400.000 Euro) mehrfach.

Versicherung: Für eine korrekte Gebäudeversicherung sollte der Zeitwert der Immobilie bekannt sein. Unterversicherung gefährdet die Wiederherstellung nach einem Schaden, Überversicherung verursacht unnötig hohe Prämien.

Fazit: Immobilie bewerten lassen – die richtige Wahl treffen

Die Frage, wie eine Immobilie bewertet werden soll, hängt vor allem vom Verwendungszweck ab. Für den privaten Immobilienverkauf ist die kostenlose Marktwerteinschätzung durch einen regionalen Makler die effizienteste Lösung – fundiert, schnell und ohne zusätzliche Kosten. Für rechtlich verbindliche Situationen wie Scheidung, Erbschaft oder Zwangsversteigerung führt kein Weg am offiziellen Verkehrswertgutachten eines vereidigten Sachverständigen vorbei.

Wichtig in jedem Fall: Eine Selbsteinschätzung oder ein Online-Rechner ist kein Ersatz für professionelle Expertise – der emotionale Bezug und die fehlende Marktkenntnis führen regelmäßig zu unrealistischen Ergebnissen.

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FAQs

Ja, ein seriöser Immobiliengutachter nimmt die Immobilie immer persönlich in Augenschein und dokumentiert alle wertrelevanten Merkmale vor Ort. Ausnahme: Bei Zwangsversteigerungen erhalten Gutachter häufig keinen Zugang zum Inneren – in diesen Fällen erfolgt die Bewertung von außen, was im Gutachten ausdrücklich vermerkt werden muss.

Die Kosten für ein Vollgutachten durch einen vereidigten Sachverständigen belaufen sich in der Regel auf 0,5 bis 1 Prozent des Verkehrswerts der Immobilie. Bei einem Verkehrswert von 400.000 Euro entspricht das Kosten zwischen 2.000 und 4.000 Euro. Eine Marktwerteinschätzung durch einen Makler ist für Verkäufer hingegen in der Regel kostenlos.

Eine Marktwerteinschätzung durch einen qualifizierten Makler reicht für den normalen Immobilienverkauf vollständig aus. Sie liefert eine fundierte Grundlage für die Preisfindung und steigert das Vertrauen potenzieller Käufer. Für rechtlich bindende Situationen – etwa Scheidung, Erbschaftssteuer oder Gerichtsverfahren – ist hingegen ein offizielles Verkehrswertgutachten erforderlich.

Eigentümer haben in der Regel einen starken emotionalen Bezug zu ihrer Immobilie, der eine objektive Einschätzung erschwert. Persönliche Erinnerungen, getätigte Investitionen und subjektive Vorlieben führen regelmäßig dazu, dass der eigene Wert höher angesetzt wird als der tatsächliche Marktwert. Professionelle Gutachter und Makler bewerten hingegen neutral auf Basis von Marktdaten.

Das Finanzamt ermittelt den Wert einer Immobilie bei Erbschaft oder Schenkung auf Basis von Durchschnittswerten und Vergleichszahlen – ohne die Immobilie direkt zu besichtigen. Das führt häufig zu überzogenen Ansätzen. Eigentümer und Erben können diesem Wert mit einem eigenen Verkehrswertgutachten eines vereidigten Sachverständigen widersprechen und so die Steuerbelastung reduzieren.

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