Energetische Sanierung im Landkreis Kelheim 2026 – Welche Maßnahmen haben welchen Nutzen? Und was kosten sie?

Energetische Sanierung im Landkreis Kelheim 2026 | Aurentum

Der Krieg im Nahen Osten hat die Energiepreise drastisch steigen lassen. Autofahrer spüren die Auswirkungen bereits schmerzlich an der Zapfsäule und viele Immobilieneigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis überkommt beim Gedanken an die nächste Heizkostenrechnung vermutlich kein Hochgefühl. Zumal – und zwar völlig unabhängig von der aktuellen kriegerischen Auseinandersetzung am Golf – viele Einfamilienhäuser im Landkreis Kelheim ohnehin keine gute Energiebilanz vorweisen können. Eine energetische Sanierung zahlt sich langfristig immer aus: Nicht nur weil sie die Heizkosten senkt und den Wohnkomfort erhöht, sondern vor allem auch, weil sie den Wert Ihrer Immobilie nachhaltig steigert und stabilisiert. Wenn Sie morgen verkaufen möchten, wirkt ein schlechter Energieausweis wie ein Preisdrücker: Potentielle Käufer ziehen die vermeintlichen Sanierungskosten gedanklich automatisch vom Kaufpreis ab – und Sie müssen Abschläge von 25 bis 30 Prozent und mehr akzeptieren. Nun kostet eine energetische Sanierung gleichwohl auch erst einmal Geld.

Lesen Sie daher im folgenden Ratgeber, worauf Sie als Eigentümer im Landkreis Kelheim bei einer energetischen Sanierung achten sollten, welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge umgesetzt werden sollten – und wie Sie Fördermittel optimal nutzen.

Extra-Tipp: Wenden Sie sich bei Fragen oder Unsicherheiten im Falle eines angedachten Verkaufs Ihrer Immobilie vertrauensvoll an einen Makler von Aurentum Immobilien. Er kann Ihnen fundiert erklären, welche Vorgehensweise sich unmittelbar positiv auf den Immobilienwert und damit den erzielbaren Verkaufspreis auswirkt.

Was ist eine energetische Sanierung?

Eine energetische Sanierung umfasst alle baulichen Maßnahmen, die geeignet sind, den Energieverbrauch des Gebäudes zu reduzieren. Dieser bemisst sich vor allem daran, wie viel Heizwärme nach draußen abstrahlt. Durch eine gute Dämmung beispielsweise verliert Ihr Haus im Winter weniger Wärme und die Heizung muss weniger nachliefern. Geht stattdessen viel Wärme durch ungedämmte Wände und zugige Fenster verloren, so muss die Heizung diesen Verlust durch einen höheren Betrieb kompensieren – und entsprechend steigen auch Ihre Heizkosten.

Auch das Isolieren der Warmwasserleitungen gehört unter dem gleichen Blickwinkel zu den unmittelbaren Methoden der Energieeinsparung. Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien zielt immer darauf ab, deren Energieverlust deutlich zu senken. Sie ist insofern abzugrenzen von einer allgemeinen Modernisierung, die eine Erhöhung des Wohnkomforts anstrebt.

Viele Immobilien im Landkreis Kelheim stammen aus den 1960er bis 1990er Jahren, einer Zeit also als Wärmeschutz noch keine herausragende Rolle spielte. Die ersten Vorschriften dazu traten in Westdeutschland erst 1977 mit der 1. Wärmeschutzverordnung in Kraft. Auch wurden Häuser zuvor nicht nur ohne Dämmung errichtet, sondern häufig auch mit Materialien gebaut, die nach heutigen Maßstäben „gute Wärmeleiter“ sind, also die Wärme schnell von innen nach außen abgeben.

Mit einer guten energetischen Sanierung können Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis diese Defizite jedoch „wettmachen“, Ihren Energieverbrauch stark reduzieren, Wärmebrücken ausgleichen und das Wohnklima insgesamt verbessern.

• Vorteile einer energetischen Sanierung

- signifikant geringere Heizkosten,

- weniger Zugluft, mehr Wohnkomfort,

- staatliche Förderungen, Steuerersparnis,

- deutliche Wertsteigerung der Immobilie

• Nachteile einer energetischen Sanierung

- hohe Investitionskosten, nicht selten mehrere 10.000 Euro,

- großer Planungsaufwand, um Förderungen zu erhalten,

- Beeinträchtigungen durch Lärm und Schmutz während der Bauphase,

- eventuell Einbau einer Lüftungsanlage zur Feuchtigkeitsregulierung nötig

Gibt es im Landkreis Kelheim 2026 eine Pflicht zur energetischen Sanierung?

Die rechtlichen Vorgaben zur energetischen Sanierung regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das von der Koalition jüngst in Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) umgetauft wurde. Allerdings haben sich die Koalitionäre bevorzugt auf eine Reform des sogenannten Heizungsgesetzes konzentriert – und in einem abenteuerlichen Handstreich die zentrale Regelung abgeschafft, der zufolge alle neuen Heizungen zu mindesten 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die übrigen Vorschriften des Ex-GEG und nun Neu-GMG bleiben von diesem Vorstoß jedoch unberührt. Und das bedeutet: Wenn Ihr Haus vor dem 01.01.2002 gebaut wurde und Sie es verkaufen, verschenken oder vererben, dann muss der Neu-Eigentümer die Immobilie innerhalb von zwei Jahren energetisch so sanieren, dass sie den Anforderungen des Gebäudemodernisierungsgesetzes entspricht. Dieser Umstand ist allen Immobilieninteressierten bekannt – und führt zu der auch psychologisch-bedingten Unsicherheit, dass sofortige Sanierungskosten drohen.

Eine „Sanierungspflicht“ besteht in diesem Sinne wie folgt:

- Das Dach des Haus, respektive die oberste Geschossdecke unter unbeheizten Dachräumen, müssen gedämmt sein.

- Offen liegende Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Bereichen der Immobilie müssen isoliert werden.

- Ein Öl- oder Gasheizungskessel, der älter als 30 Jahre ist, muss ausgetauscht werden. (Ausnahme: Niedertemperatur- oder Brennwertkessel).

Gut zu wissen: Energetische Mindeststandards beim Dach, bei Fenstern und Türen und bei der Außenfassade müssen Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Neustadt a. d. Donau oder im Landkreis auch dann einhalten, wenn Sie mehr als zehn Prozent eines Bauteils instandsetzen oder reparieren. Erneuern Sie beispielsweise mehr als zehn Prozent des Fassadenputzes, dann greift für die gesamte Hauswand eine Dämmpflicht.

Welche typischen Maßnahmen zählen zur energetischen Sanierung? Und was bringen sie?

• Dach/oberste Geschossdecke

Ist das Dachgeschoss ausgebaut und beheizt, muss das Dach selbst gedämmt werden – entweder durch Aufsparrendämmung (außen) oder durch Zwischensparrendämmung (innen). Ist das Dachgeschoss nicht bewohnt, reicht in der Regel eine Dämmung der obersten Geschossdecke.

Energieeinsparpotential: 10 bis 30 Prozent

• Fassade

Welche Dämmmethode zu Ihrer Fassade am besten passt, hängt vor allem vom Aufbau der Außenwand ab. Möglich sind beispielweise:

- Einblasdämmung: Der Dämmstoff wird in die Hohlräume zwischen Mauerwerk und Verblendung eingeblasen.

- Hinterlüftete Vorhangfassade: Ein zweite Wand wird vor die eigentliche Hauswand gesetzt. Dazwischen liegen eine Dämmschicht und ein Luftspalt, der für Belüftung sorgt und Feuchtigkeit ableitet.

- Wärmedämmverbundsystem: Dämmplatten werden direkt auf die Fassade geklebt und anschließend verputzt.

Lassen Sie eine Fassadendämmung im Landkreis Kelheim am besten von versierten örtlichen Fachfirmen ausführen. Das Fraunhofer Institut für Bauphysik hat in einer Studie nachgewiesen, dass sorgfältig und korrekt ausgeführte Fassadendämmungen eine Lebensdauer von bis zu 60 Jahren haben.

Energieeinsparpotential: 10 bis 35 Prozent

• Keller/Kellerdecke

Ist der Keller beheizt, so sollten Sie die Außenwände und eventuell auch den Fußboden dämmen. Wird der Keller nicht beheizt, so genügt eine Dämmung der Kellerdecke von unten. Bei nicht unterkellerten Häusern ist analog eine Dämmung der Bodenplatte sinnvoll.

Energieeinsparpotential: 5 bis 10 Prozent

• Fenster und Türen

Eine dünne Glasscheibe hat winterlichen Temperaturen und sommerliche Hitze kaum etwas an „Substanz“ entgegenzusetzen – das ist unmittelbar einleuchtend. Den besten Effekt in puncto Energieeffizienz erzielen Sie mit einem Tausch der alten gegen moderne, dreifach verglaste Fenster, doch auch zweifach verglaste Modelle sorgen bereits für erhebliche Verbesserungen. Die mit Luft oder Gas gefüllten Zwischenräume der Scheiben wirken wie konstante Puffer gegen Kälte und Wärme. Ob auch die Rahmen getauscht werden müssen, hängt von ihrem jeweiligen Zustand ab. Und: Bei der Haustür empfiehlt sich nicht selten ebenfalls der Wechsel auf ein gut isoliertes, neueres Modell.

Energieeinsparpotential: 5 bis 15 Prozent

• Austausch der Heizung

Alte Heizungen arbeiten – und daran gibt es absolut nichts zu deuteln – sehr ineffizient: Nach Untersuchungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen gehen bei betagten Systemen 15 bis 35 Prozent des Brennstoffs allein schon bei der Umwandlung in Heizenergie verloren. Neuere Heizungen holen hingegen aus dem jeweiligen Brennstoff über 95 Prozent Wärme heraus. Gleichwohl ist die Entscheidung, eine alte Heizung auszutauschen, immer auch mit großen Investitionen verbunden. Die derzeitige Bundesregierung will nun den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen zwar wieder erlauben – was für Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis langfristig jedoch zu einer echten Kostenfalle werden könnte. Denn die Preise für fossile Brennstoffe werden in Zukunft weiter steigen – nicht unbedingt so explosionsartig wie derzeit, aber trotzdem – und die ab 2029 vorgeschriebenen anteiligen „grünen“ Brennstoffe sind auf absehbare Zeit knapp und daher ebenfalls teuer.

Sinnvoller sind daher in jedem Fall klimafreundliche Alternativen, auch wenn sie in der Anschaffung zunächst mehr kosten: Neben der Wärmepumpe, auch Solarthermie, Pelletheizungen, Fernwärme, Stromdirektheizungen wie die Infrarotheizung und schließlich Hybridheizungen. Welcher Heizungstyp in Ihrem Haus am besten funktioniert und wirtschaftlich am sinnvollsten ist, sollten Sie sich von einem Energieberater oder einer erfahrenen, örtlichen Heizungsfachfirma erklären und vorrechnen lassen.

Energieeinsparpotential: 10 bis 40 Prozent

Gut zu wissen: Wir von Aurentum Immobilien können Ihnen nicht nur fundiert darlegen, welche Wertsteigerung Ihre Immobilie durch eine energetische Sanierung erfährt, wir unterhalten in Kelheim, Abensberg und im Landkreis auch gute Kontakte zu örtlichen Handwerksbetrieben, mit den wir vertrauensvoll zusammenarbeiten. Gerne empfehlen wir Ihnen verlässliche Firmen für Ihr Projekt.

• Optimierung der Heizung

Auch wenn die Heizung im Zuge einer energetischen Sanierung nicht erneuert wird, so ist ihr hydraulischer Abgleich wichtig. Damit werden die Heizleistung und die Wärmeverteilung an den nun verringerten Bedarf im Gebäude angepasst. Ganz praktisch: Es wird vermeiden, dass einige Heizkörper zu heiß werden, während andere nur lauwarm oder gar kalt bleiben. Diese Unterschiede verschwenden unnötig Energie. Außerdem lassen sich bestehende Anlagen modernisieren – etwa durch den Einbau effizienterer Heizungspumpen, die Nachrüstung smarter Thermostate oder den Austausch alter Heizkörper gegen Modelle, die auch bei niedrigeren Vorlauftemperaturen effizient arbeiten.

Energieeinsparpotential: 10 bis 15 Prozent

Bitte beachten Sie: Wenn Sie mehr als ein Drittel der Fassade oder der Dachfläche dämmen oder ein Drittel der Fenster erneuern lassen, müssen Sie von einem Fachbetrieb prüfen lassen, ob die Luftzirkulation im Haus noch ausreichend ist. Eventuell müssen sogenannte lüftungstechnische Maßnahmen ergänzt und es muss ein Lüftungskonzept erstellt werden.

Was kostet die energetische Sanierung eines Einfamilienhauses im Landkreis Kelheim?

Die Kosten einer energetischen Sanierung variieren – je nach Umfang und Art der Maßnahmen sowie verwendeten Materialien. Die Spannbreite für ein Einfamilienhaus im Landkreis Kelheim liegt zwischen 25.000 bis 76.000 Euro. Die folgenden Zahlen sind daher nur als Orientierungswerte zu verstehen.

Beispiele der Kosten energetischer Maßnahmen:

• Dämmung des Dachs

- oberste Geschossdecke:: 20 - 80 Euro/qm

- Zwischensparrendämmung: 55 - 150 Euro/qm

- Aufsparrendämmung: 120 - 200 Euro/qm

- Flachdachdämmung: 100 - 180 Euro/qm

• Dämmung der Fassade

- Einblasdämmung: 20 - 60 Euro/qm

- Wärmeverbundsystem: 160 - 200 Euro/qm

- hinterlüftete Vorhangfassade: 180 -300 Euro/qm

• Kellerdämmung

- Kellerdeckendämmung von unten: 22 - 66 Euro/qm

- Kellerdeckendämmung von oben: 50 - 150 Euro/qm

• Fenster mit Dreifachverglasung

- Holzrahmen: 825 Euro je Fenster

- Kunststoffrahmen: 598 Euro je Fenster

- Aluminiumrahmen: 1.123 Euro je Fenster

• Lüftungsanlage

- Abluftanlage: 1.200 - 2000 Euro

- Zu- und Abluftanalage mit Wärmerückgewinnung: 5.000 - 7.000 Euro

• Heizungstausch

- Gas- oder Öl-Brennwertheizung: 8.000 - 15.000 Euro

- Wärmepumpe: 12.000 - 25.000 Euro

- Pelletheizung: 18.000 - 28.000 Euro

- Hybridheizung: 15.000 - 30.000 Euro

Was sind die sogenannten „Sowieso-Kosten“ und warum sind sie wichtig?

Unter „Sowieso-Kosten“ verstehen Energieberater die Kosten für Instandhaltungen, die in absehbarer Zeit ohnehin angefallen wären – etwa, weil ein Bauteil alt und sanierungsbedürftig ist. Der Energieberater berücksichtigt Alter, Zustand und Restnutzungsdauer der Bauteile durch in Augenscheinnahme und unter Hinzuziehung statistischer Kennzahlen – die sich ergebenden Sowieso-Kosten fließen dann in die Amortisationsrechnung ein. Zu gut deutsch: Sie verringern die Gesamtkosten auf dem Papier und sorgen so dafür, dass sich die Sanierung schneller rechnet.

Dazu ein praktisches Beispiel: Ein Dach wurde zuletzt vor 30 Jahren neu eingedeckt. Eine Sanierung ist aktuell noch nicht zwingend nötig, steht aber in den nächsten zehn Jahren an – je nach Zustand und Art des Daches. Der Energieberater wird nun einen gewissen Prozentsatz an Sowieso-Kosten in seiner Rechnung für die Dachdämmung veranschlagen, da eine Neueindeckung des Daches altersbedingt ohnehin bald fällig wäre.

Sowieso-Kosten gestalten die Amortisationsrechnung insofern realistischer und vollständiger, weil sie notwendige Instandhaltungen mit einbeziehen. Ohne die Berücksichtigung dieses Postens, würden Sie quasi so tun, als ob Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis aktuell in einem perfekten Zustand wäre – sozusagen auf Neubau-Niveau. Gleichwohl haben die Sowieso-Kosten eine bemerkenswerte Schwachstelle: Sie lassen sich nicht objektiv überprüfen und werden individuell für Ihr Haus nach Ermessen des Energieberaters angesetzt.

Wie läuft eine energetische Sanierung in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis ab?

Jede energetische Sanierung sollte strukturiert angegangen werden. Insbesondere wenn Sie auch Fördermittel beantragen wollen, ist es überaus sinnvoll von Anfang an einen Experten hinzuziehen.

Schritt 1: Energetische Schwachstellen ermitteln

Zertifizierte Energieeffizienz-Experten beginnen mit einer Bestandsaufnahme Ihres Hauses, listen die notwendigen Maßnahmen und auf und helfen anschließend bei einer sinnvollen Planung der Reihenfolge. Sie finden solche qualifizierten Berater auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder direkt bei der Initiative Energieeffizienz-Experten. Wollen Sie Fördermittel beantragen, so muss der Experte zunächst einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen, der Bedingung für die vollumfängliche Leistungsgewährung ist – und dessen Ausführung anschließend auch begleiten.

Schritt 2: Maßnahmen planen, Angebote einholen und Kosten kalkulieren

Die vorgesehenen Maßnahmen können grundsätzlich in einer kompletten, energetischen Sanierung gebündelt oder auch einzeln durchgeführt werden. Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) dient dabei stets als Grundlage für alle Planungsschritte. Je nach Alter und Zustand sowie Ausmaß und Komplexität der Bauvorhaben kommen unterschiedlich hohe Kosten auf Sie als Eigentümer zu. Nehmen Sie sich in jedem Fall die Zeit, verschiedene Angebote einzuholen und Preise und Leistungen genau zu vergleichen. Sie müssen am Ende entscheiden, was für Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis gewünscht und finanziell machbar ist.

Schritt 3: Finanzierung prüfen und Förderung beantragen

Kalkulieren Sie Ihr Eigenkapital und die finanzielle Belastung durch die energetische Sanierung möglichst realistisch, um den passenden Kredit zu finden. Zusätzliche Fördermittel müssen Sie beantragen, bevor Sie verbindlich Verträge mit den ausführenden Handwerkern schließen oder Kaufverträge unterzeichnen. Förderungen erhalten Sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und/oder auf Länderebene (dazu auch weiter unten).

Schritt 4: Sanierung ordnungsgemäß umsetzen

Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass Sie qualifizierte Handwerksbetriebe mit der sachgemäßen Ausführung der Arbeiten beauftragen – die anschließend vom Energieberater geprüft und für gut befunden werden müssen. Dennoch hindert Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis niemand daran, beispielsweise die Dämmung der Kellerdecke in Eigenarbeit vorzunehmen. Allerdings sind dann nur die Materialkosten förderfähig – und der Energieeffizienz-Experte muss auch in diesem Fall die fachgerechte Durchführung – und die korrekte Angabe der Materialkosten – bestätigen.

Schritt 5: Bestätigung ausstellen lassen

Sind die Arbeiten abgeschlossen, so stellt der Energieberater eine Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus, die für die Auszahlung bestimmter Fördergelder nötig ist. Möchten Sie Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim in absehbarer Zeit verkaufen oder vermieten, so können Sie sich direkt einen neuen Energieausweis aushändigen lassen.

Gut zu wissen: Nutzen sie kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung von Aurentum Immobilien, wenn Sie nach erfolgter energetischer Sanierung recht zügig wissen möchten, wie sich der Wert Ihrer Immobilie entwickelt hat. In nahezu allen Fällen verbleibt ein rechnerischer Mehrwert, wenn von der Wertsteigerung Ihres Hauses die Investitionskosten der energetischen Sanierung abgezogen werden – zusätzlich zu den deutlich verbesserten Vermarktungschancen.

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Wo gibt es welche Förderungen für energetische Sanierungen?

Für die energetische Sanierung Ihres Hauses in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis können Sie Förderungen in Anspruch nehmen und zinsgünstige Kredite erhalten. Ansprechpartner sind die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Viele Fördermittel können sie kombinieren, beispielsweise den BAFA-Zuschuss mit einem KfW-Ergänzungskredit. Ganz besonders wichtig ist es jedoch, dass Sie die Förderungen beantragen, bevor Sie Maßnahmen in Auftrag geben. Außerdem ist in den meisten Fällen die Einbindung eines Experten für Energieeffizienz Pflicht.

Gut zu wissen: Die Bundesregierung plant, die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bis mindestens 2029 weiter zu finanzieren. Sie erhalten also für energetische Sanierungen bis zu diesem Datum weiterhin Geld vom Staat. Welche Regelungen danach greifen, ist derzeit noch völlig ungewiss.

• KfW-Kredit Nr. 261 – Wohngebäude (Effizienzhaus-Sanierung)

- Kredit ab 2,25 Prozent effektivem Jahreszins bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für eine Sanierung auf Effizienzhausstandard (zum Beispiel EH-70, EH-55, EH-40). Tilgungszuschüsse zwischen 5 und 45 Prozent, abhängig vom erreichten Standard.

• KfW-Kredit Nr. 308 – Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb)

- Förderkredit für Familien und Alleinerziehende, die eine Bestandsimmobilie kaufen und innerhalb von 4,5 Jahren energetisch sanieren. Ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins, Kredithöchstbetrag 100.000 bis 150.000 Euro.

• KfW-Kredite Nr. 358/359 – Ergänzungskredite für Einzelmaßnahmen

- Ergänzungskredit ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins und bis 120.000 Euro pro Wohneinheit bei bereits bezuschussten Einzelmaßnahmen. Hier ist die Kombination mit BAFA-Zuschüssen ausdrücklich vorgesehen.

• KfW-Förderung 458 – Heizungstausch

- Zuschuss zwischen 30 bis 70 Prozent der Kosten für klimafreundliche Heizsysteme (Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Hybrid), inklusive Boni (beispielsweise Klima-Bonus, Einkommensbonus, iSFP). Als Heizungsförderung können Sie maximal 23.500 Euro erhalten.

• BAFA-Förderung – Energieberatung für Wohngebäude

- Für die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erhalten Sie Zuschüsse bis zu 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal jedoch 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

• BAFA-Förderung – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

- Zuschüsse zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Kosten für einzelne Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder sommerlicher Wärmeschutz. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gib es einen Sonderzuschlag von 5 Prozent.

• BAFA-Förderung – Heizungsoptimierung

- Zuschuss zwischen 15 und 20 Prozent (mit iSFP) für Maßnahmen wie hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Dämmung von Rohrleitungen oder moderne Regeltechnik. Maximal können Sie 30.000 Euro erhalten.

Gut zu wissen: Das BAFA fördert ausschließlich mit Zuschüssen, die Sie nicht zurückzahlen müssen.

Kann ich die Kosten einer energetischen Sanierung von der Steuer absetzen?

Alternativ können Sie die Kosten einer energetischen Sanierung Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim auch von der Steuer absetzen. Die Betonung liegt hier allerdings auf dem „alternativ“: Sie müssen sich zwischen BAFA-Förderung/KfW-Krediten oder Steuerersparnis entscheiden – beides zusammen geht nicht. Und: Im Unterschied zu den Förderprogrammen, die bereits greifen, während die Maßnahmen laufen, erhalten Sie die steuerliche Erstattung erst nach Abschluss der Arbeiten.

Folgende Voraussetzungen gelten für die steuerliche Geltendmachung der Kosten energetischer Sanierungen:

1. Die energetischen Maßnahmen müssen steuerlich absetzbar sein. Dazu zählen: Wärmedämmung, Fenster- und Türen-Erneuerung, Heizungstausch, Einbau von Lüftungsanlagen sowie die Optimierung bestehender Heizungen, sofern diese älter als 2 Jahre sind.

2. Sie dürfen 20 Prozent der Sanierungskosten, maximal jedoch 40.000 Euro, über einen Zeitraum von 3 Jahrengeltend machen. Die Verteilung sieht folgendermaßen aus: 7 Prozent (maximal 14.000 Euro) im Jahr der Fertigstellung, 7 Prozent (maximal 14.000 Euro) im Folgejahr und schließlich 6 Prozent (maximal 12.000 Euro) im zweiten Folgejahr.

3. Die Immobilie muss mindestens zehn Jahre alt sein und von Ihnen selbst bewohnt werden.

4. Sie müssen die Arbeiten von einem qualifizierten Fachunternehmen durchführen lassen und sich dies bescheinigen lassen.

5. Die Steuerminderung können Sie einfach durch Ausfüllen der Anlage „Energetische Maßnahmen“ (§35c EStG) im Rahmen Ihrer jährlichen Einkommenssteuererklärung beantragen.

Wirtschaftlichkeit und Wertsteigerung: So profitiert Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim

Die energetische Sanierung ist eine Investition mit direktem finanziellen Mehrwert: Sie profitieren als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis gleich doppelt: Durch dauerhaft niedrige Betriebskosten und durch eine signifikante Wertsteigerung Ihrer Immobilie. Die Frage ist insofern weniger, ob sich eine energetische Sanierung lohnt, sondern wie sie sich am besten rechnet. Das Einsparpotential bei den Energiekosten kann je nach Zustand Ihrer Immobilie vor der Sanierung im hohen zweistelligen Bereich liegen. Die unmittelbare Erhöhung des Marktwerts Ihrer Immobilie erhöht zeitgleich die Aussicht auf eine weiterhin stabile Wertentwicklung. Wir von Aurentum Immobilien erleben tagtäglich, dass die Energieeffizienz einer Immobilie eine entscheidende Rolle beim Verkauf, bei der Vermietung und ja auch bei der Finanzierung spielt. Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche Immobilienbewertung und lassen Sie sich gerne von uns beraten. Wir haben immer Zeit für Sie und Ihr Anliegen – und sind stets in Ihrer Nähe.

FAQs

1. Wie lange dauert eine energetische Sanierung in Kelheim im Durchschnitt?

Das hängt natürlich vom Umfang der Maßnahmen ab. Einzelarbeiten wie ein Heizungstausch können bei guter Planung in wenigen Wochen realisiert werden. Eine Komplettsanierung mit Dämmung, Fenster-Wechsel und neuer Heiztechnik kann mehrere Monate dauern – vor allem wenn die Immobilie gleichzeitig genutzt wird. Mit einen guten Fahrplan lässt sich die Umsetzung jedoch effizient und realistisch steuern.

2. Wie finde ich in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis einen Energieberater?

Die erste Adresse für die Suche nach einem qualifizierten Energieberater im Kelheim ist die Website der „energie-experten.org/kelheim“. Dort finden Sie eine Liste zertifizierter Fachberater in Ihrer Nähe mit Leistungsbeschreibung, Referenzen und Kostentabelle. Eine Erstberatung, telefonisch, per Video oder auch vor Ort, ist überdies zumeist kostenlos. Daneben können Sie auch auf der Website der „deutsche-sanierungsberatung.de“ gute, lokale Experten finden.

3. Welche Maßnahmen sollten bei einer energetischen Sanierung zuerst umgesetzt werden?

Allgemein gilt: Zuerst sollte die Gebäudehülle verbessert werden, also Fassade, Dach und Fenster. Erst danach lohnt sich die Erneuerung der Heiztechnik, da ein besser gedämmtes Gebäude weniger Heizenergie verbraucht. Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt Ihnen die optimale Reihenfolge auf – sowohl technisch wie auch wirtschaftlich.

4. Wann rechnet sich eine energetische Sanierung vor dem Verkauf im Landkreis Kelheim nicht?

Zumindest Vorsicht ist in jenen Fällen geboten, in denen eine Immobilie so stark sanierungsbedürftig ist, dass der Käufer ohnehin kernsanieren muss und/oder die Investitionskosten unverhältnismäßig hoch wären. In dieser Situation kann es klüger sein, den Preis realistisch anzusetzen und die Immobilie als Sanierungsobjekt zu vermarkten.

Über den Autor

Alexander Schmidgal

Inhaber Aurentum Immobilien · Betriebswirt ·  DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1

Seit vielen Jahren begleite ich Eigentümer, Käufer und Investoren im Landkreis Kelheim.
Mein Schwerpunkt liegt auf Immobilienbewertung, Marktanalysen und der professionellen Vermarktung von Wohn- und Anlageimmobilien in Kelheim, Abensberg, Mainburg und Umgebung.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar.

Alex Schidgal - Kontakt Aurentum Immobilien

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