Hypothek – Was ist das und wofür können Sie sie nutzen?

Kaum ein Wort aus dem recht geschlossenen Sprachkosmos der Immobilienbranche hat eine so steile Karriere im allgemeinen Sprachgebrauch hingelegt wie die Hypothek. Eine „Hypothek aufs Haus aufnehmen“ ist auch im Landkreis Kelheim ein Ratschlag, der leicht über die Lippen geht, wenn Ebbe in der Kasse herrscht, trotzdem aber gerade größere liquide Mittel benötigt werden. Die Formulierung wird durch Kinofilme und Fernsehserien verbreitet und ganz aktuell hat der schlichte Begriff sogar eine quasi metaphorische Bedeutung erhalten: In der Diskussion um das soeben verabschiedete Rentenpaket sprachen dessen Kritiker bisweilen von einer großen Hypothek für die jüngeren Generationen. Gemeint ist eine schwere Belastung, die nachwirkt. Im Grundsatz ist die Hypothek jedoch ein Grundpfandrecht, mit dem Banken und Kreditinstitute einen Kredit absichern. Wenn Sie in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder Neustadt a. d. Donau den Kauf einer Immobilie erwägen oder Ihr Eigenheim renovieren oder umbauen möchten, sollten Sie über die Vor- und Nachteile einer Hypothek Bescheid wissen.

Lesen Sie im folgenden Ratgeber, was eine Hypothek genau ist, worin sie sich von einer Grundschuld unterscheidet, wann sie erlischt und schließlich Antworten auf die Frage, ob Sie Ihr Haus im Landkreis Kelheim auch mit einer bestehenden Hypothek verkaufen können.

Was ist eine Hypothek?

Die Hypothek ist – wie die Grundschuld – ein Grundpfandrecht zur Absicherung eines Kredits. Grundpfandrechte sind nach den Buchstaben des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) „dingliche Verwertungsrechte“. Das meint: Der Grundpfandrechtsinhaber kann bei einem Ausfall des Schuldners das entsprechende Pfand verwerten. Benötigen Sie beispielsweise zur Finanzierung einer Immobilie im Landkreis Kelheim einen Kredit, so dient die Hypothek Ihrem Kreditinstitut als Sicherheit für den Fall, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Das Grundpfandrecht erlaubt der Bank dann den unmittelbaren Zugriff auf die Immobilie – sie kann sie im Rahmen einer Zwangsversteigerung zu Geld machen und mit dem Erlös die Kreditschulden begleichen.

Die Hypothek kann grundsätzlich nur für Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte (Häuser, Wohnungen) bestellt werden. Sie muss von einem Notar beurkundet und ins Grundbuch eingetragen werden.

Wie unterscheidet sich die Hypothek von der Grundschuld?

Vor rund 40, 50 Jahren war die Hypothek das bevorzugte Mittel, um Immobilienfinanzierungen abzusichern. Daher rührt auch ihre erstaunliche, sprachliche Bekanntheit. Inzwischen ist sie weitgehend von der Grundschuld abgelöst worden. Was vor allem einen Grund darin hat, dass die Grundschuld es Banken und Kreditinstituten bei Zwangsvollstreckungen leichter macht – im Falle einer Hypothek müssen sie eine abhängige Forderung (Ausfall des Immobiliendarlehens) nachweisen, während bei einer Grundschuld diese Notwendigkeit entfällt. Davon einmal abgesehen, gibt es gleichwohl handfeste, praktische Unterschiede:

1. Darlehenssumme

- Die Hypothek ist fest an eine bestimmte Darlehenssumme, sprich: Forderung, gebunden (der Fachterminus lautet: akzessorisch) und sinkt mit jeder bezahlten Rate. Ist das Darlehen getilgt, besteht keine Forderung mehr.

- Die Grundschuld ist nicht von einer Forderung abhängig und bleibt in voller Höhe im Grundbuch vermerkt – unabhängig davon, wie viel Sie zwischenzeitlich getilgt haben.

2. Grundbucheintrag

- Bei einer Hypothek wird der Grundbucheintrag gelöscht, sobald das Darlehen vollständig getilgt wurde. Es entstehen keine weiteren Kosten.

- Eine Grundschuld verschwindet hingegen nicht automatisch aus dem Grundbuch. Das passiert nur auf Antrag und mit Löschungsbewilligung der Bank. Sie verwandelt sich in eine Eigentümergrundschuld – was gleichwohl den Vorteil mit sich bringt, dass sie jederzeit für ein neues Darlehen „reaktiviert“ werden kann, ohne das Kosten für einen Grundbuchneueintrag anfallen.

3. Übertragbarkeit

- Eine Briefhypothek (dazu weiter unten) kann völlig kostenfrei an einen neuen Gläubiger übergeben werden.

- Ein Gläubigerwechsel ist bei der Grundschuld zumeist mit Kosten für einen neuen Grundbucheintrag verbunden.

Wichtig: Bei einer Hypothek haften Sie als Kreditnehmer nicht nur dinglich, also über die Immobilie, sondern automatisch auch persönlich, also mit Ihren Einkommen. Bei der Grundschuld fehlt diese automatische persönliche Haftung – wenngleich Banken und Kreditinstitute inzwischen via Zusatzklausel ebenfalls die persönliche Haftung mit dem Gesamtvermögen verlangen.

Was bedeutet „eine Hypothek aufnehmen“?

Wenn Sie eine Hypothek aufnehmen, bedeutet das, dass Sie die Rechte an Ihrer Immobilie in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis an den Kreditgeber, also in aller Regel an eine Bank abgeben. Im Gegenzug erhalten Sie vom Kreditinstitut Geld. In folgenden Fällen können Sie eine Hypothek aufnehmen:

1. Immobilienfinanzierung: Sie möchten ein Haus in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis kaufen und Ihr Eigenkapital reicht für den Kaufpreis nicht aus.

2. Kapitalbeschaffung: Benötigen Sie als Eigentümer Geld, beispielsweise für eine Sanierung oder Modernisierung Ihrer Immobilie, so können Sie ebenfalls eine Hypothek aufnehmen und Ihr Haus in Kelheim beleihen. Im Unterschied zu einer Anschlussfinanzierung, bei der ein bestehendes Darlehen nach dem Ende der Zinsbindung ausläuft und durch ein neues abgelöst werden muss, können Sie mit einer Hypothek (auf den nicht mehr belasteten Teil Ihres Hauses) einen zweiten Kredit aufnehmen.

Gut zu wissen: Die mit einer Hypothek besicherte Kreditsumme ist – anders als bei typischen Baudarlehen – nicht zweckgebunden. Sie steht Ihnen zur freien Verfügung. Sie können damit eine Ferienwohnung kaufen oder ein neues Auto, aufwendige Modernisierungsarbeiten durchführen oder eine Weltreise machen.

Welche Arten einer Hypothek gibt es?

Ein Hypothekendarlehen kann auf zwei Arten besichert werden:

- Briefhypothek

- Buchhypothek

1. Die Briefhypothek stützt sich auf die Regelungen des § 1116 I BGB und ist in Deutschland die geläufigste Form der Hypothek. Zusätzlich zum Eintrag in das Grundbuch stellt das Grundbuchamt einen Hypothekenbrief aus. Dieser enthält alle Information aus dem Grundbucheintrag (Name des Gläubigers, Höhe des Forderungsbetrags, Zinssatz) und wird an den Kreditgeber ausgehändigt, der damit seine Ansprüche an der jeweilige Immobilie erhält. Die Briefhypothek hat den Vorteil, dass das Dokument bei einer Umschuldung oder einem Gläubigerwechsel lediglich an den neuen Kreditgeber – mit einer kurzen schriftlichen Abtretungserklärung – übergeben werden muss. Ein neuer Grundbucheintrag ist nicht notwendig – das spart Zeit und vor allem Kosten.

2. Die Buchhypothek (§ 116 II BGB) steht auch namentlich allein für den Eintrag der Hypothek ins Grundbuch. Damit ist der Kreditgeber, also zumeist die Bank, zwar im Grundbuch notiert und kann bei Zahlungsausfällen entsprechende Ansprüche geltend machen. Kommt es allerdings zu einem Gläubigerwechsel, ist ein neuer kostenpflichtiger Eintragim Grundbuch nötig. Diese Kosten hat der Kreditnehmer zu tragen. Sie belaufen sich auf rund 0,2 Prozent der Restschuld. Beträgt diese beispielsweise 150.000 Euro, so sind 300 Euro fällig.

Unabhängig von den Modalitäten der Eintragung ins Grundbuch sollten Sie als potentieller Kreditnehmer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder der Umgebung die folgenden Varianten bei der praktischen Ausgestaltung der Hypothek beachten:

1. Die Festzinshypothek ist der Standard und quasi selbsterklärend: Sie vereinbaren mit Ihrer Bank einen festen Zinssatz über eine bestimmte Laufzeit und zahlen fortan eine gleichbleibende, monatliche Rate, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzt. Wobei der Tilgungsanteil im Laufe der Zeit immer größer wird, während der Zinsanteil sinkt.

2. Die variable Hypothek steht hingegen für eine Immobilienfinanzierung mit flexibler Laufzeit und flexiblem Zins– punktet dafür aber mit dem Vorteil einer jederzeitigen Kündigungsoption (zumeist mit dreimonatiger Frist). Das Konstrukt eignet sich ausschließlich für kurzfristige Finanzierungswünsche oder zur Überbrückung eines finanziellen Engpasses. Die Flexibilität kommt immer im Team mit dem Risiko steigender Zinsen, die Ihre monatlichen Kosten erhöhen und unkalkulierbar machen.

Am Rande: Die Umkehrhypothek ist eine Form der Immobilienrente und ein spezielles Darlehen, bei dem ältere Immobilieneigentümer einen Kredit auf die selbstbewohnte Immobilie aufnehmen und sich diese Summe als monatliche Rente auszahlen lassen. Sie erhalten ein lebenslanges Wohnrecht und müssen weder Zinsen noch Tilgung zahlen. Der gesamte Kreditbetrag samt Zinsen wird erst fällig, wenn Sie ausziehen oder versterben – und durch den Verkauf der Immobilie getilgt. Das Prinzip der Hypothek, die kontinuierlich kleiner werdende Restschuld, wird in diesem Fall umgekehrt – daher rührt der Name.

Was kostet die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch?

Für die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch fallen selbstredend Gebühren an, die Sie nicht an Ihre Bank, sondern an den Notar und das Grundbuchamt zahlen müssen. Eine Gesamtrechnung über beide Posten erhalten Sie in aller Regel vom Notar. Kalkulieren Sie mit 1,5 bis 2 Prozent der Darlehenssumme. Bei einer Kreditsumme von 300.000 Euro müssen Sie folglich zwischen 4.500 und 6.000 Euro überweisen.

• Was hat es mit dem Grundschuldzins auf sich?

Muss die Bank wegen eines totalen Zahlungsausfalls tatsächlich die Zwangsvollstreckung betreiben, so entstehen ihr Durchführungskosten. Um diese abzudecken, sichert sich das Kreditinstitut durch einen weiteren Zins ab, der neben dem eigentlichen Zinssatz für das Darlehen in Ihren Unterlagen fixiert ist. Dieser Grundschuldzins (er heißt heute auch bei Hypotheken so) liegt in Größenordnungen zwischen 12 und 20 Prozent und verändert sich nicht. Sie müssen sich als Kreditnehmer gleichwohl keine grauen Haare über den unverhältnismäßig hohen Prozentsatz wachsen lassen: Der Grundschuldzins wird erst relevant, wenn Sie tatsächlich in Zahlungsverzug geraten. Diese Zinsen müssen Sie nur dann zahlen, wenn Sie Ihre Kreditraten nicht mehr bedienen können.

Bis zu welcher Höhe kann ich eine Hypothek aufnehmen?

Die Höhe der Hypothek, die Ihnen eine Bank zugesteht, hängt natürlich vom Wert der Immobilie ab, die Sie kaufen oder beleihen möchten. Allerdings setzen Kreditinstitute nicht einfach den aktuellen Verkehrswert von Haus oder Wohnung an, sondern den sogenannten Beleihungswert. Das ist der monetäre Wert, den die Bank im Falle einer Versteigerung oder eines sonstigen Verkaufs mit relativer großer Wahrscheinlichkeit erhalten würde – und zwar nicht morgen, sondern auch in einigen Jahren noch, wenn sich der Markt möglicherweise verändert hat. Mit anderen Worten: Die Bank kalkuliert diverse Risiken ein, die den zu erzielenden Kaufpreis schmälern könnten. Und deshalb liegt der Beleihungswert – je nach Kreditinstitut – bei 70 bis 90 Prozent des aktuellen Kaufpreises.

Beispiel: Hat Ihre Immobilie in Kelheim, Abensberg oder im Landkreis einen Marktwert von 350.000 Euro dann beläuft sich ihr Beleihungswert auf 245.000 Euro bis 315.000 Euro.

Von diesem Beleihungswert nehmen Banken nun einen weiteren Abschlag vor, um sich gegen potentielle Risiken durch Wertminderung oder Verschlechterung der Marktlage abzusichern. Die prozentualen Grenzen liegen üblicherweise zwischen 60 bis 80 Prozent.  Die Differenz aus Beleihungswert und Risikoabschlag ergibt schließlich die die sogenannte Beleihungsgrenze der Immobilie. Sie steht gleichzeitig für die absolute Maximalsumme, die Ihnen die Bank als Immobiliendarlehen gewährt.

Beispiel: Hat Ihre Immobilie einen Verkehrswert von 320.000 Euro, so liegt ein üblicher Beleihungswert (in Höhe von 80 Prozent des Verkehrswerts) bei 256.000 Euro. Nach Abzug eines ebenfalls üblichen Risikoabschlags ergibt sich eine Beleihungsgrenze (in Höhe von 70 Prozent des Beleihungswerts) von 179.200 Euro.

Damit sind wir allerdings noch nicht am Ende: Denn welche Konditionen Sie für Ihre Hypothek erhalten, hängt wesentlich vom Beleihungsauslauf ab. Das ist eine schlichte, aber recht wichtige Prozentzahl: Sie gibt das Verhältnis zwischen dem Beleihungswert Ihrer Immobilie und der Höhe des aufgenommenen Darlehens an. Auf Basis dieser Prozentzahl legt die Bank den Zinssatz für Ihre Hypothek fest. Dabei gilt: Je höher die Zahl des Beleihungsauslaufs, desto höher klettert der Sollzins Ihres Kreditvertrags. Im Grundsatz gilt: Bei einem Beleihungsauslauf bis zu 60 Prozent erhalten Sie von der Bank die besten Konditionen, da diese das Ausfallrisiko dann als gering einschätzt.

Gut zu wissen: Wenn Sie den aktuellen Verkehrswert Ihrer Immobilie kennen, können Sie alle Angelegenheiten rund um Haus oder Wohnung besser kalkulieren und planen – sei es die Aufnahme einer Hypothek oder einen in Erwägung gezogenen Verkauf. Die zertifizierten Experten von Aurentum Immobilien bewerten Ihre Immobilie auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren und liefern Ihnen ein aussagekräftiges und belastbares Ergebnis – kostenlos und unverbindlich.

• Rangfolge der Hypothek im Grundbuch

„Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.“ Nach diesem eingängigen Motto funktioniert – ein wenig flapsig formuliert – im Grundsatz auch die „Gläubigerbedienung“ des Grundbuchs. Das meint: Ein Hypothek, die zuerst im Grundbuch eingetragen wurde, genießt den Status einer 1a-Hypothek, weil die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung als erste ihr Geld zurück erhält. Reicht der Erlös für die nachrangigen Banken oder Gläubiger nicht aus, so gehen sie leer aus.

Sie können ein Haus also durchaus mit mehreren Hypotheken belasten, allerdings erhalten Sie für zweitrangige oder 1b-Hypotheken logischerweise schlechtere Konditionen, sprich: Sie müssen höhere Zinsen bezahlen, weil das Risiko für Banken und Kreditinstitute größer ist. Aber: Erlischt die erstrangige Hypothek, weil sie vollständig getilgt wurde, so rücken die nachrangigen Hypotheken im Grundbuch auf und erhalten einen besseren Rang.

Wie zahle ich ein Hypothekendarlehen zurück?

Das Hypothekendarlehen wird üblicherweise durch feste monatliche Raten zurückgezahlt, die jeweils Tilgung plus Zinsen enthalten. Den Tilgungssatz können Sie bei Abschluss individuell festlegen – er sollte mindestens bei 2 Prozent, kann aber auch bei 4 oder 5 Prozent liegen, je nach Höhe der Summe und persönlichem Einkommen. Da Sie immer nur Zinsen auf Ihre Restschuld zahlen müssen, erhöht sich der Tilgungsanteil Ihrer monatlichen Rate kontinuierlich, während der Zinsanteil kleiner wird.

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, dass Ihr Vertrag ausdrücklich die Option einer kostenfreien Sondertilgung(mindestens einmal jährlich in Höhe von 5 Prozent der Hypothekensumme) enthält. So können gegebenenfalls ihre Restschuld schneller reduzieren.

Was passiert bei Zahlungsunfähigkeit?

Können Sie Ihre Hypothekenraten nicht mehr bezahlen, so hat Ihre Bank das Recht, die Zwangsversteigerung der Immobilie einzuleiten, um die offenen Schulden zu begleichen – denn das ist ja der elementare Kern eines jeden Grundpfandrechts. Nahezu immer lassen sich Banken und Kreditinstitute bereits in der Hypothekenbestellungsurkunde eine Klausel von Ihnen unterschreiben, mit der Sie der „dinglichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung“ zustimmen. Damit erteilen Sie Ihr Einverständnis, dass der Kreditgeber ohne weiteren Klageweg die Zwangsvollstreckung betreiben darf. Er erhält damit im Falle des Zahlungsverzugs einen sofort vollstreckbaren Titel. Diese Praxis ist übrigens kein Schurkenstück, sondern völlig legal.

Den oben erwähnten Grundschuldzins kann die Bank zusätzlich zur Deckung der anfallenden Kosten verwendeten. Ob sie das tut, liegt im Ermessen des jeweiligen Kreditinstituts.

So weit, das denkbare Schreckensszenario. Bevor es eintritt, sind Sie allerdings gut beraten, zunächst mit Ihrer Bank das Gespräch zu suchen. Handelt es sich um einen kurzfristigen, finanziellen Engpass, der Ihnen die Überweisung der regelmäßigen Raten aktuell unmöglich macht, so wird Ihnen Ihre Bank sicherlich Lösungsvorschläge anbieten – sei es eine kurzfristige Stundung, eine vorübergehende Senkung der Raten oder eine Verlängerung der Laufzeit des Kredits. Denn eine Zwangsversteigerung ist auch für die Bank immer die Ultima Ratio und kein Unterfangen, das sie bevorzugt anstrebt.

Wann erlischt eine Hypothek?

Eine Hypothek erlischt als Grundpfandrecht grundsätzlich, sobald keine Forderung mehr besteht. In den folgenden Szenarien ist das der Fall:

• Das Hypothekendarlehen wurde vollständig abbezahlt: Die Hypothek geht auf den Eigentümer über und wird in eine Eigentümergrundschuld umgewandelt.

• Der Gläubiger (die Bank) verzichtet auf die Hypothek: Auch in diesem Fall „gehört“ die (ehemalige) Hypothek nun als Eigentümergrundschuld dem Eigentümer. Allerdings erfordert diese Variante eine schriftliche Aufhebungserklärung des Gläubigers sowie die Zustimmung des Eigentümers und die Löschung muss beim Grundbuchamt beantragt werden.

• Eine Zwangsvollstreckung befriedigt den Gläubiger: Gerät der Kreditnehmer in herben Zahlungsverzug und betreibt die Bank die Zwangsversteigerung der Immobilie, so kann sie die ausstehenden Schulden mit dem Erlös begleichen.

Kann ich eine Immobilie mit Hypothek verkaufen?

Ja, Sie können Ihr Haus im Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis auch mit einer darauf noch lastenden Hypothek verkaufen. Zwei Varianten sind dabei denkbar: Zum einen begleichen Sie das noch laufende Hypothekendarlehen mit dem Verkaufserlös. Dabei müssen Sie jedoch einkalkulieren, dass Ihre Bank von Ihnen eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen kann, wenn Sie den Kredit vorzeitig, also vor Ende der Zinsbindungsfrist, zurückzahlen. Sie beansprucht diese Zahlung als Ausgleich für entgangene Zinsgewinne.

Zum anderen können Sie die Hypothek auf eine neue Immobilie, respektive auf den Käufer übertragen. Für den Käufer kann die Übernahme einer Hypothek interessant sein, wenn deren Zinssatz unter dem aktuellen Niveau liegt. Möglicherweise kann ein finanzieller Ausgleich zwischen Verkäufer und Käufer vereinbart werden, da der Verkäufer in diesem Fall die Kosten einer Vorfälligkeitsentschädigung spart, die je nach Restlaufzeit und Summe beträchtlich ausfallen können. Gleichwohl klappt eine Übertragung auf den Käufer nur, wenn die Bank den neuen Kreditnehmer akzeptiert.

Verkaufen Sie Ihre Immobilie, um relativ zeitnah ein neues Haus zu kaufen, so besteht überdies die Option, die Hypothek auf das neue Heim zu übertragen – vorausgesetzt, dieses ist mindestens gleich viel wert. In dieser Situation wird Ihnen die Bank vermutlich entgegenkommen und lediglich eine kleine Bearbeitungsgebühr verlangen.

Gut zu wissen: Beauftragen Sie mit dem Verkauf Ihrer Immobilie einen qualifizierten, erfahrenen Immobilienmakler, der im Landkreis Kelheim tief verwurzelt und gut vernetzt ist. Wir von Aurentum Immobilien bewerten nicht nur Ihre Immobilie professionell und vermarkten sie zielgruppengenau, wir geben Ihnen auch gern hilfreiche Tipps für Ihr Gespräch mit der ansässigen Bank.

FAQs

1. Welche Vorteile hat eine Hypothek gengenüber einer Grundschuld?

Der größte Vorteil einer Hypothek ergibt sich quasi aus ihrem elementaren Wesenszug: Sie ist „akzessorisch“, das meint: untrennbar mit einer konkreten Forderung verbunden. Wurde diese Forderung getilgt, erlischt die Hypothek automatisch. Die Grundschuld ist hingegen nicht an eine bestimmte Forderung gekoppelt und bleibt daher auch dann bestehen, wenn die ursprüngliche Schuld vollständig beglichen wurde. Sie muss explizit gelöscht werden. Allerdings können Sie sie auch im Grundbuch stehen lassen und für spätere Finanzierungen kostenfrei nutzen. Eine Möglichkeit, die die Hypothek nicht bietet.

2. Kann ich eine Hypothek aufnehmen, um eine Weltreise zu unternehmen?

Ja. Anders als typische Immobiliendarlehen ist die Kreditsumme aus einer Hypothek nicht zwangsläufig zweckgebunden: Sie können also mit dem Geld machen, was Sie wollen. Möchten Sie die finanziellen Mittel hingegen für eine Modernisierung Ihrer Immobilie verwenden, so sollten Sie dies Ihrer Bank in jedem Fall mitteilen: Sie erhalten dann vermutlich günstigere Zinsen, weil die Maßnahmen den Wert Ihrer Immobilie steigern.

3. Wie lang läuft eine Hypothek normalerweise?

Üblicherweise wird eine Hypothek über eine Laufzeit von 25 Jahren abgeschlossen, wobei die Zinsbindungsfrist zumeist bei 15 Jahren liegt. Gleichwohl sind deutliche Abweichungen nach oben oder unten möglich. Entscheidend für die Wahl bleiben individuelle Faktoren wie Einkommen und vorhandenes Eigenkapital.

4. Kann ich mein Haus mit mehreren Hypotheken belasten?

Ja. Grundsätzlich können Sie mehrere Hypotheken auf eine Immobilie aufnehmen, wobei Sie für die sogenannten nachrangigen Hypotheken von Banken und Kreditinstituten schlechtere Konditionen erhalten als für die erste, die im Grundbuch ganz oben steht. Maßgeblich für die Gesamtsumme aller Hypotheken bleibt die sogenannte Beleihungsgrenze, die pauschal bei

70 Prozent des Beleihungswerts der Immobilie liegt, der wiederum 80 Prozent vom Verkehrswert ausmacht.

Über den Autor

Alexander Schmidgal

Inhaber Aurentum Immobilien · Betriebswirt ·  DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1

Seit vielen Jahren begleite ich Eigentümer, Käufer und Investoren im Landkreis Kelheim.
Mein Schwerpunkt liegt auf Immobilienbewertung, Marktanalysen und der professionellen Vermarktung von Wohn- und Anlageimmobilien in Kelheim, Abensberg, Mainburg und Umgebung.

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