Immobilien-Leibrente – Antworten auf alle Fragen für Eigentümer in Kelheim und Abensberg

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
29.8.2026
Lesezeit:
32min
Immobilien-Leibrente

Beschleicht Sie als älterer Eigentümer im Landkreis Kelheim gelegentlich eine gewisse Furcht, wenn Sie daran denken, dass plötzlich unvorhergesehene, größere Reparaturen am Haus fällig werden könnten? Jahrelang haben Sie sprichwörtlich jeden Cent in Ihr Eigenheim investiert – jetzt ist das Haus abbezahlt und Ihre Rücklagen sind logischerweise überschaubar. Auf jeden Fall möchten Sie in Ihrem geliebten Zuhause weiter wohnen bleiben, aber Ihre Rente erlaubt Ihnen keine großen Sprünge. So wie Ihnen ergeht es vielen älteren Immobilieneigentümern – das Vermögen steckt im Eigenheim und der monatliche finanzielle Spielraum ist begrenzt. Das Modell der Immobilien-Leibrente zielt darauf, genau diese Herausforderung zu meistern: Sie verkaufen Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim und erhalten im Gegenzug nicht den einmaligen großen Kaufpreis, sondern eine lebenslange, monatliche Rente bei – ganz wichtig – gleichzeitigen lebenslangen Wohnrecht in Ihrem Haus. Die Immobilien-Leibrente sichert Ihnen so einen entspannten, finanziell unabhängigen Lebensabend in Ihrem Zuhause in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis.

Was ist eine Immobilien-Leibrente und wie funktioniert sie?

Die Leibrente ist eine Variante der Immobilienverrentung. Das Prinzip dahinter gestaltet sich zunächst recht einfach: Sie verkaufen Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis an einen gewerblichen Leibrenten-Anbieter (oder eine Privatperson), der Ihnen ein lebenslanges Wohnrecht, oft auch ein Nießbrauchrecht, garantiert. Der Wert dieses Wohnrechts wird vom Kaufpreis abgezogen. Der Käufer zahlt Ihnen den finalen Kaufpreis jedoch nicht in einer einzigen großen Summe, sondern als regelmäßige Rate aus – als lebenslange Rente „auf Ihren Leib“, daher der Name Leibrente. Zugleich übernimmt der Käufer alle Verpflichtungen zum Unterhalt und zur Instandhaltung der Immobilie – Sie müssen sich fortan weder um Reparaturen noch um die Grundsteuer kümmern.

Im Grundsatz profitieren Sie als Rentenempfänger in der Folgezeit von den finanziellen Mitteln, die Sie selbst einmal in Ihre Immobilie investiert haben. Die Immobilien-Leibrente ist daher eine ganz klassische Form der Altersvorsorge.

Zu Beginn der Laufzeit der monatlichen Rente können Sie zudem eine einmalige Abschlagszahlung vereinbaren, die dann ebenfalls vom Kaufpreis subtrahiert wird. Der Anspruch auf Leibrente und das Wohnrecht/Nießbrauchrecht werden als Reallast an erster Stelle in das Grundbuch eingetragen – so dass Sie auch bei einer etwaigen Insolvenz des Anbieters abgesichert sind.

Wichtig: Das Model der Immobilien-Leibrente richtet sich ausdrücklich an ältere Immobilieneigentümer im Landkreis Kelheim, die idealerweis rund um die 70 Jahre alt sind. Denn je länger Sie rein statistisch noch leben, desto kleiner fällt die Rente aus.

Gut zu wissen: Domovitum ist die spezialisierte Marke der Aurentum Immobilien Gruppe für die Immobilienverrentung. Wir gestalten Ihre Immobilien-Leibrente ganz nach Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und lassen Sie sich persönlich beraten, damit Ihre Immobilien-Leibrente perfekt zu Ihrer Lebenssituation passt. www.domovitum.de

Wie wird die Immobilien-Leibrente berechnet?

Die Berechnung der monatlichen Immobilien-Leibrente erfolgt in mehreren Schritten, die wir Ihnen folgend verständlich darstellen. Beachten Sie jedoch unbedingt: Es handelt sich bei den angewandten Formeln zwar um ein recht realitätsnahes Grundgerüst, trotzdem kann die Berechnung je nach Anbieter unterschiedlich ausfallen. Dabei spielen individuelle Faktoren, beispielsweise ob Sie monatliche oder quartalsmäßige Zahlungen wünschen, ebenso ein Rolle wie die Höhe der Abschläge, die der Käufer für notwendige, absehbare Reparaturen, öffentliche Abgaben und weiteres berechnet.

1. Der Wert Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim

Der Wert Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim ist die zentrale Ausgangsbasis für die Höhe Ihrer Leibrente. Er muss in jedem Fall professionell ermittelt werden, um eine belastbares Fundament für den anzusetzenden Kaufpreis zu schaffen.

Gut zu wissen: Bei Domovitum erhalten Sie eine professionelle Immobilienbewertung auf Basis der anerkannten Wertermittlungsverfahren kostenlos – mit allen relevanten Daten zu Ihrem Haus und zur Marktentwicklung im Landkreis Kelheim. Das Ergebnis ist stets nachprüfbar.

2. Berechnung des Wohnwerts

Zur Ermittlung des Werts, den Ihr lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauchrecht hat, wird eine hypothetische Jahresnettokaltmiete angesetzt, die Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim erzielen würde, wenn sie vermietet wäre. Diese Jahresnettokaltmiete wird nun mit dem sogenannten Kapitalwert oder Vervielfältiger multipliziert. Das ist ein Faktor, der sich aus Ihrer statistischen Restlebensdauer ergibt. Er wird jährlich vom Bundesfinanzministerium auf Basis der Sterbetafeln des Statistischen Bundesamts neu ermittelt und variiert nach Geschlecht. Sie können ihn im Internet jederzeit einsehen. Sind Sie heute zum Beispiel 70 Jahre alt und männlich, so haben Sie noch eine statische Lebenserwartung von 14,18 Jahren und der Vervielfältiger beträgt 9,938.

Die Formel für den Wert des Wohnrechts lautet:

Jahresnettokaltmiete x Kapitalwert = Wert des Wohnrechts

3. Ermittlung des Verrentungsbetrags

Rein theoretisch ergibt sich der absolute Verrentungsbetrag nun ganz einfach aus der Formel:

Immobilienwert – Wert des Wohnrechts = Verrentungsbetrag

Rein theoretisch deshalb, weil an dieser Stelle nun die oben kurz erwähnten speziellen Abschläge greifen, mit denen sich einzelne Anbieter gegen Eventualitäten, zukünftige Kosten und gegen das „Langlebensrisiko“ absichern. Diese Abschläge schmälern natürlich den insgesamt zur Verfügung stehenden Verrentungsbetrag. Behalten Sie diesen Umstand bitte im Hinterkopf – auch wenn wir ihn für die folgenden Beispielrechnungen außen vorlassen.

Gut zu wissen: Transparente, faire und verständliche Verträge gehören zum Selbstverständnis von Domovitum. Deshalb besprechen wir mit Ihnen alle Details Ihrer Immobilien-Leibrente sorgfältig und ausführlich. In unseren Verträgen finden Sie nichts Kleingedrucktes und keine versteckten Kosten.

4. Berechnung der monatlichen Immobilien-Leibrente

Der Verrentungsbetrag bildet nun die Grundlage für die Ermittlung Ihrer monatlichen Immobilien-Leibrente. Sie müssen ihn nur noch durch Ihre statistische Restlebenswartung – im Zusammenhang mit der Berechnung von Leibrenten wird zumeist auch vom Leibrentenfaktor gesprochen – teilen und dann noch einmal durch 12 Monate.

Verrentungsbetrag ./. Leibrentenfaktor ./. 12 = monatliche Immobilien-Leibrente

Rechenbeispiele für eine Immobilien-Leibrente im Landkreis Kelheim

Ihre Immobilien-Leibrente muss immer individuell berechnet werden. Dies noch einmal ausdrücklich betont. Die folgenden Beispiele zeigen daher nur den rechnerischen Ablauf und sind nur bedingt aussagekräftig – weil, wie angeführt, vor allem die Risikoabschläge des Käufers fehlen.

• Beispiel 1 für eine 72-jährige, verwitwete Frau

- Immobilienwert: 450.000 Euro

- fiktive Jahresnettokaltmiete: 13.500 Euro

- statistische Restlebenserwartung: 15,30 Jahre

- entsprechender Kapitalwert: 10,447

Berechnung des Wohnwerts: 13.500 Euro x 10,447 = 141.034,50 Euro

Berechnung des Verrentungsbetrags: 450.000 Euro – 141.034,50 Euro = 308.965,50 Euro

Monatliche Immobilien-Leibrente: 308.965,50 Euro ./. 15,30 Jahre ./. 12 Monate = 1.682,82 Euro

Die monatliche Immobilien-Leibrente der 72-jährigen Frau würde in diesem Fall 1.682,82 Euro betragen.

• Beispiel 2 für einen 67-jährigen, alleinstehenden Mann

- Immobilienwert: 600.000 Euro

- fiktive Jahresnettokaltmiete: 16.200 Euro

- statistische Restlebenserwartung: 16,26 Jahre

- entsprechender Kapitalwert: 10,860

Berechnung des Wohnwerts: 16.200 Euro x 10,860 = 175.932 Euro

Berechnung des Verrentungsbetrags: 600.000 Euro – 175.932 Euro = 424.068 Euro

Monatliche Immobilien-Leibrente: 424.068 Euro ./. 16,26 Jahre ./. 12 Monate = 2.173,37 Euro

Der 67-jährige Mann könnte in diesem Beispiel über eine monatliche Immobilien-Leibrente von 2.173, 37 Euro verfügen.

• Beispiel 3 für ein Ehepaar, beide 69 Jahre alt

- Immobilienwert: 350.000 Euro

- fiktive Jahresnettokaltmiete: 9.500 Euro

- statistische Restlebenserwartung (der Frau): 17,65 Jahre

- entsprechender Kapitalwert: 11,421

Berechnung des Wohnwerts: 9.500 Euro x 11,421 = 108.499,50 Euro

Berechnung des Verrentungsbetrags: 350.000 Euro – 108.499,50 Euro = 241.500,50 Euro

Monatliche Immobilien-Leibrente: 241.500,50 Euro ./. 17,65 Jahre ./. 12 Monate = 1.140,23 Euro

Unter den genannten Bedingungen bekäme das Ehepaar eine monatliche Immobilie-Leibrente von 1.140,23 Euro ausgezahlt. Anmerkung: Wird die Immobilien-Leibrente für Ehepartner vereinbart, so zählt stets die Restlebenserwartung samt entsprechendem Kapitalwert des statistisch länger lebenden Partners.

Muss die Immobilien-Leibrente versteuert werden?

Beziehen Sie eine Leibrente aus Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim, so müssen Sie diese als „sonstige Einkünfte“ in Ihrer Steuererklärung angeben (§ 22 Nr. 1a EStG). Aber: Von der Immobilien-Leibrente wird nur ein sogenannter Ertragsanteil besteuert. Das meint: Nur auf einen Teil der Rente müssen Sie Steuern zahlen – und die Höhe dieses Anteils hängt allein von Ihrem Alter ab. Je älter Sie zu Beginn der Rentenzahlung sind, desto weniger Steuern werden fällig. So muss ein 68-jähriger Rentenempfänger noch 16 Prozent seiner Rente versteuern, ein 74-Jähriger nur noch 12 Prozent, bei einem 80-Jährigen hat sich der Anteil auf 8 Prozent reduziert, ab 88 Jahre verbleiben 4 Prozent.

Beispiel: Beziehen Sie als 72-jährige Frau aus dem Beispiel oben eine Immobilien-Rente von 1.682,82 Euro dann sind davon 13 Prozent steuerpflichtig, also 1.682,82 Euro x 13 % = 218,77 Euro. Nur diese 218,77 Euro besteuert der Fiskus mit Ihrem persönlichen Steuersatz.

Welche Vorteile hat die Immobilien-Leibrente für Eigentümer in Kelheim?

Die Immobilienverrentung mit Bezug einer Leibrente hat für Sie als Eigentümer in Kelheim oder Abensberg eine ganze Reihe von Vorteilen:

Zusätzliche monatliche Rentenbezüge, mit denen Sie Ihre Altersrente aufstocken können,

Lebenslanges Wohnrecht in Ihrem angestammten Zuhause, grundbuchrechtlich abgesichert,

Instandhaltungskosten und Reparaturen an der Immobilie gehen zulasten des Käufers,

Mit einer Einmalzahlung können Sie eventuell noch vorhandene Schulden begleichen oder sich größere Wünsche erfüllen,

Finanzieller Vorteil, wenn Sie als Rentenempfänger länger leben als statistisch angenommen wurde,

Sie können eine Rentengarantiezeit festlegen, so dass bei einem vorzeitigen Tod Ihre Erben die Restzahlungen erhalten.

Was sind die Nachteile der Immobilien-Leibrente für Eigentümer in Abensberg?

Natürlich hat die Immobilien-Leibrente auch einige Nachteile im Gepäck, die nicht unter den Tisch gekehrt werden dürfen:

Der Kaufpreis wird durch den Wert des Wohnrechts und die Risikoabschläge des Käufers geschmälert,

Sie können Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim nicht mehr vererben,

Mögliche Wertsteigerungen der Immobilie kommen allein dem Käufer zugute,

Ihr lebenslanges Wohnrecht ist nutzlos, wenn ein Umzug in ein Pflege- oder Altersheim unumgänglich ist (Ausnahme: Sie haben ein Nießbrauchrecht vereinbart),

Finanzieller Nachteil, wenn Sie frühzeitig sterben und keine Rentengarantiezeit festgesetzt wurde,

Es gibt (noch) keine standardisierten Vertragsvorlagen, die Ihnen in allen relevante Punkten Sicherheit garantieren.

Welche Voraussetzungen müssen für die Immobilien-Leibrente gegeben sein?

Die Bedingungen, die verschiedene Leibrenten-Anbieter stellen, um mit ihnen ins sprichwörtliche Geschäft zu kommen, variieren ein wenig – dennoch gibt es ein paar Standards, die Sie kennen sollten:

• Mindestalter: Das Mindestalter für die Immobilien-Leibrente beginnt in aller Regel bei 65 Jahren. Bevorzugte Zielgruppe sind Eigentümer, die ihren 70. Geburtstag bereits gefeiert haben.

• Lastenfreies Grundstück: Im Grundbuch sollten nicht nur keine Rechte Dritter eingetragen, die Immobilie sollte zudem (nach Möglichkeit) schuldenfrei sein.

• Immobilienwert: Es versteht sich von selbst, dass Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim einen gewissen Wert haben muss, um überhaupt eine Mindestrente garantieren zu können. Den Grenzwert legen die einzelnen Anbieter fest, allgemein gilt jedoch einen Immobilienwert von 250.000 Euro als unterstes Limit.

Was sollte im Vertrag zur Immobilien-Leibrente stehen?

Es gibt, wie erwähnt, noch kaum standardisierte Vertragsentwürfe für die Immobilien-Leibrente, die eine gute Orientierung liefern könnten. Da jeder Vertrag individuell gestaltet werden kann, sollten Sie in jedem Fall einen juristisch beschlagenen Immobilienprofi hinzuziehen, um Ihre Interessen entsprechend geschützt zu wissen. Einige wichtige Punkte sollten stets im Vertrag explizit und unmissverständlich geregelt sein. Dazu gehören:

- die Vereinbarung über das Wohnrecht, respektive das Nießbrauchrecht,

- die Zahlungsmodalitäten, Höhe und Intervall der Immobilien-Leibrente,

- die Bedingungen zu Art und Dauer (eventuell Befristung) der Immobilien-Leibrente,

- der Ausgleich bei vorzeitiger Aufgabe des Wohnrechts/Nießbrauchrechts,

- die Vorgehensweise im Fall eines früheren Tods des Leibrentenempfängers,

- Festlegung der Zuständigkeitsbereiche, beispielsweise für die Instandhaltungen und Reparaturen,

- Verfahren bei Zahlungsausfall des Käufers.

Wichtig: Der Vertrag zur Immobilien-Leibrente wird erst mit seiner notariellen Beurkundung rechtskräftig. Achten Sie unbedingt darauf, dass sowohl die Zahlung der Leibrente als auch das lebenslange Wohnrecht/Nießbrauchrecht als Reallast an erster Stelle im Grundbuch eingetragen werden. Der Rang beziehungsweise die Reihenfolge der Grundbucheinträge entscheidet im Extremfall, also beispielweise bei Insolvenz und einer möglichen Verwertung der Immobilie, wer vorrangig aus dem Erlös entschädigt wird.

Tipp: Nehmen Sie eine Wertsicherungsklausel in den Vertrag auf. Damit werden die Ratenzahlungen an die Inflation angepasst. Das kann dann bei steigenden Verbraucherpreisen zu einer höheren Leibrente führen. Sinkt die Inflation, bleibt die aktuelle Leibrente bestehen. Die Prüfung einer solchen Anpassung sollte alle zwei Jahre erfolgen und sich am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts orientieren.

Gut zu wissen: Wir von Domovitum sind der festen Überzeugung, dass jede erfolgreiche Geschäftsbeziehung auf gegenseitigem Vertrauen basiert. Deshalb können Sie sich bei uns auf einen rechtssicheren, fairen Vertrag verlassen, der alle Eventualitäten klar und eindeutig regelt – und der für Sie nachvollziehbar und verständlich ist. Wir finden gemeinsam eine maßgeschneiderte Lösung für Sie. Dafür engagieren wir uns mit Sachkenntnis und Empathie.

Wann und für wen lohnt sich die Immobilien-Leibrente?

Die Immobilien-Leibrente lohnt sich insbesondere für noch fitte Hausbesitzer im Landkreis Kelheim, die gerade ihren 70. Geburtstag gefeiert haben – oder dies bald tun. Sie erhalten durch die zusätzliche monatliche Rente finanzielle Sicherheit und können Ihren Lebensabend in Ihrem geliebten Zuhause verbringen. Gleichzeitig fallen finanzielle Verpflichtungen wie beispielsweise Instandhaltungskosten, Grundsteuer und öffentliche Gebühren weg. Mit der möglichen größeren einmaligen Kapitalzahlung zu Rentenbeginn können Sie noch offene Verbindlichkeiten begleichen oder sich einen lange gehegten Herzenswunsch erfüllen. Die Immobilien-Leibrente kann überdies hervorragend dazu genutzt werden, den Lebenspartner über den eigenen Tod hinaus abzusichern: Legen Sie vertraglich fest, dass Rente und lebenslanges Wohnrecht/Nießbrauchrecht bis zum Tode des länger lebenden Partners laufen.

Am Rande: Das Leibrenten-Modell lässt sich auch innerhalb der Familie umsetzen, beispielsweise indem Sie an Ihre Kinder oder einen anderen Angehörigen verkaufen. Vorteil: Es fällt keine Schenkungssteuer an, da es sich um ein Rechtsgeschäft handelt.

Wichtig: Können Sie hingegen absehen, dass Ihnen der Verbleib in Ihrer Immobilie in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis auf Dauer zu beschwerlich wird oder Ihnen das Haus schlicht zu groß erscheint, dann ist ein klassischer Immobilienverkauf die bessere Wahl. Mit dem höheren Erlös können Sie sich dann in einer kleineren Wohnung komfortabel einrichten.

Welche Alternativen zur Immobilien-Leibrente gibt es?

Bevor wir Ihnen folgend noch zwei weitere Modelle der Immobilienverrentung kurz vorstellen, zunächst noch eine Art „Vertiefung“ zur Immobilien-Leibrente: Neben der klassischen Leibrente mit lebenslanger Zahlung und lebenslangem Wohnrecht gibt es auch die sogenannten Zeitrente mit Rentenzahlungen für einen zuvor festgelegten Zeitraum.

1. Varianten der Leibrente: Die Zeitrente

• Aufgeschobene Zeitrente: Bei diesem Modell wird eine Rentenzahlung erst einige Zeit nach Vertragsabschluss vereinbart. Das kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Sie als Verkäufer zunächst noch arbeiten und über ein gutes Einkommen verfügen, sich aber für Ihren Ruhestand zusätzliche Einnahmen sichern möchten.

• Mindestzeitrente oder verlängerte Leibrente: Der Käufer zahlt in diesem Fall die Rente garantiert über den zuvor festgelegten Zeitraum, eventuell auch über den Tod des Rentenempfängers hinaus. Verstirbt dieser vor Ablauf der Frist, müssen die noch ausstehenden Zahlungen stellvertretend an die Erben geleistet werden.

• Höchstzeitrente oder abgekürzte Leibrente: Auch diese Variante wird für einen vereinbarten Zeitraum gezahlt. Allerdings endet die Zahlung auch dann, wenn der Rentenempfänger noch lebt. Nur beim vorzeitigen Ableben des Begünstigten darf der Käufer seine Zahlungen einstellen – er muss die eventuell noch ausstehende Restkaufsumme in diesem Fall auch nicht – wie bei der Mindestzeitrente – an die Erben überweisen.

2. Der Immobilien-Teilverkauf

Wie der Name es bereits andeutet, verkaufen Sie in diesem Fall nur einen Teil Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim an einen Teilverkauf-Anbieter – und zwar maximal 50 Prozent. Der Käufer wird damit Miteigentümer. Ein zertifizierter Immobiliengutachter ermittelt zuvor den Verkehrswert Ihrer Immobilie, der mindestens bei 250.000 Euro liegen muss. Für den verkauften Teil erhalten Sie sofort nach Vertragsabschluss eine Überweisung der vereinbarten Summe, über die Sie frei verfügen können.

Gleichzeitig garantiert Ihnen der Verkäufer ein grundbuchrechtlich abgesichertes Nießbrauchrecht. Sie können Ihr Haus also weiter bewohnen, umbauen, modernisieren oder im Bedarfsfall auch vermieten. Für den verkauften Teil Ihrer Immobilie müssen Sie dem Käufer gleichwohl monatlich ein sogenanntes Nutzungsentgelt, also eigentlich eine Miete, zahlen.

Beim Immobilien-Teilverkauf bleiben Sie weiterhin (Mit-) Eigentümer Ihrer Immobilie. Das bedeutet: Einerseits profitieren Sie vom möglichen Wertsteigerungen Ihres Hauses, andererseits müssen Sie dieses auch instandhalten und die laufenden Kosten tragen.

Risiken, die Sie bedenken sollten: Ein hoher Teilverkaufspreis bedingt ein hohes Nutzungsentgelt, das Sie als Miete an den Käufer zahlen müssen. Dieses wird immer als Prozentsatz des Kaufpreises berechnet und kann nach einer ersten Festschreibung auch erhöht werden.

Gut zu wissen: Wir von Domovitum verzichten – anders als alle übrigen Anbieter – vollständig auf das ansonsten übliche monatliche Nutzungsentgelt. Sie müssen also weder heute noch morgen mit zusätzlichen Kosten kalkulieren.

3. Die Umkehrhypothek

Bei der Umkehrhypothek schließen Sie als Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis einen Kreditvertrag mit einer Bank oder einer Versicherung ab. Ihr Haus bleibt in Ihrem Eigentum, sie erhalten jedoch die Hypothek in monatlichen Raten ausbezahlt. Zinsen und Tilgung werden Ihnen gestundet.

Im Gegensatz zur normalen Immobilienfinanzierung baut sich die Schuldenlast so von Jahr zu Jahr mehr auf, das Prinzip der Hypothek funktioniert also umgekehrt – daher rührt der Name. Ist die Laufzeit abgelaufen, so enden die monatlichen Ratenzahlungen und die Hypothek muss entweder in einer Summe zurückgezahlt werden oder die Immobilie wechselt in den Besitz der Bank.

Vorteil dieser Variante ist ebenfalls der Verbleib in den, in diesem Fall tatsächlich „eigenen“ vier Wänden bei gleichzeitiger Aufstockung der monatlichen Rente. Nachteil hingegen: Sie bleiben als Eigentümer vollständig in der Pflicht, für den Unterhalt der Immobilie zu sorgen. Und noch wichtiger: Die Abzüge und Risikoabschläge, die vom Darlehensgeber von vorneherein einbehalten werden, sind in aller Regel sehr hoch und recht undurchschaubar, so dass die Umkehrhypothek im direkten Vergleich mit allen anderen Formen der Immobilienverrentung eher negativ zu bewerten ist.

Ist die Immobilien-Leibrente eine gute Entscheidung?

Ob die Immobilien-Leibrente für Sie persönlich genau das Richtige ist, hängt wesentlich von Ihren ganz individuellen Lebensumständen ab. Möchten Sie in fortgeschrittenem Alter mehr finanzielle Sicherheit und ein komfortables Auskommen erreichen und das angestammte Zuhause auf keinen Fall verlassen, dann legt die Immobilien-Leibrente ein gutes Fundament dafür. Bei Domovitum können Sie zudem vertraglich vereinbaren, dass Sie auch nach dem Verkauf noch eine gewisse Verantwortung für Ihre Immobilie übernehmen möchten. Anders als viele andere Anbieter legt Domovitum stets großen Wert darauf, maßgeschneiderte Lösungen für Eigentümer in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder Im Landkreis zu verwirklichen – statt schlicht Standard anzubieten. Lassen Sie sich ausführlich beraten und über die vielen Möglichkeiten der individuellen Gestaltung Ihrer Immobilien-Leibrente informieren.

Immobilien-Leibrente: Persönlich beraten lassen

Sie möchten wissen, ob eine Immobilien-Leibrente für Ihre persönliche Situation die richtige Lösung ist? Oder möchten Sie erfahren, welchen Wert Ihre Immobilie hat und welche Möglichkeiten einer Immobilienverrentung für Sie infrage kommen?

Mit Domovitum, der spezialisierten Marke der Aurentum Immobilien Gruppe für Immobilienverrentung, beraten wir Eigentümer persönlich, transparent und individuell. Gemeinsam prüfen wir Ihre Immobilie, Ihre Wünsche und Ihre persönliche Lebenssituation und zeigen Ihnen verständlich auf, welche Lösung sinnvoll sein kann – von der klassischen Immobilien-Leibrente über alternative Verrentungsmodelle bis hin zum klassischen Immobilienverkauf.

Jetzt unverbindlich beraten lassen:

Aurentum Immobilien GmbH | Domovitum
📍 Babostraße 22, 93326 Abensberg
📞 09443 4279988
✉️ info@aurentum-immobilien.de
🌐 www.aurentum-immobilien.de

Lassen Sie sich unverbindlich beraten und erfahren Sie, welche Möglichkeiten Ihre Immobilie Ihnen im Alter bieten kann.

FAQs

Bei einer Immobilien-Leibrente verkaufen Sie als Eigentümer Ihre Immobilie, erhalten vom Käufer den Kaufpreis jedoch nicht auf einmal und in einer Summe, sondern in Form einer monatlichen Rente bis an Ihr Lebensende. Gleichzeitig räumt Ihnen der Käufer ein ebenfalls lebenslanges Wohnrecht, oder auch ein Nießbrauchrecht, ein, so dass Sie Ihr Zuhause nicht verlassen müssen. Der Wert dieses Wohnrechts/Nießbrauchrechts wird vom Kaufpreis abgezogen. Die Verantwortung für die Immobilie trägt fortan der Käufer, er muss sich um die Instandhaltung kümmern und sämtliche Steuern und Gebühren übernehmen.

Die Leibrente wird „auf den Leib“ des Begünstigten und daher klassischerweise bis zu seinem Tod bezahlt. Es handelt sich folglich um eine lebenslange Rente. Es gibt gleichwohl Varianten, die vertraglich vereinbart werden können – und zusätzliche Fristen festlegen. So muss die „verlängerte Leibrente“ über einen bestimmten Zeitraum gezahlt werden – auch wenn der Rentenempfänger vor Ablauf der terminierten Frist stirbt. Die noch ausstehenden Zahlungen erhalten dann die Erben. Umgekehrt endet die „abgekürzte Leibrente“ automatisch mit dem vereinbarten Termin – unabhängig davon, ob der Begünstigte noch lebt. Verstirbt er vor dem Fixdatum, darf der Käufer seine Zahlungen schlicht einstellen.

Nein. Die Immobilien-Leibrente ist an zwei relevante Bedingungen gekoppelt: Erstens muss die zu verrentende (schuldenfreie) Immobilie einen gewissen Mindestwert haben – üblicherweise gelten 250.000 Euro als Minimum – und zweitens müssen Sie als Eigentümer älter als 65 Jahre sein. Da der Wert des Wohnrechts für die Restlebensdauer des Rentenempfängers vom Kaufpreis abgezogen wird, ergäbe sich andernfalls keine Mindesthöhe der Rentenzahlungen.

Ja. Haben Sie Ihre Immobilien-Leibrente und das dazugehörige Wohnrecht/Nießbrauchrecht als Reallast an erster Stelle in Abteilung II des Grundbuchs eintragen lassen – was üblich ist – dann bleibt sie auch nach einer Zwangsversteigerung erhalten. Das meint: Der neue Käufer muss die Rente weiterzahlen und Ihr Wohnrecht/Nießbrauchrecht dulden. Nur ein nachrangiger Grundbucheintrag könnte die Immobilien-Leibrente theoretisch erlöschen lassen. Dieser Fall würde jedoch voraussetzen, dass an erster Stelle noch eine Grundschuld oder ähnliches vermerkt ist – was jedoch eine Verrentung der Immobilie von vorneherein unmöglich machen würde.

Das hängt von der vertraglichen Gestaltung ab. Bei einem reinen Wohnrecht kann die Immobilie in der Regel nicht selbst vermietet werden. Wurde dagegen ein Nießbrauchrecht vereinbart, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Immobilie zu vermieten und die Mieteinnahmen zu erhalten. Gerade deshalb sollte bereits beim Abschluss der Immobilien-Leibrente geregelt werden, was bei einem späteren Auszug oder einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit geschieht.

Ja. Neben der monatlichen Leibrente kann eine zusätzliche Einmalzahlung vereinbart werden. Dadurch steht beispielsweise Kapital für größere Anschaffungen, die Ablösung bestehender Verbindlichkeiten oder persönliche Wünsche zur Verfügung. Die Höhe der Einmalzahlung beeinflusst allerdings den verbleibenden Verrentungsbetrag und damit die spätere monatliche Leibrente.

Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ein lebenslanges Wohnrecht sichert in erster Linie das eigene Wohnen in der Immobilie. Ein Nießbrauchrecht bietet darüber hinaus mehr Flexibilität, da die Immobilie grundsätzlich auch vermietet und die Mieteinnahmen vereinnahmt werden können. Welche Variante sinnvoller ist, hängt von der persönlichen Lebensplanung und der konkreten Vertragsgestaltung ab.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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