Vorsicht, Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf!

Vorzeitige Veräußerung kann Gewinne aus Immobilienverkäufen schmälern


Erstmals seit vielen Jahren erwarten Experten stagnierende Immobilienpreise im zweiten Halbjahr 2022, spätestens im Jahr 2023. Steigen die Zinsen weiterhin so stark wie im ersten Halbjahr, sind in einigen Regionen sogar sinkende Preise möglich.

Wer deshalb den Verkauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte die sogenannte Spekulationssteuer im Auge behalten. Sie wird im Rahmen der Einkommensteuer für Einkünfte aus privaten Verkäufen erhoben.

Diese Steuer ist für vermietete Objekte, die vor Ablauf der Spekulationsfrist von zehn Jahren verkauft werden - fällig.

Für selbstgenutzte Immobilien fällt die Spekulationssteuer nicht an, wenn der Verkauf des Objektes im dritten Jahr stattfindet. (Sie haben zuvor zwei Jahre selbst bewohnt).

Für Grundstücke ohne Bebauung greift die 10 Jahres Frist allerdings immer.

Ein paar Besonderheiten sind auch bei Erbschaften und Schenkungen zu beachten. Hier beginnt die Frist nicht mit dem Antritt des Erbes oder dem Datum der Eigentumsübertragung. Ausschlaggebend ist vielmehr das Datum des Kaufvertrags für das Haus oder die Wohnung.

Der Gewinn errechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des früheren Kaufpreises plus Anschaffungskosten sowie den Veräußerungskosten, zum Beispiel Schönheitsreparaturen im Zusammenhang mit dem Verkauf. 

Der Nettogewinn, der sich aus dieser Rechnung ergibt, wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz multipliziert.

Übrigens: Die Spekulationsfrist beginnt und endet genau mit dem Datum der Beurkundung des Kaufvertrags. Das heißt, die Immobilie sollte tatsächlich keinen Tag früher als nach zehn Jahren verkauft werden, um die Spekulationssteuer zu vermeiden.

Über den Autor

Alexander Schmidgal

Inhaber Aurentum Immobilien · Betriebswirt ·  DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1

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