Kauf eines Grundstücks für die Zukunft?

Wer sich frühzeitig Bauland sichert, sollte genau wissen, worauf er sich einlässt.


Baugrundstücke sind rar. Umso spannender ist es, wenn Privatpersonen oder Gemeinden Land zum Kauf anbieten. Doch die begehrten Grundstücke sind längst nicht mehr nur bei Familien gefragt, die schnell ins Eigenheim einziehen wollen.
Auch andere Interessenten nutzen die Gelegenheit. So kaufen Eltern gerne Grundstücke in der eigenen Region als Reserve für ihre Kinder, damit diese dort in einigen Jahren bauen können.


Nun ist es durchaus verständlich, dass Eltern wollen, dass ihre erwachsenen Kinder später in ihrer Nähe wohnen. Aber sie sollten auch wissen: Die Investition in ein Grundstück ist grundsätzlich eine Spekulationsanlage.


Wie sich der Markt in den nächsten Jahren entwickeln wird, kann niemand genau vorhersehen. Lange Zeit ging es mit den Preisen steil bergauf, aber das kann sich auch sehr schnell ändern. Deshalb kann der Kauf auch riskant sein.

Erschließungspflicht kann ein Problem werden


Es gibt aber noch weitere Faktoren, die einen Hortkauf erschweren oder unmöglich machen können.

Es ist  ein Unterschied, ob das Grundstück von einem privaten Verkäufer oder einer Gemeinde gekauft wird. Kommunen schreiben oft eine Erschließungsverpflichtung in den Kaufvertrag. Daran muss sich der Käufer dann halten. Sonst drohen Bußgelder oder sogar der Entzug des Grundstücks.


Angesichts des knappen Flächenangebots betreiben viele Kommunen mit ihren zum Verkauf stehenden Grundstücken Bevölkerungspolitik. Sie wollen ein bestimmtes Klientel in ihre Gemeinde locken, zum Beispiel junge Familien oder Mitarbeiter von Firmen aus der Region. Deshalb bieten sie manchmal Bauland zu recht günstigen Preisen an, verlangen dann aber auch, dass es schnell bebaut wird.


Käuferinnen und Käufer sollten daher genau darauf achten, ob eine solche Verpflichtung im Vertrag festgehalten ist. Ist zum Beispiel eine Frist von drei Jahren festgelegt, muss das Haus zum vereinbarten Termin fertig sein. Wenn sich Verzögerungen abzeichnen, sollten Käufer rechtzeitig mit der Gemeinde sprechen.


Wenn Eltern für ihre Kinder Bauland kaufen, für das eine Bauverpflichtung besteht, können sie das Haus auf dem Grundstück natürlich sofort bauen. Dabei müssen sie sich aber an die Vertragsbedingungen halten.. Schaffen es Bauherren nicht, das Haus innerhalb der vereinbarten Bauverpflichtung fertig zu stellen, behalten sich die Gemeinden in der Regel ein Rücktritts- oder Vorkaufsrecht vor. Darüber hinaus können je nach Vertragsgestaltung Vertragsstrafen oder Zwangsgelder anfallen.


Die Kommunen sind nicht unbedingt an Strafen interessiert, aber sie wollen schon bestimmen, was und wann in ihrem Gebiet gebaut wird und Spekulationen ausschließen.


Wird ein Grundstück von einem privaten Verkäufer gekauft, gibt es in der Regel keine Bauverpflichtung, die den Käufer daran hindert, es jahrelang brach liegen zu lassen. Auch Gemeindegrundstücke ohne Bauverpflichtung müssen nicht sofort bebaut werden. Es gibt sogar viele Eigentümer, die gar nicht bauen wollen. Sie kaufen zum Beispiel das Grundstück ihres Nachbarn, weil sie ihre Ruhe haben wollen.


Wenn ein Grundstück Bauland ist, bedeutet das nicht automatisch, dass auch eine Verpflichtung zum Bauen besteht. Wenn das nicht ausdrücklich im Kaufvertrag steht, kann der Käufer bauen, wann er will - oder eben nicht.

Ein Baugrundstück ist immer mit Kosten verbunden


Was man bedenken sollte, ist, dass ein Grundstück immer Kosten verursacht - auch wenn es weder bebaut noch genutzt wird. Grundsteuer, Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, eventuell Straßenreinigungsgebühren und manchmal auch Sonderposten wie Erschließungsbeiträge oder Entsorgungskosten, weil das Grundstück zu einer wilden Müllkippe geworden ist.

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Über den Autor

Alexander Schmidgal

Inhaber Aurentum Immobilien · Betriebswirt ·  DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1

Seit vielen Jahren begleite ich Eigentümer, Käufer und Investoren im Landkreis Kelheim.
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