Die Suche nach der passenden Immobilie kann eine echte Herausforderung sein: Sie beobachten die einschlägigen Online-Immobilienportale sehr genau? Sie müssen immer wieder feststellen, dass es entweder nichts Neues gibt oder das für Sie interessante Haus in Kelheim, Abensberg oder Mainburg in null-komma-nix wieder verschwunden ist? Die eventuell in Frage kommende Wohnung passt dann doch nicht, ist zu teuer oder arg renovierungsbedürftig? Hand aufs Herz: Die permanente Suche ist anstrengend, bisweilen zermürbend und in jedem Fall sehr zeitaufwendig. Aber: Sie können Ihre Chancen, im Landkreis Kelheim eine passende Immobilie zu finden, durch einen Suchauftrag bei einem lokalen Qualitätsmakler deutlich erhöhen. Als registrierter Interessent werden Sie benachrichtigt, bevor der Makler mit der eigentlichen Vermarktung des Objekts beginnt. So sparen Sie Zeit und Nerven.
Lesen sie im folgenden Ratgeber, wie genau ein Makler-Suchauftrag funktioniert, welche Vorteile er hat und worauf Sie unbedingt achten sollten, um Nachteile zu vermeiden.
Als lokal tief verwurzeltes und gut vernetztes Maklerbüro bieten wir von Aurentum Immobilien Ihnen diese Dienstleistung gerne an und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Was ist ein Makler-Suchauftrag und wie funktioniert er?
Ein Suchauftrag ist die gezielte Beauftragung eines Maklers, für Sie exklusiv nach einer gewünschten Immobilie im Landkreis Kelheim Ausschau zu halten. Er übernimmt dann die notwendige Recherche, prüft Immobilienangebote und sorgt dafür, dass Ihnen nur passende Objekte präsentiert werden. Um dies gewährleisten zu können, müssen Sie mit dem Makler zusammen ein genaues Suchprofil erstellen (Details dazu folgend). Ein entscheidender Pluspunkt des Makler-Suchauftrags ist der zeitliche Vorsprung, den Sie dadurch erhalten: Makler sind permanent mit der Akquise von Immobilien beschäftigt. Akquiriert er nun eine Immobilie, die zu Ihren Suchkriterien passt, so wird er Ihnen diese zuerst anbieten. Sie erhalten also die Chance, ein verkaufsbereites Haus zu besichtigen, von dem andere noch nicht einmal wissen, dass es zum Verkauf steht. Gleiches gilt im Übrigen für den Kauf oder die Miete von Wohnungen.
Außerdem: In der Datenbank der Qualitätsmakler von Aurentum Immobilien sind nicht nur Immobilien gelistet, die wir auf unserer Website und/oder den Online-Immobilienportalen vermarkten. Einige Häuser werden auch „off-market“, also außerhalb des öffentlichen Marktes angeboten – weil die Eigentümer ihre Immobilie möglichst diskret verkaufen möchten, ohne dass Nachbarn, Freunde oder Bekannte etwas davon mitbekommen. Nur ein Makler-Suchauftrag gewährt Ihnen Zugang zu diesem Segment des Immobilienverkaufs.
Wichtig: Ein Makler-Suchauftrag muss schriftlich fixiert werden, eine mündliche Absprache allein hat keine Gültigkeit. Der Vertrag kommt in der Regel verbindlich zustande, wenn Sie vom Makler ein erstes Exposé, samt Adresse der Immobilie und Namen des Verkäufers erhalten. Dies gilt rechtlich als erbrachte Dienstleistung im Rahmen der Immobilienvermittlung. Mit dem Exposé erhalten Sie zugleich eine Widerrufsbelehrung zu Ihrem Makler-Suchauftrag. Dazu sind Makler nach § 355 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet. Ihnen steht anschließend ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
• Persönliches Suchprofil für den Makler-Suchauftrag
Damit der Makler weiß, wonach Sie suchen und welche Immobilien er Ihnen anbieten kann, benötigt er natürlich möglichst konkrete Auskünfte über Ihre Wunschimmobilie. Fragen Sie sich selbst im Vorfeld:
- Welche Merkmale der neuen Immobilie sind für mich unverzichtbar?
- Welche Eigenschaften wären wünschenswert?
- Welche Kriterien schließen Haus oder Wohnung von vorneherein aus?
Je präziser Ihre Angaben zu den folgenden Punkten nun sind, desto zielgerichteter kann der Makler suchen:
- gewünschte Lage (bestimmte Städte im Landkreis Kelheim oder gar bestimmte Stadtteile, ruhig oder zentral)
- Art der Immobilie (Haus, Wohnung, Maisonette, Grundstück, Gewerbe)
- Größe, Zimmeranzahl und besondere Merkmale (beispielsweise Garten, Balkon, Denkmalschutzimmobilie)
- Art der Nutzung (Eigennutzung oder Kapitalanlage)
- Ausstattung und Zustand (Keller, Garage, Aufzug, Barrierefreiheit, Energieeffizienz)
- ganz wichtig: maximaler Kaufpreis der Immobilie (alternativ: maximale Miete)
- Ausschlusskriterien (was sollte nicht vorhanden sein, beispielsweise Ölheizung oder Sanierungsstau)
- eventuell: gewünschter Einzugstermin
Die Vorteile des Makler-Suchauftrags im Überblick
• Marktkenntnis: Ein lokaler Makler kennt den Markt vor Ort im Landkreis Kelheim genau und ist mit der Umgebung der Immobilie vertraut. Er kann daher zielsicher einschätzen, ob Haus oder Wohnung Ihrem Ansprüchen genügen und/oder Ihren Vorstellungen entsprechen.
• Exklusiver Zugang zu Immobilien: Als Kunde eines Maklers können Sie exklusiv Immobilien besichtigen, die (noch) nicht öffentlich angeboten werden. Sie erhalten somit nicht nur ein prominentes Zugriffsrecht, sondern müssen sich auch keine Sorgen um mögliche Konkurrenz machen.
• Vorauswahl passender Immobilien: Da der Makler Ihre Wünsche und Vorstellungen kennt, kann er die Angebote quasi „sieben“, so dass nur Objekte übrigbleiben, die von Ihnen in Betracht gezogen werden.
• Zeitersparnis und Stressfreiheit: Sie ersparen sich das langwierige Durchforsten von Online-Portalen und den Frust nach unnötigen Besichtigungen, weil Haus oder Wohnung in natura ganz anders aussahen als erhofft.
• Genaue Kenntnis der Immobilie: Ein guter Makler kann Ihnen viele Fragen zur Immobilie direkt beantworten. Er weiß beispielsweise auch, ob und wann welche Sanierungsarbeiten anstehen, wie der Grundriss eventuell geändert werden kann oder welche Miete Sie für ein Haus in dieser Lage verlangen können.
Gut zu wissen: Wir von Aurentum Immobilien pflegen nicht nur ein dichtes Netzwerk, über das wir frühzeitig erfahren, welche Immobilien im Landkreis Kelheim in nächster Zeit verkauft werden sollen – wir unterhalten auch gute Kontakte zu örtlichen Handwerkern, die wir Ihnen im Bedarfsfall gerne vermitteln. Auch bei allen Fragen zu Ihrem Umzug können Sie sich vertrauensvoll an uns wenden.
Welche Nachteile sind mit einem Suchauftrag verbunden?
Für seine Dienstleistung verlangt der Makler natürlich ein Entgelt. Sie müssen ihm eine Courtage zahlen, deren Höhe sich am Kaufpreis der Immobilie bemisst. Aber: Die Maklerprovision wird nur im Erfolgsfall fällig, also erst, wenn ein Kaufvertrag, respektive Mietvertrag, von Ihnen und dem Verkäufer (Vermieter) unterschrieben worden ist. Sie gehen also mit einem Makler-Suchauftrag so gesehen überhaupt kein Risiko ein.
(zur Höhe der Kosten und zur möglichen Aufteilung weiter unten)
Einen potentiellen Nachteil des Makler-Suchauftrags können Sie nur durch Umsicht und Sorgfalt ausschließen: Und zwar den, dass Sie an einen wenig qualifizierten, oder auch wenig engagierten, Makler geraten. Die Tätigkeit des Maklers ist kein geschützter Beruf – deshalb gibt es eben auch Qualitätsunterschiede. Investieren Sie daher besser im Vorfeld etwas Zeit, um einen guten, motivierten und lokal bestens vernetzten Makler zu finden und sich so einiges an Ärger und Enttäuschung zu ersparen.
Vorsicht ist geboten, wenn Sie auf den Gedanken kommen, sich von mehreren Maklern bei Ihrer Suche unterstützen zu lassen, weil Sie sich davon einen erweiterten Zugang zu Kaufobjekten erhoffen. Wenn Ihnen in einem solchen Fall zwei Makler dieselbe Immobilie anbieten, müssen Sie unter Umständen beiden eine Provision zahlen. Klären Sie die Provisionsfrage unbedingt aktiv im Vorhinein. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen im Nachgang.
Gut zu wissen: Keine gute Idee ist es, hinter dem Rücken des Maklers direkt mit dem Hausbesitzer zu sprechen. Sollte es dann zwischen Eigentümer und Ihnen tatsächlich zu einem Kaufvertrag kommen, kann der Makler trotzdem sein Provision einfordern – wenn er nachweislich beide Vertragsparteien zusammengebracht hat. Alternativ kann er Schadenersatzansprüche geltend machen.
Wie finde ich einen guten Makler für die Immobiliensuche?
Wenn Sie in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis einen guten, vertrauenswürdigen Makler suchen, der Ihnen bei Ihrer Immobiliensuche helfen soll, dann schauen Sie sich am besten zunächst die Websites der regionalen Makler an und vergleichen Sie:
• Welche Qualifikation bringt der Makler mit? Wie professionell und fundiert sind seine Tätigkeitsfelder beschrieben? Wirkt der Internet-Auftritt auf Sie kompetent?
• Hat der Makler das richtige Portfolio? Welche Immobilien werden auf seiner Seite bevorzugt beworben? Wie aussagekräftig sind die Exposés? Hat der Makler sich Mühe gegeben, alle wichtigen Daten zu erfassen? Wie hochwertig sind die Fotos? Gibt es virtuelle Rundgänge? Ein sorgfältig ausgearbeitetes Exposé ist stets ein Indikator für einen guten Makler.
• Ist der Makler im lokalen Markt verwurzelt? Finden sich Hinweise darauf, dass er sich in Kelheim, Abensberg, im Landkreis bestens auskennt? Je besser die Kontakte eines Maklers in seinen Markt vor Ort sind, desto größer stehen die Chancen, dass auch sein Portfolio respektabel aufgestellt ist.
Sobald Sie sich für einen oder mehrere Kandidaten entschieden haben, sollten Sie ein unverbindliches Gespräch vereinbaren und dann für sich beurteilen:
• Kann der Makler alle meine Fragen beantworten? Ist er ehrlich interessiert an meinen Wünschen und Vorstellungen? Kann er mir genau erklären, wie der Suchauftrag im Detail abläuft? Spricht er offen über die voraussichtlichen Kosten, die Höhe seiner Provision?
• Fühle ich mich bei diesem Makler gut aufgehoben? Der Makler begleitet Sie während aller Phasen Ihrer Immobiliensuche – Sympathie und eine gute Vertrauensbasis gestalten den Prozess angenehmer und führen schneller zu einem für beide Seiten erfreulichen Ergebnis.
Gut zu wissen: Wir von Aurentum Immobilien verstehen uns ganz klassisch als Dienstleister unserer Kunden: Wir stellen unsere Leistung, unsere Expertise und lokale Marktkenntnis, vollumfänglich in den Dienst unserer Kunden im Landkreis Kelheim. So können Sie sich stets auf ein Maximum an Engagement und Motivation verlassen, das wir zur Erreichung gemeinsamer Ziele mitbringen.
Was kostet die Immobiliensuche mit einem Makler?
In Bayern und daher auch im Landkreis Kelheim ist bei der Immobilienvermittlung durch einen Makler eine Provision von 7,14 Prozent üblich. Sie bemisst sich am notariellen Kaufpreis der Immobilie. Die Höhe der Courtage ist grundsätzlich gesetzlich nicht festgeschrieben und daher prinzipiell verhandelbar. Prinzipiell insofern, als dass sich zumeist alle Makler einer Region an den gängigen Standard halten.
Ein wenig anders sieht es bei der Vermietung von Häusern oder Wohnungen aus: Die Provision darf zwei Monatskaltmieten zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen.
Gut zu wissen: Die Maklerprovision wird immer, wie bereits kurz erwähnt, erst im Erfolgsfall fällig. Das heißt: Sie müssen Ihren Makler erst bezahlen, wenn Sie einen Kauf- oder Mietvertrag unterschrieben haben.
• Wer muss die Maklerprovision bezahlen?
Im Grundsatz gilt das Bestellerprinzip, das meint: Wer den Makler bestellt, muss ihn auch bezahlen. Dabei sind nun folgende Konstellationen denkbar und üblich:
• Beide Parteien beauftragen den Makler
Hat der Verkäufer den Makler mit dem Verkauf der Immobilie beauftragt, die nun perfekt zu Ihrer Immobiliensuche passt, für die Sie den Makler engagiert haben, so haben zwei Parteien den Makler bestellt und teilen sich die Kosten für die Maklerprovision hälftig. Zwingend ist, dass die Courtage für beide Seiten gleich hoch sein muss – in der Regel müssen folglich Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 Prozent des Kaufpreises an den Makler überweisen.
Beispiel: Bei einem Immobilienpreis von 300.000 Euro beträgt die Maklerprovision
300.000 Euro x 7,14 % = 21.420 Euro
21.40 Euro ./. 2 = 10.710 Euro
10.710 Euro entsprechen 3,57 Prozent von 300.000 Euro (300.000 x 3,57 % = 10.710)
• Nur eine Partei bestellt den Makler
Beauftragt nur eine Person den Makler, so steht diese auch in der Pflicht, die Maklercourtage zu bezahlen. Allerdings erlaubt es die gesetzliche Neuregelung zur Verteilung der Maklerkosten vom Dezember 2020, dass der Auftraggeber eine Beteiligung der anderen Seite an der Provision verlangen kann. Maßgabe: Der Auftraggeber muss mindestens 50 Prozent der Kosten tragen und vom Vertragspartner dürfen nicht mehr als 50 Prozent der Kosten eingefordert werden. Prinzipiell läuft also auch diese Variante in der Praxis auf einen jeweiligen Rechnungsbetrag von 3,57 Prozent der Kaufpreissumme hinaus.
Ausnahme: Bei Vermietungen gilt das Bestellerprinzip uneingeschränkt: Beauftragt der Vermieter den Makler, so zahlt er die Provision in Höhe von drei Nettokaltmieten plus Mehrwertsteuer allein, engagiert der (zukünftige) Mieter den Makler, so hat er die Kosten zu tragen. Nehmen hingegen beide die Dienste des Maklers in Anspruch, gilt analog zum Verkauf, die hälftige Verteilung.
Bitte beachten Sie: Sämtliche Regeln zur Verteilung der Maklerprovision beziehen sich auf Wohnungen und Einfamilienhäuser zur Selbstnutzung oder als vermietete Kapitalanlage. Sie gelten nicht für den Erwerb eines unbebauten Grundstücks, einer Gewerbeimmobilie oder eines vermieteten Mehrfamilienhauses.
Warum lohnt sich ein Makler-Suchauftrag in der Regel immer?
Durch einen Makler-Suchauftrag sparen Sie sehr viel Zeit bei der Immobiliensuche, was grundsätzlich von Vorteil ist, bei besonderen persönlichen Konstellationen, wie beispielsweise einem Arbeitsplatzwechsel oder sich ankündigendem Nachwuchs, gleichwohl zusätzliche positive Effekte hat. Die Zeitersparnis geht Hand in Hand mit einem Plus an Komfort: Sie müssen keine Energie mehr auf die Suche, die Vorauswahl und die Organisation von Besichtigungen verschwenden. Stattdessen erhalten Sie exklusiven Zugriff auf Immobilien, die noch nicht öffentlich inseriert worden sind und Ihnen prominent zur Besichtigung offenstehen – ohne Konkurrenzdruck und die Befürchtung, dass Ihnen Haus oder Wohnung direkt „vor der Nase geschnappt“ werden. Die Güte eines Makler-Suchauftrags hängt selbstredend von der Qualität des beauftragten Maklers ab. Aurentum Immobilien ist im Landkreis Kelheim tief verwurzelt und verfügt hier über ein ausgezeichnetes Netzwerk. Ein Makler von Aurentum Immobilien wird stets sein gesamtes Können daran setzten, mit Ihnen zusammen schnell und effektiv exakt die Immobilie zu finden, die Sie sich vorgestellt haben. Und bei Ihrem Umzug helfen wir auch gerne.
FAQs
1. Was sind Off-Market-Immobilien?
Als Off-Market-Immobilien werden Häuser oder auch Wohnungen bezeichnet, die nicht über die öffentliche Kanäle, wie Immobilien-Portale, Anzeigen in Zeitungen oder bei eBay, verkauft werden, sondern einzig und allein über Maklernetzwerke. Die Eigentümer wünschen sich einen diskreten Verkauf. Deshalb erhalten Sie als potentieller Käufer auch nur über einen Makler quasi einen Insiderzugang zu diesen Objekten und eine exklusive Besichtigungsmöglichkeit.
2. Kann ich mein Suchprofil bei einen Makler-Suchauftrag ändern?
Ja. Stellen Sie während des Suchprozesses fest, dass Sie einige Vorstellungen oder Wünsche anpassen sollten, so können Sie Ihr Suchprofil dahingehend abändern. Das Suchprofil sollte stets Ihre Prioritäten widerspiegeln und als solide Grundlage für die weitere Recherche dienen.
3. Muss ich mich für eine der vom Makler vorgeschlagenen Immobilien entscheiden?
Nein. Sie allein bestimmen darüber, welche Immobilie Ihr neues Zuhause werden soll. Gelingt es dem Makler nicht, Ihnen ein passendes und überzeugendes Angebot zu unterbreiten, so sind Sie zu nichts verpflichtet – und können ihn weitersuchen lassen.
4. Wie lange dauert die Immobiliensuche mit Makler?
Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, weil die Dauer der Immobiliensuche stark von der Marktlage vor Ort, den eigenen Wünschen und möglicher Flexibilität abhängt. Grundsätzlich kann ein Makler den Prozess jedoch beschleunigen, da er passende Immobilien oft bereits (vor der öffentlichen Vermarktung) in seiner Kartei hat und nur ausgesuchte Besichtigungen organisiert. Sehr pauschal sind 4 bis 6 Monate eine gängige Zeit, mit der Sie kalkulieren sollten.






