Spekulationssteuer bei vermieteten Immobilien – Über diese Regeln sollten Sie als Vermieter im Landkreis Kelheim Bescheid wissen

Alexander Schmidgal
Geschäftsführer Aurentum GmbH
Aktualisiert:
12.9.2026
Lesezeit:
32min
Spekulationssteuer Vermietung

Ein vermietetes Haus im Landkreis Kelheim ist für gewöhnlich eine wertstabile Anlage mit regelmäßigen Einkünften und steuerlichen Vorteilen. Trotzdem kann es eine Reihe von Gründen geben, aus denen Sie einen Verkauf in Erwägung ziehen – sei es, weil Sie Ihr Vermögen umschichten und/oder eine höhere Rendite erzielen möchten, sei es, weil Sie Kapital benötigen oder auch weil Sie sich schlicht vom anstrengenden Vermieterdasein verabschieden wollen.

Bevor Sie allerdings wirklich verkaufen, sollten Sie über die Regeln zur Spekulationssteuer genau Bescheid wissen: Denn sie kann einen erheblichen Teil Ihres Gewinns auffressen.

Spekulationssteuer wird immer dann fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf einer Immobilie weniger als zehn Jahre liegen. Lassen Sie als Verkäufer einer vermieteten Immobilie im Landkreis Kelheim diese Frist hingegen gelassen verstreichen, dann können Sie Ihren Verkaufsgewinn komplett steuerfrei einstreichen. Die Differenz zwischen beiden Varianten kann unter dem Strich erheblich sein.

Was ist die Spekulationssteuer bei vermieteten Immobilien und wann greift sie?

Spekulationssteuer ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Besteuerung von „Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften“ nach dem Einkommensteuergesetz. Streng genommen handelt es sich also gar nicht um eine eigene Steuerart, sondern um die ganz normale Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem privaten Verkauf. Beim Verkauf von Immobilien greift der entsprechende § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) immer dann, wenn Sie eine Immobilie vor Ablauf einer „Haltefrist“ von zehn Jahren gewinnbringend verkaufen. Sie müssen diesen Gewinn dann mit Ihrem individuellen Steuersatz (plus eventuell Solidaritätszuschlag) versteuern. Liegen zwischen Kauf und Verkauf hingegen mindestens zehn Jahre und ein Tag, so geht der Fiskus völlig leer aus.

Zum Hintergrund: Der Gesetzgeber will durch diese Besteuerung kurzfristige Spekulationsgeschäfte mit Mietimmobilien unattraktiver machen – und verhindern, dass Kauf und Verkauf ausschließlich dem Abschöpfen von Wertsteigerungen dienen und die Mieten in immer höhere Regionen steigen. Unterbinden lässt sich Spekulation mit diesem Instrument allein sicherlich nicht, aber zumindest ist sie weniger lohnend. Indes: Die Regel gilt für Investoren, die ganze Wohnparks halten ebenso wie für Sie als Vermieter eines einzelnen Hauses in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis.

Gut zu wissen: Die Zehn-Jahres-Frist startet mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Entscheidend ist also nicht der Tag der Schlüsselübergabe oder der Kaufpreiszahlung, sondern der Tag, an dem rechtlich bindend der Kauf abgeschlossen wurde. Die Spekulationsfrist endet exakt zehn Jahre nach Ablauf des Anschaffungsjahres. Das bedeutet: Sie dürfen am Tag nach dem 10. Jahrestag des notariellen Kaufvertrags (steuerfrei) verkaufen. Ein Verkauf genau am 10. Jahrestag wäre dagegen noch steuerpflichtig.

Wie hoch ist die Spekulationssteuer bei vermieteten Immobilien im Landkreis Kelheim?

Das Wichtigste vorab: Es gibt keinen pauschalen Steuersatz für die Spekulationssteuer bei Immobilien. Vielmehr richtet sich die Höhe der Spekulationssteuer nach Ihrem persönlichen Steuersatz – der sich wiederum an Ihrem übrigen Einkommen orientiert, zu dem dann allerdings der Verkaufsgewinn addiert wird. Und da der Einkommensteuersatz nun mal progressiv gestaltet ist und mit zunehmendem Einkommen steigt, kann gegebenenfalls ein Spitzensteuersatz von 42 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag Ihrem Veräußerungsgewinn ganz empfindlich schmälern.

Wichtig: Die Steuer fällt nur auf den Reingewinn an, nicht auf den gesamten Verkaufserlös. Das meint: Der ursprüngliche Kaufpreis sowie die Kaufnebenkosten werden von Verkaufspreis abgezogen.

Gut zu wissen: Lassen Sie Ihre vermietete Immobilie vor einem geplanten Verkauf unbedingt professionell bewerten. Nur wenn Sie den genauen Verkehrswert kennen, können Sie zielgerichtet in die Vermarktung einsteigen. Die erfahrenen Makler von Aurentum Immobilien ermitteln den Marktwert Ihrer Immobilie nach den anerkannten Wertermittlungsverfahren kostenlos für Sie und garantieren Ihnen eine zielgruppengenaue Präsentation Ihrer Immobilie auf dem Markt.

Wie berechnen Sie die Spekulationssteuer für eine Mietimmobilie in Kelheim?

Bevor Sie die Höhe Ihrer Steuerlast berechnen können, müssen Sie zunächst den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn ermitteln. Die generelle Formel dazu lautet (Erläuterungen darunter):

Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn

Verkaufspreis

./. Anschaffungskosten (Kaufpreis + Kaufnebenkosten)

./. nachträgliche Herstellungskosten

./. Veräußerungskosten

  • Abschreibungen (AfA bei vermieteten Immobilien)

= steuerpflichtiger Gewinn

Erläuterungen:

  • Anschaffungskosten: Der ursprüngliche Kaufpreis plus des Nebenkosten des Erwerbs, also Grunderwerbsteuer, Notargebühren, Grundbuchkosten, eventuell Maklerprovision
  • nachträgliche Herstellungskosten: Größere Investitionen, die Sie eingebracht haben, um beispielsweise das Dachgeschoss auszubauen, einen Wintergarten einzurichten und ähnliches
  • Veräußerungskosten: Aufwendungen, die direkt mit dem Verkauf zusammenhängen, also Maklercourtage, Werbekosten für den Verkauf (Inserate, Telefon- und Fahrtkosten), Kosten für Schönheitsreparaturen, Gebühren für die Löschung einer Grundschuld
  • Abschreibungen (AfA): In Anspruch genommene, jährliche Abschreibungen (AfA), die Sie von Ihren Einkünften abgezogen haben, müssen Sie nun dem steuerlichen Gewinn wieder hinzurechnen

Bitte beachten Sie: Die Spekulationssteuer kennt keine Indexierung – ein Inflationsausgleich ist nicht vorgesehen. Auch ein Gewinn, der durch die Geldentwertung eigentlich keiner mehr ist, wird voll besteuert.

Den so ermittelten steuerpflichtigen Gewinn müssen Sie nun zu Ihrem Jahreseinkommen addieren. Daraus ergibt sich Ihr neues zu versteuerndes Einkommen.

Durch das höhere zu versteuernde Einkommen steigt Ihr persönlicher Steuersatz. Diesen können Sie aus der relevanten Einkommensteuertabelle ablesen: Für Alleinstehende gilt die Grundtabelle, für Ehepaare und Lebenspartner mit gemeinsamer Veranlagung die Splittingtabelle.

Beispielrechnung:

Angenommen Sie verkaufen Ihre seit dem Kauf durchgehend vermietete Eigentumswohnung vor Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist. Ihr Veräußerungsgewinn beträgt nach Abzug aller Kosten und Hinzurechnung der erhaltenen Abschreibungen 40.000 Euro.

1. Sie sind alleinstehend und Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen beträgt 60.000 Euro.

  • 60.000 Euro, Steuersatz 23,7 %, zu zahlende Steuern 14.233 Euro
  • 60.000 Euro + 40.000 Euro = 100.000 Euro, Steuersatz 30,9 %, zu zahlen 32.115 Euro Steuern plus 1.251 Euro Solidaritätszuschlag = 33.366 Euro
  • Differenz der Abgaben an den Fiskus: 33.366 Euro – 14.233 Euro = 19.133 Euro. Sie müssen folglich von Ihrem Veräußerungsgewinn in Höhe von 40.000 Euro 19.113 Euro an das Finanzamt zahlen.

2. Sie sind verheiratet und Alleinverdiener, nutzen das Ehegattensplitting und haben ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von 80.000 Euro.

  • 80.000 Euro, Steuersatz 18,0 %, zu zahlende Steuern 14.418 Euro
  • 80.000 Euro + 40.000 Euro = 120.000 Euro, Steuersatz 23,7 %, zu zahlende Steuern 28.466 Euro.
  • Differenz der Abgaben an den Fiskus: 28.466 Euro – 14.418 Euro = 14.048 Euro. In diesem Fall entfallen auf Ihren Veräußerungsgewinn in Höhe von 40.000 Euro immerhin noch 14.048 Euro, die das Finanzamt einfordert.

Die steuerlichen Nachteile durch den Verkauf vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist sind in beiden Situationen doch recht gravierend. Als Single verlieren Sie fast die Hälfte Ihres Gewinns, als Ehepaar mehr als ein Drittel. Die Ergebnisse erscheinen umso ernüchternder, weil Ihr Gewinn nach einer zehnjährigen Haltezeit völlig steuerfrei gewesen wäre und Sie den Betrag zu einhundert Prozent hätten behalten können.

Am Rande und nur der Vollständigkeit halber: Es gibt eine steuerliche Freigrenze für Gewinne aus privaten Verkäufen, die pro Kalenderjahr bei 1.000 Euro liegt. Allerdings handelt es sich eben tatsächlich um eine Grenze, das meint: Liegt Ihr Gewinn unter 1.000 Euro, so bleibt er steuerfrei, überschreitet er jedoch diese Marke ist er vollständig steuerpflichtig – es gibt keinen Teilfreibetrag.

Gut zu wissen: Sprechen Sie mit den qualifizierten Maklern von Aurentum Immobilien, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sofort oder doch vielleicht erst nach Ablauf der Zehn-Jahres-Frist verkaufen sollten. Aurentum Immobilien ist im Landkreis Kelheim tief verwurzelt, kennt die Dynamik des lokalen Marktes und berät Sie gern und persönlich zu Ihrem Optionen.

Was passiert bei Verlustgeschäften mit der Spekulationssteuer?

Die Spekulationssteuer ist eine Steuer, die auf den Gewinn aus dem Immobilienverkauf erhoben wird. Müssen Sie Ihre Immobilie im Landkreis Kelheim aus zwingenden Gründen mit Verlust verkaufen, fällt logischerweise auch keine Spekulationssteuer an. Steuerlich werden gleichwohl private Veräußerungsgeschäfte innerhalb eines Jahres grundsätzlich zusammengefasst. Haben Sie also Schmuck, Gold oder Kunst mit einem Veräußerungsverlust verkauft, so mindert dieser auch die Spekulationssteuer auf einen gewinnträchtigen Immobilienverkauf – und umgekehrt: Sie können den Verlust aus einem Immobilienverkauf mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen. Aber Achtung: Diese Rechnung funktioniert nur innerhalb der Rubrik „private Veräußerungsgeschäfte“ – Sie dürfen einen eventuellen Verlust nicht mit anderen Einkunftsarten, beispielsweise Ihrem Erwerbseinkommen, gegenrechnen.

Sollten Sie im gleichen Jahr keine gleichartigen Veräußerungsgewinne erzielt haben, so wird der verbleibende Verlust in das Vorjahr zurückgetragen – alternativ können Sie ihn in das Folgejahr vortragen lassen, wo er aber wieder nur mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden kann. Lassen Sie sich unbedingt von einem Steuerberater das optimale Vorgehen vorschlagen.

Spekulationssteuer bei gewerblichem Verkauf: Die Drei-Objekte-Regel

Die Finanzämter unterscheiden beim Immobilienverkauf zwischen privaten und gewerblichen Veräußerungsgeschäften. Ausschlaggebend für die Beurteilung ist unter anderem die sogenannte „Drei-Objekte-Grenze“. Das meint: Kaufen und verkaufen Sie innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Immobilien im Landkreis Kelheim, so stuft der Fiskus dies als gewerblichen Grundstückshandel ein – und Sie müssen Spekulationssteuer zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich bei den Immobilien um einzelne Eigentumswohnungen oder ganze Mehrfamilienhäuser handelt. Wird Ihr Immobilienverkauf als gewerblich klassifiziert, so entfällt die zehnjährige Spekulationsfrist komplett. Jeder Verkaufsgewinn ist dann steuerpflichtig – egal, wie lange Sie die Objekte gehalten haben. Die Gewinne zählen zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und unterliegen damit nicht nur der Einkommensteuer, sondern in aller Regel auch der Gewerbesteuer.

Wichtig: Die „Drei-Objekte-Grenze“ ist nicht in Stein gemeißelt. Ist es für das Finanzamt beispielsweise ersichtlich, dass ein Eigentümer eine Immobilie ausschließlich zur Weiterveräußerung erwirbt oder auch baut, so kann es auch bereits bei zwei Immobilien den gewerblichen Charakter unterstellen. Umgekehrt gibt es Fälle, in denen Eigentümer stichhaltig nachweisen konnten, dass auch die Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren zwingenden persönlichen Umständen geschuldet war und keinen gewerblichen Hintergrund hatte.

Lohnt sich ein Immobilienverkauf im Landkreis Kelheim trotz Spekulationssteuer?

Wie dargestellt kann die Spekulationssteuer den Gewinn aus einem Immobilienverkauf empfindlich schmälern. Grundsätzlich empfiehlt es sich daher, die zehnjährige Spekulationsfrist einzuhalten, um die hohen Abgaben an den Fiskus zu vermeiden. Gleichwohl gibt es Situationen, in denen der Verkauf trotz drohender Steuerlast zumindest überlegt und durchgerechnet werden kann.

  • Vermeidung von Verlusten: Droht am Markt ein signifikanter Preisverfall oder sinkt der Wert der Immobilie kontinuierlich, beispielsweise aufgrund einer sehr schlechten Energiebilanz, dann kann ein schneller Verkauf trotz Steuer gegebenenfalls wirtschaftlicher sein als weiteres Abwarten.
  • Hoher Gewinnüberschuss: Bietet sich Ihnen eine außergewöhnliche Möglichkeit, Ihr Haus in Kelheim, Abensberg, Mainburg oder im Landkreis zu einem sensationell guten Preis zu verkaufen, und bleibt auch nach Abzug der Steuer noch ein erklecklicher Gewinn übrig, kann ein Deal ebenfalls angeraten sein.
  • Umschichtung von Kapital: Möchten Sie das in der Immobilie gebundene Kapital gewinnbringend anderweitig investieren und holt die Rendite der neuen Investition den Steuerverlust in absehbarer Zeit wieder herein, können Sie einen Makler beauftragen.
  • Persönliche Gründe: Möchten oder müssen Sie die Immobilienvermietung aufgegeben, zum Beispiel weil Sie Ihnen zu nervenzehrend oder anstrengend geworden ist oder Sie sich schlicht einen geruhsamen Lebensabend gönnen wollen, ist ein zeitnaher Verkauf die naheliegende Option.

Bevor Sie jedoch eine vorschnelle Entscheidung treffen, sollten Sie stets die Marktchancen Ihrer Immobilie im Landkreis Kelheim ausloten. Beauftragen Sie einen Makler von Aurentum Immobilien mit einer fundierten Immobilienbewertung, um zunächst eindeutige Klarheit über den Verkehrswert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu bekommen. Besprechen Sie mit den Experten von Aurentum Immobilien eine praktikable Vermarktungsstrategie, die zeitnah zum Erfolg führt. Aurentum Immobilien übernimmt für Sie die gesamte Abwicklung, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen – und garantiert den besten Preis erzielen.

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FAQs

Spekulationssteuer fällt beim Verkauf einer vermieteten Immobilie immer dann an, wenn zwischen Kauf und Verkauf von Haus oder Wohnung weniger als zehn Jahre liegen. Dabei zählt für diese sogenannte Spekulationsfrist immer das Datum des notariellen Kaufvertrags – und zwar taggenau. Sie können also eine Immobilie, die Sie am 5. September 2016 gekauft haben, steuerfrei erst wieder am 6. September 2026 verkaufen – nach zehn Jahren und einem Tag. Haben Sie die Mietimmobilie geerbt, so übernehmen Sie die Zehn-Jahres-Frist vom Erblasser – sie läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum weiter. Die gleiche Regelung gilt bei einer Schenkung.

Die Spekulationssteuer ist prinzipiell keine eigene Steuer. Vielmehr wird der Gewinn aus einem Immobilienverkauf dem jeweiligen Einkommen zugerechnet. Dadurch erhöht sich dieses und mit ihm der persönliche Einkommensteuersatz. Wie hoch also die Spekulationssteuer im Einzelfall ausfällt, hängt von Ihrer jeweiligen Einkommenssituation ab. Wichtig ist jedoch, dass Sie stets nur den reinen Gewinn aus dem Verkauf versteuern müssen: Sie dürfen also vom Verkaufspreis den Kaufpreis und die Kaufnebenkosten abziehen, ebenso alle Kosten, die Ihnen durch den Verkauf entstanden sind. Hinzurechnen müssen Sie allerdings wieder die Abschreibungen, die Sie über die Jahre für Ihre Mietimmobilie geltend gemacht haben. Das Ergebnis ist dann der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn.

Ja. Sie können die Spekulationssteuer beim Verkauf einer vermieteten Immobilie vermeiden, wenn Sie Haus oder Wohnung erst nach Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist verkaufen. Dann bleibt Ihr Verkauf steuerfrei und der Fiskus geht leer aus. Ein zweite, allerdings wenig attraktive und eher theoretische, Möglichkeit ist es, beim Verkauf schlicht keinen Gewinn zu erzielen – denn die Spekulationssteuer fällt nur auf den Veräußerungsgewinn an. Oder: Haben Sie im gleichen Jahr andere private Veräußerungsgeschäfte abgewickelt, beispielsweise Edelmetalle, Antiquitäten oder Kryptowährungen verkauft und dabei einen Verlust gemacht, dann dürfen Sie diesen Verlust mit dem Gewinn aus dem Immobilienverkauf gegenrechnen. Damit würden Sie die Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf zwar nicht vermeiden, aber gewissermaßen „neutralisieren“.

Nein. Eine Spekulationsfrist gilt auch für andere Wertgegenstände und Wirtschaftsgüter – allerdings beträgt sie nur für Immobilien zehn lange Jahre. Mit einer geradezu marginalen Haltefrist von einem Jahr hat das Steuerrecht beispielsweise Edelmetalle, Gold (Barren und Münzen), Schmuck, Gemälde und Kunstgegenstände, Antiquitäten und Oldtimer belegt. Auch der Verkauf von Kryprowährungen ist erst nach einem Jahr steuerfrei. Die Zehn-Jahres-Frist bei Mietimmobilien ist vor allem dem Umstand geschuldet, dass es sich dabei um besonders schützenswerte, sogenannte „knappe Güter“ handelt, die nicht zum Spielball purer Spekulation werden sollen und allein aus Gründen der Gewinnmaximierung in schneller Taktung gekauft und wieder veräußert werden.

Das kann im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Entscheidend ist, welchen Verkaufspreis Ihre Immobilie aktuell erzielen kann und wie hoch die tatsächliche Steuerbelastung ausfällt. Gerade bei einer positiven Wertentwicklung kann ein Verkauf trotz Spekulationssteuer wirtschaftlich interessant sein. Vor einer Entscheidung empfiehlt es sich daher, zunächst den aktuellen Marktwert der Immobilie ermitteln zu lassen und die mögliche Steuerbelastung mit einem Steuerberater zu prüfen.

Ja. Eine vermietete Immobilie kann grundsätzlich auch mit einem bestehenden Mietverhältnis verkauft werden. Der Käufer übernimmt dabei das bestehende Mietverhältnis. Für den Verkauf ist insbesondere eine realistische Bewertung wichtig, da sich Käuferkreis und erzielbarer Verkaufspreis von einer leerstehenden Immobilie unterscheiden können.

Der Wert einer vermieteten Immobilie hängt unter anderem von Lage, Zustand, Größe, Miethöhe, Mietvertrag und der aktuellen Nachfrage am Immobilienmarkt ab. Aurentum Immobilien bewertet Häuser, Wohnungen und Mehrfamilienhäuser im Landkreis Kelheim und ermittelt einen realistischen Marktwert als Grundlage für die weitere Verkaufsentscheidung.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Anlageberatung dar. Trotz sorgfältiger Erstellung übernehmen wir keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte. Die dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung, da jede Immobilienentscheidung von den Umständen des Einzelfalls abhängt. Vor wirtschaftlichen, rechtlichen oder steuerlichen Entscheidungen sollte stets fachkundiger Rat (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater oder Finanzierungsexperte) eingeholt werden.

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Vorsicht, Spekulationssteuer beim Immobilienverkauf!

Wer deshalb den Verkauf einer Immobilie in Erwägung zieht, sollte die sogenannte Spekulationssteuer im Auge behalten.